Das Verwaltungsgericht in Neustadt an der Weinstraße hat eine Entscheidung über die Klage der Stadt Pirmasens und des Landkreises Kaiserslautern bezüglich ihrer Kommunalfinanzen ausgesetzt. Das Gericht wartet auf eine Positionierung des Bundesverfassungsgerichts. Die Kommunen fechten Schlüsselzuweisungen der Jahre 2014 und 2015 an. Im Dezember hatte der rheinland-pfälzische Landesverfassungsgerichtshof in Koblenz nach Vorlage des Verwaltungsgerichts den Kommunalen Finanzausgleich bereits als verfassungswidrig eingestuft. Parallel haben die Kommunen 2019 eine Kommunalverfassungsbeschwerde in Karlsruhe eingelegt.
Verwaltungsgericht wartet auf Bundesverfassungsgericht
Dass das Verwaltungsgericht in Neustadt seine Entscheidung vorerst aufschiebe und auf eine Position des Bundesverfassungsgerichts warte, sei „für uns ein starkes Signal“, sagt OBM Markus Zwick aus Pirmasens auf Nachfrage der OBM-Zeitung. So halte sich das Gericht eine Entscheidung auch über die Vergangenheit noch offen. Denn das Urteil des Landesverfassungsgerichtshof, das den Kommunalen Finanzausgleich in Rheinland-Pfalz als verfassungswidrig einstuft, weist vor allem in die Zukunft. Es fordert vom Land bis 2023 eine Neuordnung der Finanzbeziehungen zu den Kommunen. Bis dahin gelte das verfassungswidrige System aber weiter, bemängelt Zwick.
So bleibe unklar, wie mit den verfassungswidrig zustande gekommenen Altschulden der Vergangenheit und den bis 2023 neu auflaufenden Defiziten umzugehen sei. Die abwartende Haltung des Verwaltungsgerichts Neustadt „stärkt uns in unserer Einschätzung, dass das Urteil in Koblenz zu kurz springt und wesentliche Fragen offenlässt“, so Zwick. Von einer Einschätzung des Bundesverfassungsgerichts erhofft sich Zwick in der Sache noch mehr Klarheit.
Finanzausstattung für die kommunale Selbstverwaltung
Parallel zu dem Verfahren in Neustadt hatten die Stadt und der Landkreis 2019 die Kommunalverfassungsbeschwerde in Karlsruhe eingereicht. „Wir hoffen, dass Karlsruhe unsere Beschwerde zulässt“, sagt Zwick. Sie zielt darauf ab, die Frage nach auskömmlichen Kommunalfinanzen im Licht des Grundgesetzes und der dort verankerten kommunalen Selbstverwaltungsgarantie zu beleuchten.
Im Kern geht es dabei um die Frage, welche Finanzausstattung der grundgesetzlich definierten kommunalen Selbstverwaltung entspricht, damit Kommunen ihre Aufgaben eigenverantwortlich erfüllen können. Die Antwort auf diese Grundfrage kann beeinflussen, wie die Neustadter Richter den konkreten Fall in Rheinland-Pfalz bewerten. Müssen etwa Kommunen über die Mittel zur Erfüllung ihrer Pflichtaufgaben hinaus grundsätzlich auch über freie Finanzspielräume zur Gestaltung des Gemeinwesens verfügen können? Oder haben sie lediglich Anspruch auf eine finanzielle Mindestausstattung, die sich nach der Leistungsfähigkeit des jeweiligen Bundeslandes richtet oder gar zu Teilen in dessen Ermessen liegt?
Rechtsstreit mit bundesweiter Relevanz
Die Stadt Pirmasens und der Landkreis Kaiserslautern sehen sich dabei als stellvertretend nicht nur für die Kommunen in Rheinland-Pfalz. „Die Frage bedarf dringend einer Klärung“, sagt Zwick. Sie habe eine hohe Relevanz auch für Kommunen anderer Bundesländer, die sich in einer ähnlichen Finanzsituation befinden.
Pirmasens gilt als eine der höchstverschuldeten Städte der Republik. „Wie sollen wir unsere Selbstverwaltung organisieren, wenn wir nicht mal für unsere Pflichtaufgaben auskömmlich finanziert sind und dafür Schulden machen müssen?“, skizziert Zwick die Problematik.
Land gibt in der Finanzfrage ein unbewegliches Bild ab
Dabei schwelt der Streit um die Kommunalfinanzen in Rheinland-Pfalz seit Jahren. Bereits das sogenannte Neuwied-Urteil stellte 2012 eine Verfassungswidrigkeit des Landesfinanzausgleichs fest. Das Land steuerte laut des neuen Koblenzer Urteils aber offenbar nur ungenügend nach. Dies bemängelt Zwick: „Es kann nicht sein, dass das Land in einer Dauerschleife alle fünf bis sieben Jahre verfassungswidriges Verhalten vorgehalten bekommt und trotzdem weitermacht wie bisher.“
Zuletzt warfen auch die kommunalen Spitzenverbände in Rheinland-Pfalz der Landesregierung eine gewisse Unbeweglichkeit in der Sache vor. Anstatt den verfassungswidrigen Zustand und entsprechende Missstände zu beheben, bestehe der Eindruck, dass das Land nun vordringlich von den Kommunen fordere, Einnahmenpotentiale auszuschöpfen. Dies kritisierten der Vorsitzendes des Landkreistags Günther Schartz und der stellvertretende Vorsitzende des Städtetags OBM Thomas Hirsch aus Landau unter anderem im Anschluss an ein Gespräch mit Innenminister Roger Lewentz und Finanzministerin Doris Ahnen.