In der Coronakrise richtet sich der Fokus auf die Kapazitäten der Krankenhäuser als wichtige Pfeiler des Gesundheitssystems. Für Bernhard Ziegler könnte die krisenhafte Zeit Anlass für eine Abkehr vom Weg der Kommerzialisierung des Gesundheitswesens sein. Denn sie macht eindrücklich deutlich: Öffentliche Daseinsvorsorge, Katastrophenschutz und das Gesundheitswesen müssen anderen Prioritäten unterliegen als marktwirtschaftlichen Kriterien. Darüber spricht der Vorstandsvorsitzender des Interessenverbands kommunaler Krankenhäuser mit der OBM-Zeitung.
„Daseinsvorsorge lässt sich nicht kommerziell kalkulieren“
OBM: Herr Ziegler, wie sind die kommunalen Krankenhäuser von der Coronakrise betroffen?
Bernhard Ziegler: In Gänze sind die mittel- bis langfristigen Auswirkungen noch nicht absehbar, da wir uns noch mitten in der Krise befinden. Bislang sind die Häuser gut in der Lage, die Herausforderungen im täglichen Betrieb zu meistern. Es gelingt ihnen durch den „Rettungsschirm“ auch, die im Zusammenhang mit der Coronakrise eingetretenen Leerstände oder Bettenreserven im Wesentlichen zu kompensieren. Wie sich die Coronakrise langfristig auf die kommunalen Krankenhäuser auswirkt, betrifft jedoch verschiedene Betrachtungsdimensionen und ist von mehreren Faktoren abhängig. Nicht vernachlässigt werden darf dabei der Blick auf die Finanzlage der Kommunen. Viele von ihnen erwarten hohe Finanzausfälle durch die Coronakrise. Es ist absehbar, dass ihre Haushalte unter Druck geraten werden. Damit ist mittelfristig zu befürchten, dass sich diese Situation auch auf die kommunalen Krankenhäuser niederschlagen könnte.
OBM: Das heißt, dass die Krankenhäuser auch unter den neuen Sparzwängen ihrer Träger, der Kommunen, leiden?
Bernhard Ziegler: Davor gilt es zu warnen. Denn gerade die Coronakrise lehrt doch Gegenteiliges. Sie sollte unbedingt ein Anlass dafür sein, das bestehende System der Kommerzialisierung kritisch zu hinterfragen. Seit 20 Jahren erleben wir eine immer weiter fortschreitende Kommerzialisierung des Krankenhauswesens. Leistungen werden nach Angebot und Nachfrage kalkuliert und abgerechnet. Die Coronakrise zeigt jedoch, dass sich Daseinsvorsorge und Katastrophenschutz nicht kommerziell kalkulieren lassen. Es wäre also nicht sinnvoll, den bisher gegangenen Weg weiter zu beschreiten. Wir müssen umkehren und die Daseinsvorsorge wieder stärker als Pflichtaufgabe des Staates verstehen. Die Kommunen müssen dazu in die Lage versetzt werden, diese Aufgabe adäquat zu erfüllen. Dieser Appell richtet sich vor allem an die Länder, die entsprechende Investitionen in Milliardenhöhe rechtswidrig vernachlässigt haben, aber auch an den Bund, der die gesetzlichen Rahmenbedingungen geschaffen und geöffnet hat.
„Gesundheit lässt sich nicht nach Marktregeln kategorisieren“

„In Gänze sind die mittel- bis langfristigen Auswirkungen der Coronakrise auf die kommunalen Krankenhäuser noch nicht absehbar“, sagt Bernhard Ziegler (Quelle: Klinikum Itzehoe/agenda Michael Kottmeier)
OBM: Können die kommunalen Krankenhäuser also aufgrund der Coronakrise mit einer Renaissance rechnen?
Bernhard Ziegler: Es geht nicht per se nur um kommunale Häuser, sondern grundsätzlich um die Frage, ob sich Daseinsvorsorge unter kommerziellen Gesichtspunkten als Profitcenter organisieren lässt. Auch andere Krankenhäuser – etwa frei-gemeinnützige, kirchliche – leisten ihren Beitrag für die Gesellschaft. Das hat vor allem mit der Zweckbestimmung und mit der Trägerschaft nur bedingt zu tun. Es geht darum, dass sich der Fokus wieder verstärkt auf den Versorgungsauftrag richtet. Das hat sich jahrelang in die falsche Richtung entwickelt. Es darf nicht darum gehen, mit der Gesundheitsversorgung der Menschen Gewinnmaximierung zu betreiben. Das industrielle Verständnis von Effizienz, Nachfrage und Angebot ist im Krankenhauswesen nicht anwendbar. Die Gesundheit von Menschen lässt sich nicht nach betriebswirtschaftlichen Marktregeln kategorisieren.
OBM: Was meinen Sie konkret?
