Die Bundesregierung hält an ihrem Vorhaben, einen Beitrag zur kommunalen Altschuldenlösung zu leisten, fest. Dieses werde durch die Coronakrise nicht infrage gestellt, betont ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums auf Nachfrage der OBM-Zeitung. Voraussetzung dafür sei allerdings nach wie vor ein nationaler Konsens, also eine diesbezügliche Abstimmung zwischen Bund und Ländern.
„Neben dem Beschluss des Koalitionsausschusses vom 8. März 2020 gilt unverändert der Kabinettsbeschluss der Bundesregierung vom 10. Juli 2019, wonach der Bund dazu bereit ist, einen Beitrag zur Altschuldenlösung zu leisten, wenn ein nationaler Konsens erreicht werden kann“, heißt es. Daran arbeite die Bundesregierung unverändert. Zu weiteren Details einer Altschuldenlösung wolle man sich erst äußern, sobald die Arbeiten abgeschlossen seien.
Städte rufen nach Finanzhilfe in der Coronakrise
Angesichts der Coronakrise mehren sich die Rufe von Städten nach finanzieller Unterstützung durch den Bund. Gerade in hochverschuldeten Regionen, deren Haushaltslage sich aufgrund der Coronakrise zusätzlich zuspitzt, kursiert die Befürchtung, die Krise könne die finanzpolitische Prioritäten des Bundes verschieben beziehungsweise die Pläne zur Altschuldenlösung aushöhlen.