Der Druck der Coronakrise auf die Städte wächst. Zum einen bedrohen Einnahmeausfälle ihre Haushalte und die Liquidität vieler kommunaler Unternehmen. Zum anderen belastet der Lockdown den ohnehin vor strukturellen Herausforderungen stehenden stationären Einzelhandel. Damit stellt er die Vitalität vieler Innenstädte und Ortskerne infrage. Die deutschen Zentren sehen einer einschneidenden Transformation entgegen, die die Kommunen wohl auf Jahre beschäftigt. Entsprechend werden die Rufe nach einer weiteren Unterstützung von Bund und Ländern lauter. Der Bund gibt sich diesbezüglich allerdings auf eine Nachfrage der OBM-Zeitung defensiv.
Finanzministerium: Länder zuständig für Kommunalfinanzen
Hinsichtlich der immer prekärer werdenden Situation in Innenstädten und der vielerorts angespannten Finanzlage der Kommunen hat die OBM-Zeitung das Finanzministerium, das Wirtschaftsministerium und das für Städtebau zuständige Innenministerium per Email angefragt. In seiner Antwort geht das Bundesfinanzministerium nicht auf mögliche neue Finanzhilfen wie die Übernahme der Gewerbesteuerausfälle im vergangenen Jahr ein. Die kommunalen Spitzenverbände fordern seit Monaten die Fortsetzung dieses Hilfsinstruments in den Jahren 2021 und 2022. Stattdessen weist das Ministerium auf die Verantwortung der Länder für die Kommunalfinanzen hin.
„Die Städte können damit rechnen, dass der Bund ihre Entwicklung ebenso wie die der Landkreise und Gemeinden genau im Blick hat“, teilt ein Sprecher des Finanzressorts mit. „Deutschland braucht eine starke kommunale Ebene, um die Krise zu bewältigen und aus ihr herauszuwachsen.“ Daher habe der Bund 2020 den „kommunalen Solidarpakt“ aufgelegt. Maßnahmen wie die höhere Beteiligung des Bundes an den Kosten der Unterkunft bedeuteten für die Kommunen eine dauerhafte Entlastung um rund dreieinhalb Milliarden Euro jährlich.
Für weitere Finanzhilfen zugunsten der Kommunen nimmt der Bund die Länder in die Verantwortung: „Jetzt kommt es vor allem darauf an, dass die für die Finanzausstattung ihrer Kommunen zuständigen Länder diese über die kommunalen Finanzausgleichssysteme unterstützen“, heißt es aus dem Finanzministerium. Hierüber bestünde auch die Möglichkeit, einen Ausgleich zwischen den von der Krise besonders stark und weniger stark betroffenen Kommunen vorzunehmen.
Wirtschaftsministerium: Finanzhilfen auch für den Handel
Derweil bleiben die Frage der OBM-Zeitung nach der offenbar zögerlichen Auszahlung von Coronahilfen an Unternehmen – insbesondere an die Innenstadtakteure und den dortigen Einzelhandel – sowie die damit verbundene Kritik ohne konkrete Antwort. In den vergangenen Tagen schlugen bundesweit mehrere Oberbürgermeister diesbezüglich Alarm und forderten etwa einen „Marshallplan für die Innenstädte“.
Der Lockdown dynamisiere die Transformationsprozesse in Zentren und setze lokale Gewerbetreibende massiv unter Druck. Vielen Pressestatements aus Städten war zu entnehmen, dass die Situation dadurch erschwert würde, dass Bundeshilfen mit bürokratischen Hürden verbunden seien und nur zögerlich ausgezahlt würden.
Das Bundeswirtschaftsministerium verweist allgemein darauf, dass seit Beginn der Coronakrise rund 80 Milliarden Euro an Hilfen für die Wirtschaft geflossen sind. Hinzu komme das Kurzarbeitergeld in Höhe von insgesamt rund 23 Milliarden Euro. 2021 setze allein das Wirtschaftsministerium sechs große Unterstützungsprogramme fort. Dabei handelt es sich um das KfW-Sonderprogramm, Überbrückungshilfen, die außerordentliche Wirtschaftshilfe (November- und Dezemberhilfe), den Wirtschaftsstabilisierungsfonds, den Schutzschirm für Warenkreditversicherer und ein Bürgschaftsprogramm. Die besonderen Erfordernisse von Innenstädten beziehungsweise des Einzelhandels fänden darin Berücksichtigung.
Altmaier: Modernisierung der Innenstädte grundsätzliches Thema
Darüber hinaus habe sich Wirtschaftsminister Peter Altmaier im Dezember für ein Hilfsprogramm für die Modernisierung der Innenstädte ausgesprochen. Dieser Vorstoß stehe nicht unmittelbar im Kontext der Coronakrise, sondern solle sich grundsätzlich der Zukunft der Innenstädte widmen.
„Es muss darum gehen, attraktiven, zeitgemäßen Einzelhandel in der Innenstadt zu ermöglichen. Das wird dann auch bedeuten, dass Geschäfte stärker an der Digitalisierung teilhaben und wir Kultur und Wirtschaft noch mehr miteinander verzahnen“, heißt es aus dem Ministerium. In Innenstädten müssten sich „interessante Angebote auch jenseits von Shopping“ zeigen.
Bei einem Runden Tisch im Oktober 2020 stimmte sich Altmaier mit den dafür relevanten Akteuren ab. Die Coronakrise habe diesbezüglichen Handlungsbedarf „nochmals deutlicher gemacht“. Als ein „erstes wichtiges und prioritäres Handlungsfeld für den Einzelhandel“ sei das Thema Digitalisierung identifiziert worden. „Wir wollen die Geschäftsinhaber unterstützen, ihre Geschäftsfelder weiterzuentwickeln.“ Daran arbeite unter anderem das 2019 eingerichtete „Kompetenzzentrum Handel“ als eines von insgesamt 26 „Mittelstand 4.0-Kompetenzzentren“, die die Digitalisierung von Unternehmen fördern. Ein zweites wichtiges Handlungsfeld zur Stärkung der Zentren sei die Entwicklung von Stadtteilkonzepten, teilt das Ministerium mit.
Das Foto oben zeigt einen Blick in die Fußgängerzone der Stadt Baden-Baden. Dort wurde im Oktober eine Beschilderung errichtet, die auf Coronaregeln wie die Maskenpflicht hinweist.