Die Stadt Zwickau verbietet ein Wahlplakat, das dazu aufruft, die Grünen zu „hängen“. Das Verwaltungsgericht Chemnitz kippt das Verbot.

Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts in Chemnitz, das Wahlplakat einer rechtsextremen Partei mit dem Titel „Hängt die Grünen“ grundsätzlich zuzulassen, sorgt für Unverständnis und „Entsetzen“ unter deutschen Städten. Nun schaltete sich Burkhard Jung, OBM von Leipzig und Präsident des Deutschen Städtetags, in die Debatte ein. Er warnt eindringlich vor Hass und Hetze wie sie auf dem Plakat dargestellt seien.

„Hängt die Grünen“: Gericht lässt Plakate zu

Ursprünglich hatte die Stadt Zwickau angeordnet, die Wahlplakate zu entfernen. Dagegen war die rechtsextreme Partei mit einem Eilantrag vorgegangen. Die rechtsextreme Partei mit ebenfalls grünem Logo hatte unter dem Slogan „Hängt die Grünen“ auf ihren Wahlplakaten im „Kleingedruckten“ erklärt, dass der Slogan dazu auffordere, die eigene grüne Plakatwerbung zu verbreiten und im Stadtraum aufzuhängen.

Das Gericht hat nun nach einer „Interessenabwägung“ hinsichtlich des „Eingriffs in das Grundrecht der Meinungsfreiheit“ entschieden, dass die umstrittenen Plakate aufgehängt werden dürfen. Sie müssen lediglich „die Maßgabe einer räumlichen Trennung“ von mindestens 100 Metern zu Wahlplakaten der Grünen erfüllen.

Das Abstandsgebot gewährleiste „einerseits eine von der Wahlwerbung der Partei Bündnis 90/Die Grünen losgelöste Wahrnehmung“ der umstrittenen Plakate. Andererseits bleibe so das „kommunikative Anliegen“ der rechtsextremen Partei unbeeinträchtigt. Dies teilt das Gericht in einer Presseinformation mit. Die Stadt Zwickau hingegen hält diese Entscheidung für falsch und legt beim Oberverwaltungsgericht Bautzen Beschwerde ein.

Zwickau geht gegen Gerichtsentscheidung vor

„Inhaltlich macht es für uns keinen Unterschied, ob die Plakate hier oder 100 Meter weiter hängen“, sagt OBM Constance Arndt aus Zwickau. „Die Aufforderung, die Grünen zu hängen, ist und bleibt vollkommen indiskutabel, undemokratisch und unverantwortlich.“

Städtetagpräsident Jung ordnet die Geschehnisse in einen Prozess der gesellschaftlichen Polarisierung und der Radikalisierung des politischen Diskurses ein. Insbesondere lokale Amts- und Mandatsträger sahen sich zuletzt vermehrt massiven Anfeindungen ausgesetzt. Dem gelte es, entschieden entgegenzutreten. „Wir wissen, dass aus Worten Taten folgen“, sagt Jung und verweist exemplarisch auf den rechtsextremistisch motivierten Mord am hessischen Regierungspräsidenten Walter Lübcke. „Dieses Wahlplakat ist blanke Hetze.“

Städtetagpräsident Jung: „Plakat kein Wahlkampf, sondern Hass“

Es sei unverständlich, dass der Slogan „Hängt die Grünen“ nicht verboten werde. „In meinen Augen ist das nicht Ausdruck von Meinungsfreiheit – das ist ein Mordaufruf. Ein Aufruf zur Gewalt darf im öffentlichen Raum nicht geduldet werden. Dieses Plakat ist kein Wahlkampf, sondern Hass. Das verstößt krass gegen die politischen Grundregeln in unserer Demokratie“, kommentiert Jung die Entscheidung des Gerichts.

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