Bei der Einschätzung, ob der Rechtskreiswechsel ukrainischer Flüchtlinge in den Regelungsbereich des Sozialgesetzbuchs 2 (SGB2) für die Städte eine größere Belastung zur Folge hat oder nicht, gibt es in der kommunalen Familie durchaus unterschiedlich akzentuierte Positionen. Der Deutsche Städtetag forderte diesen Wechsel – nicht zuletzt, weil er Kommunen entlaste und die Integration erleichtere. Zwar weist der Deutsche Städtetag ebenfalls darauf hin, dass Kostenfragen zu klären seien. Gleichwohl gibt es auch skeptischere Einschätzungen: Beispielsweise mahnen die kommunalen Spitzenverbände Baden-Württembergs weitaus drängender, dass der Rechtskreiswechsel die Kommunen nicht schlechter stellen dürfe.
Kommunen fürchten „massive Schlechterstellung“
Ab heute, zum 1. Juni, fallen Schutzsuchende aus der Ukraine nicht länger in den Regelungsbereich des Asylbewerberleistungsgesetzes, sondern erhalten Leistungen nach dem SGB2. Das soll den Menschen eine Bleibeperspektive eröffnen, die Integration erleichtern und beispielsweise den Zugang zum Arbeitsmarkt ermöglichen.
In einem gemeinsamen Statement warnen die Präsidenten des Städtetags, des Landkreistags und des Gemeindetags in Baden-Württemberg, Peter Kurz, Joachim Walter und Steffen Jäger, nun allerdings davor, dass der Rechtskreiswechsel „zu einer massiven finanziellen Schlechterstellung“ der Kommunen führt, „sofern nicht das Land für einen entsprechenden Ausgleich sorgt“. Sie fordern im Zusammenhang mit den Auswirkungen des Ukrainekonflikts auf die Kommunen eine rasche Klärung der Flüchtlingskosten.
Finanzielle Planungssicherheit für die Kommunen
Seit Kriegsbeginn unternehmen die Kommunen in der Flüchtlingshilfe große Anstrengungen. „Die Landkreise, Städte und Gemeinden stehen vollumfänglich zu ihrer Verantwortung“, heißt es im Statement von Kurz, Walter und Jäger. Die Hilfe sei „ein Gebot der Humanität und Solidarität“. Jedoch müsse das Land nun aktiv werden, „um kurzfristig zu einer Verständigung über die Refinanzierung der kommunalen Aufwände rund um die Aufnahme der Ukraine-Geflüchteten zu kommen“.
Für die Kommunen gehe es um „finanzielle Planungssicherheit“. Der Rechtskreiswechsel berge die Gefahr einer größeren Belastung. „Denn anders als bislang müssen die Kommunen dann nicht nur einen substanziellen Teil der Kosten der Unterbringung von Geflüchteten selbst tragen, sondern etwa auch die Leistungen für Pflegebedürftige und für Menschen mit Behinderungen sowie in erheblichem Umfang die Hilfen zur Gesundheit übernehmen.“ Darüber hinaus fielen auf kommunaler Ebene zukünftig erhebliche Folgebelastungen in den Bereichen soziale Integration, Wohnraum, Schule und Kita an, erklären Kurz, Walter und Jäger. Auch diese mittel- bis langfristigen Maßnahmen gelte es, zu finanzieren.
Auch Klärungsbedarf bei Erfassung und Verbuchung
Auf Nachfrage nennt die stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des baden-württembergischen Städtetags, Susanne Nusser, insbesondere die Kosten der Unterkunft, die Hilfen zum Lebensunterhalt, zu Pflege und zur Gesundheit exemplarisch als Bereiche, in denen die Kommunen durch den Rechtskreiswechsel neue Aufwendungen erwarten, deren Erstattung bislang nicht gegeben ist. Auch bei der Verbuchungs- und Erfassungssystematik – welche der Kosten teils spontan und improvisiert unternommener Hilfsleistungen etwa bei der Unterbringung von Flüchtlingen in Hotels, Hallen oder privaten Wohnräumen werden zu welchen Anteilen von Bund und Land übernommen? – gebe es noch Klärungsbedarf.
Das Foto oben zeigt eine sogenannte Registrierstation in Münster. Dort konnten sich Flüchtlinge aus der Ukraine melden, um nach der Registrierung Sozialleistungen zu beantragen.