Mit Blick auf die Jahreskonferenz der Ministerpräsidenten, die von heute bis Freitag in Hannover läuft, untermauern Städte und kommunale Unternehmen angesichts der Energiekrise ihren Ruf nach einem Schutzschirm für Stadtwerke. Einen gemeinsamen Appell richten diesbezüglich der Städtetag, der Städte- und Gemeindebund, der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft sowie der Verband kommunaler Unternehmen an die Bundespolitik. Bereits gestern mahnte der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV), drängende Finanzierungsfragen hinsichtlich der Einführung eines sogenannten Klimatickets zu beantworten. Auch dies tangiert zahlreiche kommunale Unternehmen und Stadtwerke, die vor Ort für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) zuständig sind.
Verbände fordern Schutzschirm für Stadtwerke
Der Verbändeappell fordert „angesichts der aktuellen enormen Preisentwicklung auf den Energiemärkten zielgerichtete und wirksame Instrumente für die Stabilisierung der Versorger“. Diese seien „unabdingbar“. Die Situation sei prekär. Es gehe um die Daseinsvorsorge. Um diese zu sichern, brauche es einen Schutzschirm des Bundes.
„Die Energieversorger und insbesondere auch die Stadtwerke mit ihren umfassenden Leistungen für die Bürger von der Energie- und Wasserversorgung über die Müllabfuhr bis hin zur Straßenreinigung sind zentrale Säulen für die Versorgungssicherheit vor Ort und das Gemeinwohl in unserem Land“, heißt es in dem Appell. „Geraten diese Versorger in eine existenzielle Schieflage, entsteht eine bedrohliche Kettenreaktion und der Ausfall systemrelevanter Strukturen für die gesamte Kommune.“
Vier Forderungen an die Ministerpräsidentenkonferenz
Konkret richten die vier Verbände vier Forderungen an die Ministerpräsidentenkonferenz. Erstens müsse es schnell und unbürokratisch Kredite und Bürgschaften der Landesförderbanken oder der KfW geben, um die Liquidität der Stadtwerke abzusichern. Zweitens bedürfe es staatlicher Ausfallsgarantien, um das Risiko von Handelspartnern an der Börse sowie im außerbörslichen Handel abzufedern. So soll der Terminhandel für Energie stabilisiert werden, „damit Energieversorger gerade auch dem Mittelstand und der Industrie, aber auch kommunalen und sozialen Einrichtungen weiter längerfristige Energielieferverträge anbieten können“. Mit Kreditlinien allein komme man hier nur bedingt weiter, da deren Inanspruchnahme die Investitionsfähigkeit der Unternehmen etwa im Rahmen der Energiewende beeinträchtige. Zudem erhöhe sich im Fall von Stadtwerken dadurch der Verschuldungsgrad des gesamten Querverbunds.
Drittens fordern die Verbände eine Unterstützung bei Forderungsausfällen. Zwar entlaste die geplante Gaspreisbremse die Verbraucher und damit die Kunden der Energieversorger. Gleichwohl sei angesichts der hohen Energiepreise dennoch mit Ausständen zu rechnen, die die Substanz einiger Stadtwerke bedrohen könnten. Diese gelte es zu überbrücken. Darüber hinaus brauche es, viertens, ein Insolvenzmoratorium, das den Stadtwerken im Krisenfall eine höhere Flexibilität ermöglicht.
Eine Bedrohung für die Wirtschaftsstruktur
Für die Energieversorger werde es angesichts der hohen Beschaffungspreise „immer schwieriger, an ausreichend Kapital wie auch Sicherheiten für ihre Energiebeschaffungen zu kommen, da Banken aufgrund regulatorischer Vorgaben sehr zögerlich mit der Kreditvergabe sind“, heißt es im Appell. Dies bedrohe die reibungslose Energieversorgung und habe nicht nur soziale Effekte, sondern auch „unmittelbare Folgen für die übrige Wirtschaft“, warnen die Verbände. „Denn die Energieversorger sehen sich aufgrund überbordender Kosten und Sicherheitsanforderungen immer weniger dazu in der Lage, die für die gewerbliche und industrielle Tätigkeit notwendige längerfristige Kalkulierbarkeit von Energielieferungen zu gewährleisten.“
„Paradigmenwechsel“ bei der ÖPNV-Finanzierung
Lösungen fordert derweil auch der VDV von der Ministerpräsidentenkonferenz. Er zielt auf die Finanzierung des geplanten Klimatickets, das als Nachfolger des sogenannten Neun-Euro-Tickets zukünftig für wohl 49 Euro monatlich bundesweit gelten soll, ab. Mit der Einführung eines solchen Ticketangebots gehe in der Tarifstruktur ein tiefgreifender „Paradigmenwechsel“ einher. Es gelte nun, nicht nur die Umsetzung des neuen Tickets, sondern gleichzeitig auch die Gesamtfinanzierung der Branche nachhaltig sicherzustellen. Darauf wies VDV-Hauptgeschäftsführer Oliver Wolff gestern bei einer Pressekonferenz hin.
„Mit 49 Euro im Monat für ein solches Ticket nimmt man einer gesamten Branche so gut wie jegliche Möglichkeit, über Fahrgeldeinnahmen die Refinanzierung der Dienstleistung ÖPNV zu realisieren“, so Wolff. Der Bund und die Länder müssten sich dessen bewusst sein und entsprechend ein langfristig tragfähiges Finanzierungsmodell entwerfen. „Es wäre vollkommen absurd, wenn ein bundesweites Klimaticket eingeführt würde und gleichzeitig der Umfang an ÖPNV-Leistungen erheblich zurückgefahren werden müsste, weil niemand den Kostenentwicklungen Rechnung trägt.“
VDV: Finanzfragen beim Klimaticket offen
Zu den aus Sicht des VDV offenen Punkten gehörten unter anderem die Frage nach der Erhöhung der Regionalisierungsmittel laut Koalitionsvertrag von jährlich 1,5 Milliarden Euro ab 2022 zur Ausweitung des Leistungsangebots. Zusätzlich zu den rund drei Milliarden Euro, die ein Klimaticket den Verkehrsunternehmen an Verlust bringe, sei außerdem mit rund 1,1 Milliarden Euro an Vertriebs- und Umstellungskosten sowie Anlaufverlusten zu rechnen. Darüber hinaus weist Wolff auf die aktuell steigenden Energiepreise hin. Diese bedeuteten für die Verkehrsunternehmen 2022 und 2023 rund 1,65 Milliarden Euro jährlich an zusätzlichen Kosten.