Seit Jahren ringen Handel, Gewerkschaften und Städte um Sonntagsöffnungen. Im Spiegel der Coronakrise werden die Argumente neu ausgetauscht.

Die Frage nach verkaufsoffenen Sonntagen bleibt ein Diskussionsthema der Politik. Am Mittwoch meldete sich dazu der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) zu Wort. Der kommunale Spitzenverband unterstützt die Forderung des Handelsverbands Deutschland, mehr verkaufsoffene Sonntage zuzulassen.

Verkaufssonntage als Instrument gegen die Coronaeffekte?

Diese Forderung erhebt der Städte- und Gemeindebund nun vor dem Hintergrund der Coronakrise. Diese beschleunige die Transformation der Stadtzentren und führe zu massiven Belastungen der Innenstädte. Insbesondere die Geschäfte in den Innenstädten seien extrem betroffen. Sie gerieten zunehmend in die Krise und könnten sich kaum gegen den stets erreichbaren Onlinehandel behaupten.

„Es wäre richtig und wichtig, jedenfalls in dieser Krisensituation zusätzliche verkaufsoffene Sonntage zu ermöglichen“, sagt DStGB-Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg. „Es ist bedauerlich, dass die Rechtsprechung die Vorstöße – wie zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen – immer wieder blockiert.“

Sonntagsöffnung als Stärkung der Zentren und Infektionsschutz

Dabei argumentiert Landsberg nicht nur aus Sicht der Stärkung von Stadtzentren, sondern auch aus Perspektive des Infektionsschutzes. „Wenn die Sonntage teilweise verkaufsoffen sind, hat das auch eine Verteilwirkung, und die Einkaufsaktivitäten konzentrieren sich nicht alle auf den Samstag.“ Dass die Gewerkschaften diese „naheliegende Argumentation“ nicht mittragen, sei „sehr bedauerlich.

Landsberg: „Wir müssen die Verödung der Innenstädte bekämpfen, das ist auch im Sinne der Gewerkschaften und der Mitarbeiter. Wenn es demnächst die Geschäfte nicht mehr gibt, gibt es auch weniger Arbeitsstellen.“

Streit um Sonntagsöffnungen schwelt seit Jahren

Der Streit um Sonntagsöffnungen prägt die Innenstädte schon seit Jahren und gipfelte in einer Vielzahl von Rechtsstreitigkeiten um 2017. Danach mussten zahlreiche vorher bereits genehmigte Sonntagsöffnungen wieder abgesagt werden. Auf der einen Seite berufen sich die Gewerkschaften auf das Arbeitsrecht und das Grundgesetz, die die Sonntagsruhe schützen. Auf der anderen Seite stehen insbesondere die großen Handelskonzerne, die auf eine Liberalisierung pochen und die die Entscheidungsfreiheit von Unternehmern und Verbrauchern anführen.

Lokale Gewerbe- und Marketingvereine betonen außerdem die Standortwerbung für die jeweilige Stadt und den örtlichen Einzelhandel, die von einer sonntäglichen Sonderöffnung ausgehen kann. Oberbürgermeister stehen daher oft im Brennglas der Debatte, da sie den unterschiedlichen Interessenlagen innerhalb der Stadtgesellschaft ausgesetzt sind.

Eine vielschichtige Rechtslage verkompliziert die Debatte. Denn während der Sonntagsschutz grundgesetzlich bundesweit gilt, sind die Ladenöffnungen mit ihren Ausnahmen wiederum Ländersache und dort sehr unterschiedlich geregelt. Gemeinhin gilt, dass Gemeinden Verkaufssonntage nicht aus rein wirtschaftlichen Erwägungen erlauben dürfen. Es braucht dafür einen schlüssigen Anlass, etwa ein traditionelles Volksfest oder einen Markt; die Ladenöffnung darf diese Veranstaltung nicht dominieren.

Doch auch dies öffnet Interpretationsspielraum und führt zu lokal teils unterschiedlichen Handhabungen. Dass manche Gerichtsurteile ursprünglich genehmigte Verkaufssonntage wieder auflösen, erscheint angesichts dieser Diversität nicht ungewöhnlich.

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