Bernhard Ziegler: Was beispielsweise die Bettenzahl betrifft, haben wir in den vergangenen Jahren viel zu stark auf Kapazitätsnotwendigkeiten geschaut. Nun müssen wir feststellen, dass in einem unvorhersehbaren Katastrophenfall wie der Coronakrise auf Grundlage dieser Rechnung dann doch zu wenige Betten verfügbar sein könnten. Es gilt also, die Versorgungsdichte zu definieren, diese demokratisch mit der Bevölkerung abzustimmen und davon ein Versorgungsnetz abzuleiten. Und das muss dann auskömmlich finanziert werden – ob kommunal oder in anderer Trägerschaft, spielt nicht unbedingt die entscheidende Rolle, sondern, ob es der Daseinsvorsorge dient oder kommerziellen, eigennützigen Erwägungen. Die Extremsituation der Pandemie macht deutlich, dass vieles zu sehr „auf Kante genäht“ ist. Und dass in guten Zeiten Gewinne gerne entnommen werden, während auch Private in Notsituationen nach dem staatlichen Rettungsschirm rufen.
„Länder haben Investitionen in Milliardenhöhe vernachlässigt“
OBM: Wie sehen Sie denn die Finanzsituation kommunaler Krankenhäuser allgemein?
Bernhard Ziegler: Angespannt. Weil jahrzehntelang Investitionsverpflichtungen der Länder im Milliardenumfang vernachlässigt worden sind. Der „Laden läuft“ zwar – jedoch auch, weil viele Beteiligte und Beschäftigte die Lasten schultern und sich dafür engagieren, ihr Krankenhaus vor Ort möglich zu machen. Hinzu kommt, dass viele kommunalen Häuser auch deswegen unter besonderem Finanzdruck stehen, weil die Haushalte der jeweiligen Kommunen wiederum stark belastet sind. Da drängen sich die Finanzfragen zwangsläufig in den Vordergrund und gewinnen und Brisanz.
OBM: Welche Auswirkungen gehen damit einher?
Bernhard Ziegler: Den kommunalen Krankenhäusern gelingt es im Tagesgeschäft an vielen Stellen, sich innerhalb der ungünstigen Rahmenbedingungen zu bewegen. Das Problem macht sich vor allem an dem riesigen Investitionsstau von mindestens 30 Milliarden Euro bemerkbar, den Kliniken vor sich herschieben. Eine Auswirkung der Situation ist, dass auch kommunale Häuser das Geld für notwendige Investitionen mit Überschüssen aus der Behandlung von Patienten refinanzieren müssen. Aber das ist nicht der Sinn der Sache, sondern ein Systembruch. Denn eigentlich sollen die Beiträge der Krankenversicherten dazu dienen, ihre Behandlungen zu finanzieren, und nicht Investitionen in die Ausstattung eines Krankenhauses – dies kritisieren die Krankenkassen zurecht.
Das Pflegepersonalstärkungsgesetz als Eingeständnis des Scheiterns
OBM: Was bedeutet das für die Patienten?
Bernhard Ziegler: Die Patienten kriegen davon noch am allerwenigsten mit – auch, weil die Beschäftigten in den Krankenhäusern mit hohem persönlichen Einsatz so viel wie möglich davon von ihnen fernhalten wollen und dies an vielen Stellen schaffen. Doch immer wieder zeigen sich die logischen Brüche. Zuletzt hat das ZDF über ein großes kommunales Krankenhaus berichtet, welches die Diabetesversorgung durch andere Leistungen „querfinanziert“. Das mag betriebswirtschaftlich sinnvoll sein, liegt aber sicher nicht im Sinne des Erfinders. Solche Beispiele zeigen eindrücklich die Grenzen des Systems der kommerziellen Kalkulation von Leistungen.
OBM: Zuletzt wurde des Pflegepersonalstärkungsgesetz verabschiedet. In einigen Krankenhäusern trägt es aber zu einer Verschärfung der Finanzlage bei. Wie sehen Sie das?
Bernhard Ziegler: Das Pflegepersonalstärkungsgesetz ist ein Eingeständnis dafür, dass das System der Diagnostic Relatet Groups, DRG, als Finanzierungsinstrument gescheitert ist. Denn eigentlich sollten die Kosten für das Pflegepersonal doch von den Fallpauschalen erfasst sein. Wenn man sie nun notwendigerweise dort herausnimmt, zeigt dies doch die Fehlerhaftigkeit des bisherigen Abrechnungssystems. Zurecht richtet man das Augenmerk mit dem Pflegepersonalstärkungsgesetz auf die hohe körperliche und seelische Belastung der Pflegebeschäftigten. Doch in einer Gesamtschau ist dies lediglich weiße Salbe oder Kosmetik, das Problem muss an der Wurzel behandelt werden. Es bedarf einer Strukturreform. Um zur Eingangsfrage zurückzukommen: Die Coronakrise macht auf die Dringlichkeit aufmerksam.