Die umstrittenen Wahlplakate einer rechtsextremen Partei mit dem Slogan „Hängt die Grünen“ müssen abgehängt werden. Dies teilt das Sächsische Oberverwaltungsgericht in Bautzen heute per Pressestatement mit. Zuvor hatte die Stadt Zwickau die Verbreitung der Plakate im Stadtraum verboten. Das Verwaltungsgericht in Chemnitz hatte dieses Verbot allerdings gekippt – mit der kuriosen Einschränkung, dass die Plakate im Abstand von mindestens 100 Metern zu Wahlplakaten der Partei Bündnis 90/Die Grünen hängen müssen. Um ihr Verbot zu aufrechtzuhalten, zog die Stadt vors Oberverwaltungsgericht.
„Hängt die Grünen“: Gericht sieht Volksverhetzung
Der Fall sorgte bundesweit für Aufsehen. Auch der Deutsche Städtetag verwies zuletzt darauf, dass der Slogan ein Gewaltaufruf und im Wahlkampf nicht zu tolerieren sei. Das Sächsische Oberverwaltungsgericht bestätigt nun diese Einschätzung.
Zwar gewährleiste die grundrechtlich geschützte Meinungsfreiheit in der öffentlichen Auseinandersetzung – zumal im politischen Meinungskampf – auch das Recht, überspitzte und polemische Kritik zu äußern, heißt es in Pressemeldung des Gerichts. Das Plakat erfülle allerdings den objektiven Tatbestand der Volksverhetzung.
„Hängt die Grünen“: Aufstacheln zum Hass
Die Aussage „Hängt die Grünen“ beziehe sich nach dem Verständnis eines unvoreingenommenen und verständigen Publikums vor dem Hintergrund des Bundestagswahlkampfs auf die Mitglieder der Partei Bündnis 90/Die Grünen. Dass die rechtsextreme Partei im „Kleingedruckten“ einen Bezug zur eigenen, ebenfalls grünen Plakatfarbe herstelle und dem Slogan damit den Sinn verleihe, die eigenen Plakate aufzuhängen, falle dabei nicht ins Gewicht.
Das Plakat sei geeignet, den öffentlichen Frieden durch Aufstacheln zum Hass sowie durch einen Angriff auf die Menschenwürde der Mitglieder der Grünen zu stören. Ob das Plakat einen ernstgemeinten Aufruf zur Tötung enthält, lässt das Gericht offen.
Gerichtsentscheid trifft auf Zustimmung
So wie die ursprüngliche Gerichtsentscheidung des Verwaltungsgerichts Chemnitz für Empörung sorgte, trifft die heutige Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Bautzen nun in Kreisen deutscher Stadtlenker auf Zustimmung. Beispielsweise zeigt sich Klaus Weichel (Foto oben), OBM aus Kaiserslautern, „froh und erleichtert“ über die Entscheidung.
Mit seiner Kollegin in Zwickau, OBM Constance Arndt, erklärt sich Weichel solidarisch. Die strittigen Wahlplakate seien „ein Unding“ und hätten „in einer Demokratie nichts verloren“, so Weichel. Es gelte, „mit maximaler Vehemenz gegen diese Form der geistigen Brandstiftung“ vorzugehen.