Im Finanzstreit zwischen dem Land Rheinland-Pfalz und dem Landkreis Kaiserslautern hat die Kommune vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig einen weiteren Erfolg errungen. Das Gericht hat nun eine Beschwerde des Landes abgewiesen. Das Land wollte gegen ein Urteil des rheinland-pfälzischen Oberverwaltungsgerichts in Koblenz Revision einlegen, die laut dem Urteil nicht zugelassen war. Daher beschwerte sich das Land in Leipzig – jedoch ohne Erfolg. Das nun rechtskräftige Koblenzer Urteil bestätigte die Auffassung des Landkreises, was die Gestaltung der Kreisumlage betrifft. Es steht im Zusammenhang mit verschiedenen Klagen des Landkreises, die sich mit der finanziellen Mindestausstattung von Kommunen beschäftigen.
Finanzschwäche führt zum Streit um die Kreisumlage
Die Abweisung der Beschwerde des Landes kommt den Kommunen des Landkreises zugute. Sie erhalten Geld vom Landkreis aus der Kreisumlage zurück. Der Streit darum geht auf das Jahr 2016 zurück. Damals forderte die Kommunalaufsicht vom Landkreis, der zu den höchstverschuldeten der Republik gehört, die Kreisumlage von 42,25 auf 43,6 Prozent zu erhöhen. Damit sollten die Gemeinden einen größeren Beitrag zum Ausgleich der Finanzlücken leisten.
Der Kreistag widersetzte sich dieser Forderung allerdings mit dem Hinweis auf die Finanzschwäche vieler ebenfalls hochverschuldeter Gemeinden im Kreisgebiet. Letztlich legte die Kommunalaufsicht auf dem Weg der Ersatzvornahme die Kreisumlage zwangsweise auf 44,23 Prozent fest. Der Landkreis klagte dagegen.
Gemeinden erhalten rund zwei Millionen Euro für 2016 zurück
Zunächst folgte das Verwaltungsgericht in Neustadt an der Weinstraße im Juni 2018 der Sichtweise des Landes. In zweiter Instanz bestätigte das Oberverwaltungsgericht in Koblenz allerdings die Position des Landkreises. Die Kreisumlage sei rechtwidrig festgesetzt geworden. Das Land habe dadurch unzulässig in die verfassungsrechtlich geschützte finanzielle Mindestausstattung der kreisangehörigen Gemeinden und somit in ihre Handlungsfähigkeit eingegriffen.
Allein für das Jahr 2016 handelt es sich um rund zwei Millionen Euro, die nun an die kreisangehörigen Gemeinden zurückgezahlt werden. „Damit endet ein langer Weg durch die Instanzen für die Kommunen im Landkreis Kaiserslautern mit einem weiteren positiven Klageerfolg“, sagt der Kaiserslauterer Landrat Ralf Leßmeister.
Rheinland-pfälzische Kommunen weiter in Finanznot
In Summe bedeutet der Klageerfolg allerdings keine zusätzlichen Finanzmittel für den Landkreis und seine Gemeinden, sondern lediglich eine Entlastung der Verbands- und Ortsgemeinden bei der Verteilung der Gelder zulasten des Landkreises. „Unseren Gemeinden ermöglicht dies ein wenig mehr kommunale Selbstbestimmung, dafür haben wir diese Klage, trotz der eigenen Finanznot des Kreises, für unsere Kommunen geführt“, sagt Leßmeister.
Die „desaströse finanzielle Lage der strukturschwachen kommunalen Familie“ bestehe nach wie vor. „Nicht zuletzt durch die folgerichtige Abweisung der Nichtzulassungsbeschwerde sehen wir das Land in der Pflicht, im Rahmen des Finanzausgleichs die Schlüsselzuweisungen für verschuldete Kommunen in Rheinland-Pfalz deutlich zu erhöhen und nicht nur horizontal zu verschieben“, fordert der Landrat.
Weitere Verfahren im Finanzstreit laufen
Im Streit um eine bessere Finanzausstattung beschreitet der „finanziell gebeutelte Landkreis“, so Leßmeister, weitere Klagewege. Zuletzt beschied der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz in Koblenz auf eine gemeinsame Klage des Landkreises Kaiserslautern und der Stadt Pirmasens, dass der Landesfinanzausgleich verfassungswidrig ist. Parallel streiten die beiden hochverschuldeten Kommunen derzeit außerdem vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe für eine auskömmliche Finanzausstattung.