Für viele Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern eröffnen sich neue städtebauliche Handlungsspielräume: Das Land will seine Kommunen „vollständig von den Altschulden der kommunalen Wohnungswirtschaft entlasten“. Die Grundlage dafür gibt eine Stellungnahme der EU-Kommission aus dem vergangenen Dezember. Seit 2021 plant das Land, die sogenannten DDR-Wohnungsbaualtschulden zu übernehmen. Dem standen bislang beihilferechtliche Vorbehalte gegenüber. Die Stellungnahme der EU-Kommission hingehen macht nun den Weg zur Entschuldung nun frei.
Schuldenübernahme: neue städtebauliche Optionen
Bei den DDR-Wohnungsbaualtschulden handelt es sich um Verbindlichkeiten und bilanziellen Unwuchten, die im Zuge der deutschen Wiedervereinigung auf die Kommunen beziehungsweise die kommunalen Wohnungsbaugesellschaften übergingen. Vielerorts hemmen die Altschulden eine zukunftsgerichtete Entwicklung des kommunalen Immobilienbestands und bisweilen ganzer Quartiere. Die DDR-Wohnungsbaualtschulden „belasten die kommunalen Haushalte bis heute und erschweren so Investitionen in kommunale Wohnungsbestände“, sagt Landesinnenminister Christian Pegel. Diesem Problem wolle man nun entgegentreten.
Mecklenburg-Vorpommern ist das erste ostdeutsche Bundesland, das seine Kommunen von diesen Altlasten befreit. So will es den Kommunen nicht nur eine finanzielle Last abnehmen, sondern ihnen auch neue städtebauliche Optionen eröffnen. Das Land will nach eigenen Angaben in Kürze mit den ersten Auszahlungen beginnen und arbeitet „mit Hochdruck“ am entsprechenden Verwaltungsverfahren.
DDR-Wohnungsbaualtschulden: 251 Millionen Euro beantragt
Insgesamt summieren sich die DDR-Wohnungsbaualtschulden in Mecklenburg-Vorpommern auf 251 Millionen Euro. In dieser Höhe haben mehr als 300 Kommunen im Zuge des Entschuldungsprogramms die Landeshilfe beantragt. In einer ersten Erhebung im Jahr 2017 war das Land noch davon ausgegangen, dass sich die Altverbindlichkeiten insgesamt auf 326 Millionen Euro belaufen.
Von den 365 Anträgen auf Entschuldung sind 353 in einer Größenordnung von 223 Millionen Euro bereits bewilligt. Für das Entschuldungsprogramm stellt das Land jährlich 25 Millionen Euro zur Verfügung. 31 Millionen Euro wurden schon vor der Stellungnahme der EU-Kommission an die Kommunen ausgezahlt: Dabei handelt es sich um Zuweisungen von unter 200.000 Euro oder um bestimmte Fallkonstellationen, die beihilferechtlich nicht relevant sind.