Im Streit um den polnischen Braunkohletagebau Turow sieht Oberbürgermeister Thomas Zenker die Position der sächsischen Stadt Zittau durch ein neues Gutachten bestätigt. Zittau befürchtet durch die Ausweitung des nahegelegenen Tagesbaus negative Auswirkungen auf ihr Stadtgebiet. Dies betrifft etwa die Feinstaub- und Lärmbelastung, den Grundwasserverlust oder Bodenbewegungen. Dabei kritisiert sie insbesondere die aus ihrer Sicht mangelhafte Umweltverträglichkeitsprüfung für das Vorhaben. Der Streit um den polnischen Tagebau hat eine internationale Dimension und spielt sich auch auf der europäischen Ebene ab.
Wurde vorsätzlich gegen Umweltstandards verstoßen?
Das sächsische Justizministerium hatte für das neue Gutachten eine polnische Kanzlei beauftragt. Es sollte aus Sicht der polnischen Rechtslage das Verfahren um die Erweiterung des Braunkohletagebaus erörtern. „Das polnische Gutachten bestätigt vollständig unsere Auffassung, dass der Genehmigungsprozess für den Tagebau Turow nicht korrekt erfolgt ist“, fasst Zenker das Ergebnis aus seiner Sicht zusammen. „Nach der ersten Lektüre scheint das sogar vorsätzlich passiert zu sein. Es gibt nun auch Hinweise darauf, dass dies verschiedenen polnischen Instanzen bewusst war und deshalb versucht wurde, Mängel zu beheben.“
Konkret geht es um das Einhalten von Umweltstandards, insbesondere der Umweltverträglichkeitsprüfung. Das Gutachten untermauere die diesbezügliche Kritik der Stadt am polnischen Vorgehen, meint Zenker. Für einen weiteren und vor allem sicheren Betrieb des Tagebaus sei daher eine erneute rechtskonforme und fachlich nachvollziehbare Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung unerlässlich. Diese Forderung müsse auch der Freistaat Sachsen endlich unterstützen. In der Vergangenheit rief der Oberbürgermeister mehrfach den Bund und das Land dazu auf, entsprechende Verfahrensschritte auf europäischer Ebene einzuleiten. Beide verhielten sich allerdings defensiv. Der Bund lehnte die Beteiligung an einer Klage der Tschechischen Republik ab.
Streit um Turow: Tschechien einigt sich mit Polen
2021 hatte die Tschechische Republik vor dem Europäischen Gerichtshof gegen den Ausbau geklagt und im Eilverfahren Recht bekommen. Das Gericht verfügte einen vorläufigen Ausbaustopp. Schon damals fühlte sich Zenker in seinem Anliegen bestätigt. In die Gerichtsentscheidung setzte er folglich die Hoffnung, dass es zu einer Lösung im Sinne der Umweltverträglichkeit und seiner Stadt kommen könnte.
Polen kam der Gerichtsentscheidung allerdings nicht nach, weshalb der Europäische Gerichtshof ein Zwangsgeld von täglich 500.000 Euro verhängte. Im Februar legten Polen und Tschechien schließlich ihren Streit bei und schlossen einen Vergleich, der die gravierenden Umweltfolgen für das Nachbarland abmildern soll. Er beinhaltet Ausgleichszahlungen in einer Größenordnung von 45 Millionen Euro an Tschechien sowie bauliche Maßnahmen. Zittau hat davon nichts.
Grenzübergreifende Verantwortung für Region und Umwelt
Zwar wolle er den polnischen Nachbar nicht vorschreiben, welche Akzente sie in ihrer Regionalentwicklung setzen sollen, betont Zenker. Gleichwohl sei es seine Aufgabe, potentiellen Schaden von seiner Stadt abzuwenden. Es gehe um eine gemeinsame, grenzübergreifende Verantwortung für die Region und ihre Umwelt. Dabei gelte es gerade angesichts struktureller Veränderungen, transparent und fair miteinander umzugehen. Insbesondere müssten europäische Standards wie die Umweltverträglichkeitsprüfung eingehalten werden.
Auf Nachfrage von #stadtvonmorgen beim sächsischen Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung hält sich das Ministerium bezüglich des weiteren Vorgehens bedeckt. Es sei von der sächsischen Staatsregierung beauftragt gewesen, „ein Gutachten zu den rechtlichen Rahmenbedingungen betreffend Tagebau Turow in Auftrag zu geben“. Als Europaministerium bestehe für das Ministerium angesichts der gutachterlichen Feststellungen darüber hinaus keine Handlungsbefugnis. Daher wolle es die Ergebnisse nicht bewerten. Dies falle gegebenenfalls anderen Ressorts der Staatsregierung zu. „Inwieweit die anderen Ressorts entsprechende Schritte zu gehen befugt und bereit sind, muss durch die Häuser jeweils in eigener Zuständigkeit entschieden und beantwortet werden“, teilt eine Ministeriumssprecherin mit.