34 Kommunen drängen den Bund dazu, ein Lieferkettengesetz zu erlassen. Es geht auch um den Umgang mit Milliarden an öffentlichen Geldern.

34 deutsche Kommunen haben bis zum 8. Februar die Resolution „Kommunen für ein starkes Lieferkettengesetz in Deutschland“ unterzeichnet. Damit schließen sie sich der „Initiative Lieferkettengesetz“ an und fordern die Bundesregierung dazu auf, ein solches Gesetz zu erlassen. Die Resolution zielt darauf ab, menschenrechtliche Sorgfaltspflichten in Lieferketten verbindlich festzulegen. Dies würde Unternehmen dazu verpflichten, in ihren Lieferketten soziale und ökologische Standards einzuhalten.

„Mehrfach vertagt“: Kommunen drängen auf Lieferkettengesetz

Im Koalitionsvertrag von 2018 hatte die Bundesregierung in Aussicht gestellt, für eine konsequente Umsetzung des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte eintreten zu wollen. Darauf drängen die Kommunen nun mit ihrer Resolution. „Mit Sorge beobachten wir, dass die Regierungskoalition den Beschluss zur Einführung des Lieferkettengesetzes mehrfach vertagt hat“, heißt es darin. Zudem drohten langwierige Diskussionen, die die „Wirkkraft des Lieferkettengesetzes zu mindern“.

Die Forderung nach einem Lieferkettengesetz schließt ein, dass Unternehmen über entsprechende Risiken entlang ihrer Wertschöpfungskette berichten und gegebenenfalls diesen entgegenwirken müssen. Dies umfasst auch einen Beschwerdemechanismus in den Unternehmen sowie Haftungsregeln, die die Wirksamkeit des Gesetzes und den Rechtsschutz für Betroffene sicherstellen sollen.

Verantwortung für Menschenrechte beim Einsatz öffentlicher Mittel

Dabei spielt die öffentliche Vergabe eine zentrale Rolle. „Als öffentliche Hand haben wir die Verpflichtung, faire, ökologische und menschenrechtskonforme Standards in unserem Einkauf und Handeln zu gewährleisten“, so der Resolutionstext. Öffentliche Gelder dürften nicht für „Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörung“ eingesetzt werden. Entsprechend solle das Kriterium der ökologischen und sozialen Verantwortung in Vergabeprozessen gestärkt werden.

Etwa sollten Unternehmen, die nachweislich Sorgfalts- und Berichtspflichten verletzten, von öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen werden. Das jährliche Beschaffungsvolumen der öffentlichen Hand liegt bei über 350 Milliarden Euro. Davon bringen die Kommunen einen Großteil auf. Mit einem verantwortungsbewussten Einsatz dieser Mittel könne also „ein Betrag zur Umsetzung der globalen Nachhaltigkeitsziele auch auf lokaler Ebene geleistet werden“.

München: Lokale Verantwortung für globale Nachhaltigkeitsziele

Heute teilte die bayerische Landeshauptstadt München mit, die Resolution als eine der ersten Kommunen unterzeichnet zu haben. Dass sich die Bundesregierung immer noch nicht über ein Lieferkettengesetz einig sei, bedauert Münchens OBM Dieter Reiter. „Die Erfahrungen der letzten 20 Jahre zeigen, dass freiwillige Selbstverpflichtungen der Unternehmen für die Sicherstellung von Arbeitnehmer- und Menschenrechten und ökologischen Standards in globalen Lieferketten nicht ausreichen.“

Bereits jetzt schöpfe die Stadt München die Spielräume des Vergaberechts aus, um qualitative, umweltbezogene und soziale Aspekte bei der Auftragsvergabe möglichst einzubeziehen. Von einem Lieferkettengesetz erhofft sich Reiter eine noch stärkere Gewichtung dieser Aspekte.

Hintergrund: Resolution „Kommunen für ein starkes Lieferkettengesetz“

Zu den Städten, die die Resolution als Erstunterzeichner verabschiedet haben, gehören neben München außerdem unter anderem Aalen, Bonn, Bremen, Fürth, Halle, Hannover, Heidelberg, Koblenz, Mainz, Münster, Solingen und Trier. Die Stadt Neumarkt in der Oberpfalz hat auf ihrer Webseite auch für andere Städte, die sich der Resolution noch anschließen möchten, eine Vorlage als Download bereitgestellt. Zu finden ist diese hier: https://fairtrade-neumarkt.de/fairtrade/kommunen-pro-lieferkettengesetz/.

Die Resolution „Kommunen für ein starkes Lieferkettengesetz in Deutschland“ geht auf ein Austauschtreffen verschiedener Kommunen im Zusammenhang mit dem Wettbewerb „Hauptstadt des Fairen Handels“ vom November 2020 zurück. Bei diesem Vorbereitungstreffen entstand die Idee für die Resolution. Der Wettbewerb der Servicestelle Kommunen in der Einen Welt von Engagement Global zeichnet innovative Maßnahmen zur Stärkung des fairen Handels aus. Städte, Gemeinden und Landkreise können sich mit ihren Projekten darum bewerben. Einsendeschluss ist der 2. Juli. Die Preisverleihung ist am 23. September in Neumarkt in der Oberpfalz. Infos dazu gibt es hier: https://skew.engagement-global.de/wettbewerb-hauptstadt-des-fairen-handels.html.

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