Im Streit der Stadt Pirmasens und des Landkreises Kaiserslautern für eine bessere Finanzausstattung wird das Bundesverfassungsgericht aktiv.

Das Bundesverfassungsgericht beschäftigt sich mit der Kommunalverfassungsbeschwerde der Stadt Pirmasens und des Landkreises Kaiserslautern. Darin geht es um den kommunalen Finanzausgleich und eine auskömmliche Finanzausstattung der Kommunen. Dazu möchte das Gericht den Bundestag, den Bundesrat, das Bundeskanzleramt, das Justizministerium, das Innenministerium, das Finanzministerium, alle Landesregierungen sowie die drei kommunalen Spitzenverbände anhören. Die Frist für die Stellungnahmen endet am 30. September.

Finanzprobleme der Kommunen im Spiegel des Grundgesetzes

Damit wird die Finanzproblematik vieler Kommunen, die unter strukturellen Defiziten leiden, nun erstmals auf Bundesebene im Spiegel des Grundgesetzes betrachtet. In einem Schreiben an die Stadt Pirmasens und den Landkreis Kaiserslautern hat das Bundesverfassungsgericht laut einer Presseinformation der Stadt vom Freitag mitgeteilt, dass das Anhörungsverfahren nun in Gang gesetzt ist. Dies bedeute allerdings weder, dass die Verfassungsbeschwerde vom Gericht bereits zur Verhandlung angenommen ist, noch, dass sich daraus Rückschlüsse auf die Positionierung des Gerichts ergeben.

Der Pirmasenser Oberbürgermeister Markus Zwick und der Kaiserslauterer Landrat Ralf Leßmeister bewerten den Verfahrensschritt dennoch als ersten Erfolg. „Wir freuen uns, dass das Bundesverfassungsgericht dieses Verfahren, das für uns und die anderen notleidenden Städte und Gemeinden sehr wichtig ist, vorantreibt und den Bund und die Länder einbindet.“ Dies zeige, dass das Gericht das Anliegen der Kommunen ernst nimmt.

Pirmasens und Kaiserslautern streiten für Kommunalfinanzen

Die Stadt Pirmasens und der Landkreis Kaiserslautern gehören zu den höchstverschuldeten Kommunen in Deutschland. Sie haben bereits vor dem rheinland-pfälzischen Verfassungsgerichtshof in Koblenz auf eine bessere Finanzausstattung durch das Land geklagt. Der Verfassungsgerichtshof hatte am 16. Dezember 2020 den Landesfinanzausgleich als unvereinbar mit der Landesverfassung und damit als verfassungswidrig eingestuft. Das Land ist bis zum 1. Januar 2023 dazu aufgefordert, den kommunalen Finanzausgleich neu zu organisieren.

Gleichzeitig fordern die Stadt und das Land vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ihr Recht auf eine angemessene Finanzausstattung ein und berufen sich dabei auf das Grundgesetz. Vor dem Hintergrund des Koblenzer Urteils zielen sie insbesondere auf die noch offene Frage ab, welche Spielräume das Land bei der Finanzausstattung seiner Kommunen hat und ob eine finanzielle Mindestausstattung der Kommunen durch das Land auch aufrechtzuerhalten ist, wenn das Land selbst unter finanziellen Engpässen leidet.

Zudem fragen die beiden Kommunen nach dem Umgang mit kommunalen Altschulden, die etwa durch strukturelle Defizite bei der Mittelzuweisung des Landes oder die Nichteinhaltung des Konnexitätsprinzips entstanden sind. Von dem Verfahren in Karlsruhe erhoffen sie für sich und für andere Kommunen in Deutschland, die vor ähnlichen Finanzproblemen stehen, grundsätzliche Klärungen.

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