Sachsen sieht beim Streit um den Tagebau Turow derzeit keinen Anlass für ein eigenes Vorgehen. Gleichwohl kommt Kritik am polnischen Vorgehen.

Der Freistaat Sachsen „teilt die Besorgnis der Tschechischen Republik, der Region Liberec und gerade auch der Stadt Zittau über die Erweiterung des Tagebaus Turow“. Dies sagt ein Sprecher des sächsischen Justiz- und Europaministeriums auf Nachfrage der OBM-Zeitung. Die Staatsregierung pflege „freundschaftliche Beziehungen zu beiden Nachbarländern“, Polen und Tschechien. Das Land Sachsen trete daher „für einen Dialog mit den polnischen und tschechischen Behörden ein“. Selbst aktiv will es in der Sache derzeit aber nicht werden.

Tagebau Turow: Freistaat Sachsen will derzeit aktiv werden

Schließlich habe die Stadt selbst bereits Beschwerde bei der Europäischen Kommission eingelegt. Es geht dabei um die Erweiterung des Tagebaus und offene Fragen zu deren Auswirkungen auf die Stadt beziehungsweise im Zusammenhang mit der Umweltverträglichkeitsprüfung.

Zudem habe der Europäische Gerichtshof hinsichtlich einer Klage Tschechiens schon eine einstweilige Verfügung und damit einen vorläufigen Abbaustopp in Turow erlassen. Dies zeige, „dass die Tschechische Republik nicht nur über fundierte rechtliche Argumente verfügt, sondern auch überzeugend vor dem Gerichtshof agiert“, so der Ministeriumssprecher. „Eines eigenen Vorgehens des Freistaats bedarf es daher jedenfalls derzeit nicht.“

„Überhaupt keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt“

Oberbürgermeister Thomas Zenker aus Zittau hatte zuletzt das Land und den Bund um Hilfe gebeten. Die Stadt wehrt sich gegen die polnischen Pläne, den Tagebau Turow zu erweitern. Sie befürchtet negative Effekte unter anderem auf die Grundwasser- und Bodensituation. „Aus diplomatischer und interregionaler Sicht, setzen wir alles daran, dass wir für die berechtigten Belange aller Seiten, vor allem der Menschen und der Umwelt im Dreiländereck, noch eine konsensuale Lösung finden, die rechtsstaatlichen und umweltrechtlichen Vorgaben umfassend Rechnung trägt“, heißt es dazu aus dem sächsischen Ministerium.

Dabei bewertet der Freistaat Sachsen das polnische Vorgehen kritisch. „Im Rahmen der grenzüberschreitenden Umweltverträglichkeitsprüfung haben auch sächsische Behörden gegenüber der polnischen Seite zur Erweiterung des Tagebaus Turow kritisch Stellung bezogen“, heißt es auf OBM-Nachfrage. „Noch gravierender erscheint, dass für die Verlängerung des Abbaus bis 2026 überhaupt keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt wurde und gegen den Genehmigungsbescheid aus diesem Grunde auch vor polnischen Gerichten kein Rechtsschutz zu erlangen ist. Die Anordnung des Europäischen Gerichtshofs, die Kohlegewinnung im Tagebau Turow sofort einzustellen, verwundert daher nicht.“

Klimafrage nicht mit Umweltverträglichkeitsprüfung vermengen

Hinsichtlich europäischer Klimaziele verweist das Ministerium darauf, „dass Deutschland nicht für die polnische Energiepolitik oder deren Bewertung zuständig ist“. Dieser Aspekt werde „derzeit oftmals vermengt mit der Missachtung fundamentaler Grundregeln der grenzüberschreitenden Umweltverträglichkeitsprüfung, zu der sich Deutschland und Polen unter anderem in der Deutsch-Polnischen Vereinbarung über Umweltprüfungen vom 10. Oktober 2018 bekannt haben“. Dennoch bliebe die Erreichung der europäischen Klimaziele eine gesamteuropäische Aufgabe. „Vor diesem Hintergrund der angestrebten Klimaneutralität bis 2050 wirft die Erweiterung des Tagebaus und die Verlängerung der Konzession bis ins Jahr 2044 jedenfalls Fragen auf.“

Der Bund hat noch bis zum 10. Juni Zeit, als Streithelfer der tschechischen Klage beizutreten.

Aktuelle Beiträge