Der Volksentscheid zur Klimapolitik in Berlin hat das erforderliche Quorum von 608.000 Ja-Stimmen um 166.000 verfehlt. Die Initiatoren hatten am vergangenen Sonntag eine Beschleunigung der Treibhausgasverminderung zur Abstimmung gestellt. Danach sollte das Berliner Energiewendegesetz die Klimaneutralität der Stadt bereits für das Jahr 2030 anstreben. Klimaneutralität bedeutet, dass alle CO2-Emissionen der Stadt wieder aus der Atmosphäre entfernt werden (Netto Null). Bislang sehen die Klimaschutzziele Berlins bis 2030 eine Verringerung der CO2-Emissionen um 70 Prozent gegenüber 1990 vor.
„Das zeigt, dass auch die Mehrheit der Berliner sieht, dass die Forderungen des Volksentscheides nicht umsetzbar gewesen wären – auch nicht, wenn sie in ein Gesetz gegossen sind“, sagt Berlins Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey. In einer Stellungnahme zum Ergebnis des Volksentscheids weist sie drauf hin, dass das Berliner Energiewendegesetz „eines der ehrgeizigsten Klimaschutzgesetze Deutschlands“ sei.
Bund setzt Zieldatum 2050
Ein Blick auf andere Großstädte zeigt ähnliche Klimaschutzziele wie in Berlin. Der Bund will die CO2-Emissionen bis 2030 um 55 Prozent im Vergleich zu 1990 verringern und 2050 nahezu klimaneutral sein. Diesen Reduktionspfad verfolgen auch Hamburg und Dortmund. Berlin ist mit dem Ziel einer Verringerung der CO2-Emissionen um 70 Prozent etwas ehrgeiziger. München und Stuttgart wollen bereits 2035 klimaneutral sein. München will als erste deutsche Großstadt die Gebäude ohne Heizöl und Erdgas beheizen, wie die Stadt in ihrer Zielsetzung schreibt. Dafür wurde ein „Münchner Förderprogramme für klimaneutrale Gebäude“ aufgelegt. Bis 2025 sollen dort 68 Maßnahmen umgesetzt werden.
Einfluss der Verwaltung begrenzt
Einige Städte haben zunächst nur die Stadtverwaltung und die Beteiligungen der Stadt in den Blick genommen. In Köln sollen laut Ratsbeschluss die von der Stadt direkt beeinflussbaren Emittenten bis 2035 klimaneutral sein. Die Möglichkeiten der Stadtverwaltungen, die Klimabelastung in der gesamten Stadt zu verringern, sind tatsächlich begrenzt. Dazu bedarf es der Einbindung von Energieerzeugern, Wohnungswirtschaft, Unternehmen und Haushalten.
Berlin setzt wie andere Städte auch an der Umstellung der Energieerzeugung auf erneuerbare Energien, der Verbesserung der Energieeffizienz sowie der Energieeinsparung an. In der Fortschreibung des Energie- und Klimaschutzprogramms (BEK 2030) für den Zeitraum 2022 bis 2026 wurden 68 Maßnahmen aufgeführt. Handlungsfelder sind Energie, Gebäude, Wirtschaft und Verkehr sowie übergeordnete Maßnahmen und die Schaffung von CO2-Senken.