Für die Wärmewende will der Bund Gasheizungen schnell ersetzen. Der VKU geht mit einem Zehnpunkteplan auf Distanz.

Die Wärmewende erfordert nach Ansicht des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU) zügige Investitionen in die Infrastruktur. Die Politik solle „relevante Weichen für die weiteren Investitionen in die Energie- und Wärmewende” stellen, sagten VKU-Präsident Ulf Kämpfer und der Hauptgeschäftsführer des Verbandes, Ingbert Liebing, gestern im Vorfeld der diesjährigen Verbandstagung. Dafür legte der VKU einen Zehnpunkteplan vor.

Nutzung von Wasserstoff nicht erschweren

Für die Interessensvertretung der Stadtwerke und anderer kommunaler Unternehmen steht insbesondere die Nutzung von Wasserstoff im Mittelpunkt des Umbaus der Energieversorgung. In dem Zehnpunkteplan setzt sich der VKU für den gemeinsamen Betrieb von Gas- und Wasserstoffnetzen ein. Demgegenüber will die EU-Kommission die Netze trennen. Wasserstoff, der bei der Entsorgung von Abwasser oder der Müllverbrennung gewonnen wird, soll laut VKU von der EU als grüner Wasserstoff anerkannt werden. In beiden Fragen müsse die Bundesregierung in Brüssel „klare Kante zeigen“, fordert der VKU.

Gebäudeenergie technologieoffen umbauen

Doch auch für Berlin stellt der Verband Forderungen auf. So müsse die Bundesregierung schnellstens ein Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung vorlegen. Die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes dürfe klimaneutrale Gase und hybride Technologien nicht ausschließen. Nötig seien „Technologieoffenheit und ein tragfähiger Regulierungsrahmen für die Transformation der Gasnetze“. Ein inoffizieller Referentenentwurf aus den Bundesministerien für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) sowie für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) sieht vor, dass ab 1. Januar 2024 Heizungen mit mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energie betrieben werden.

VKU fürchtet „Vollbremsung beim Klimaschutz“

In einer ersten Reaktion auf den Referentenentwurf setzt Liebing die geplanten Regelungen für neue Heizungen mit einer „ungewollten Vollbremsung“ des Klimaschutzes gleich. Sie führten zu „enormen Unsicherheiten“. Der Gesetzentwurf laufe „de facto auf ein Einbauverbot für gasbetriebene Heizungen ab 2024 hinaus“. Die „Möglichkeit einer schrittweisen und bedarfsgerechten Transformationsplanung kommunaler Gasnetze“ werde ignoriert. Die Kostensteigerungen für die Gebäudeeigentümer gingen zu Lasten von Investitionen in den Klimaschutz.

Schutzschirm für Stadtwerke

Mit Blick auf die Stadtwerke setzt sich der VKU für eine Ergänzung des Margining-Programms um Bürgschaften ein. Mit dem Margining-Programm wird Liquidität für Sicherheitsleistungen an den Energiebörsen bereitgestellt. Um einen umfassenden Schutzschirm für die Stadtwerke zu spannen, sind nach Ansicht des VKU weitere Bürgschaften, die Einbeziehung von Phasen sinkender Preise und des außerbörslichen Handelns notwendig. Die Preisbremsen müssten mit klaren Umsetzungsregeln präzisiert werden und die Abschöpfung von sogenannten Zufallserlösen bei Produzenten mit geringeren Kosten zur Jahresmitte enden, fordert der Verband. Zudem müsse der Ausbau der Erneuerbaren Energien durch Personalaufstockungen, Digitalisierung und eine schnellere Genehmigung in den Verwaltungen beschleunigt werden. Eine Anpassung des Strommarktdesigns mit einer stärkeren Berücksichtigung vorgehaltener Kapazität diene der Sicherung der Versorgung, schreibt der VKU in seinem Zehnpunkteplan.

g.schilling@stadtvonmorgen.de

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