Der Würzburger OBM Christian Schuchardt meldet sich in Sachen Grundsteuerreform zu Wort. Grundsätzlich begrüße er die Eckpunkte, auf die sich Bund und Länder geeinigt hätten. Dennoch fügt er Kritik an.
Etwa sieht er es kritisch, dass die durchschnittliche Nettokaltmiete künftig bei der Berechnung der Grundsteuer eine entscheidende Rolle spielen soll: „Dies bedeutet einen indirekten Einstieg in einen Mietspiegel, der de facto ein Vermieterspiegel sein kann. Ich sehe darin ebenfalls die Gefahr weiter steigender Mieten ganz besonders in begehrten Innenstadtlagen, da die Umlagefähigkeit der Grundsteuer auf die Miete beibehalten wird.“ Schuchardt ist auch Vorsitzender des Finanzausschusses im Bayerischen Städtetag.
Grundsteuer C „wertvoller Impuls“
Hingegen hält Schuchardt das Vorhaben, eine „Grundsteuer C auf unbebaute, baureife Grundstücke zu erheben, für einen „äußerst wertvollen Impuls“ zur Nachverdichtung in den Städten. „Städte mit großer Wohnungsnot profitieren von einer Grundsteuer C zweifach. Sie erhöht den Anreiz, Baulücken für neue Wohnungen zu nutzen.“
Das Bundesverfassungsgericht hatte im letzten Jahr die geltende Grundsteuer verworfen, da sie auf Werten aus dem Jahr 1935 im Osten und aus dem Jahr 1964 in Westen basierte und nicht angepasst wurde. Schuchardt: „Die Grundsteuer ist eine der wichtigsten Steuern der Kommunen. Mit ihr beteiligen sich Eigentümer und Mieter an den Kosten der kommunalen Infrastruktur. Mit der Abschaffung der Straßenausbaubeiträge erhält die Grundsteuer zusätzlich eine besondere Relevanz.“ Dies teilt die Stadt Würzburg in einer Pressemeldung mit.
Autor: Andreas Erb.