Der Freistaat Sachen schaltet sich in den Streit um den polnischen Tagebau Turow ein. „Endlich“, sagt OBM Thomas Zenker aus Zittau.

Der Streit um den polnischen Braunkohletagebau Turow schwelt weiter. Nun hat das sächsische Justiz- und Europaministerium angekündigt, die Genehmigungslage für den Betrieb des Tagebaus rechtlich überprüfen zu wollen. Bislang gab sich die Landesregierung – auch auf Anfrage von #stadtvonmorgen – diesbezüglich defensiv. OBM Thomas Zenker aus Zittau begrüßt die Überprüfung. Die Stadt übt an dem bisherigen Verfahren zur Erweiterung des Tagesbaus seit Monaten massive Kritik.

Polnische Rechtsexperten sollen Tagebau Turow prüfen

Laut einer Pressemitteilung des sächsischen Ministeriums wolle man „die Arbeit des polnischen Tagebaus Turow durch polnische Rechtsexperten“ untersuchen. Ursprünglich sollte nach einer Eilentscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 21. Mai die Arbeit im Tagebau vorerst ruhen. Geklagt hatten die Tschechische Republik und als Streithelferin die Europäische Kommission. Die Bundesregierung war der Klage nicht beigetreten.

Polen kam der vorläufigen Entscheidung des Europäischen Gerichtshof bislang allerdings noch nicht nach. Daher hat der Europäische Gerichtshof bis zur Einstellung der Bergbauaktivitäten ein Zwangsgeld in Höhe von 500.000 Euro pro Tag.

Auf deutscher Seite zielt die Kritik an der Erweiterung des Bergbaus insbesondere auf die Umweltverträglichkeitsprüfung ab: Die habe nicht oder nur unzureichend stattgefunden, bemängelt die Stadt Zittau. In Zittau fürchtet man etwa in den Bereichen der Feinstaub- und Lärmbelastung, des Grundwasserverlusts und von Bodenbewegungen gravierend negative Auswirkungen auf das Stadtgebiet.

Zenker: Polen hat bisher Zweifel „kühl zurückgewiesen“

Dass sich der Freistaat Sachsen „jetzt endlich“ der Sache annimmt und „nochmals die rechtliche Lage sämtlicher Genehmigungen für den Weiterbetrieb und die Erweiterung des Tagebau Turows prüft“, sei „erfreulich“, meint Zenker. Der Oberbürgermeister bat in der Vergangenheit das Land und den Bund mehrfach um Unterstützung für die Anliegen der Stadt.

Nun erhofft er sich „eine Klärung der rechtlichen Position Sachsens, die dann Einfluss auf den Bund haben sollte“. Bislang hätten sowohl der Konzern PGE als auch die polnische Politik „jegliche Zweifel und Kritik – nicht nur unsere eigene sondern auch die der Tschechen, der Europäischen Kommission sowie des Europäischen Gerichtshofs – kühl zurückgewiesen“.

Gutachten fokussiert insbesondere das polnische Recht

Der Prüfauftrag umfasse auch die Umweltverträglichkeitsprüfung, kündigt die sächsische Justiz- und Europaministerin Katja Meier in ihrer Presseverlautbarung an. Dafür sei die Umweltrechtskanzlei GFP um Rechtsanwalt Dariusz Golinski aus Warschau beauftragt werden. Sie soll ein umweltrechtliches Gutachten zu den Verlängerungen der Abbaukonzessionen für den Tagebau erstellen. Wie das Ministerium mitteilt, steht bei der Prüfung „insbesondere die Einhaltung der Vorgaben des polnischen Rechts“ im Fokus.

„Mit dem Gutachten möchte der Freistaat die Menschen unterstützen, die sich für den Schutz der Umwelt in ihrer Heimat, insbesondere in der Region Zittau, und gegen die globale Klimakatastrophe engagieren“, sagt Meier. Sie hoffe, „dass wir darüber auch wieder zu dem fruchtbaren und engen Fachaustausch zurückfinden, den es mit Polen seit vielen Jahren in herausragender Weise gab.“

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