Angesichts des am vergangenen Mittwoch beschlossenen „Lockdown light“ wachsen die Befürchtungen von Kommunen, was ihre Finanzeinbrüche durch die Coronakrise betrifft.
Städte fordern Coronahilfen für 2021 und 2022
„Die nicht ablaufende Coronapandemie und der von der Bundeskanzlerin und den Regierungschefs der Länder beschlossene sogenannte Wellenbrecherlockdown werden starke Auswirkungen auf die Wirtschaftsleistung und damit auch auf die Finanzlage der Kommunen haben“, sagt OBM Klaus Mohrs aus Wolfsburg, Vorsitzender der Oberbürgermeisterkonferenz des niedersächsischen Städtetags.
Die Oberbürgermeister tagten virtuell am vergangenen Freitag. An der Runde nahm auch der niedersächsische Finanzminister Reinhold Hilbers teil. „Die Coronapandemie wird unsere Wirtschaft in den kommenden beiden Jahren schwerer treffen als bislang angenommen“, so Mohrs. „Deshalb fordern wir ein weiteres kommunales Hilfsprogramm von Bund und Land für 2021 und 2022.“ Nur so blieben die Kommunen leistungsfähig.
Städte drängen auf „schnelle und unbürokratische Hilfe“
Dabei forderte Mohrs außerdem, die vom Bund in Aussicht gestellte Unterstützung in Höhe von zehn Milliarden Euro für die vom „Lockdown light“ betroffenen Unternehmen, Selbstständigen, Vereine und Einrichtungen „schnell und unbürokratisch“ zu gewähren. Wichtig sei, dass die Förderung in den nächsten zwei Wochen erfolge. „Eine Verunsicherung der Betroffenen wie während des ersten Lockdowns darf es nicht wieder geben.“ Die Städte seien sogar dazu bereit, in Vorleistung zu gehen und auf das Bundesprogramm Abschlagszahlungen zu leisten, „damit schnell geholfen werden kann“, so Mohrs.
Die Kriterien zur Teilnahme an der Wirtschaftshilfe hinterfragt die niedersächsische Oberbürgermeisterkonferenz allerdings. „Als willkürlich empfinden wir die Grenze von 50 Beschäftigten bei der vorgesehenen 75-Prozent-Unterstützung von Betrieben.“ Es ist geplant, 75 Prozent der Einbrüche der vom Lockdown betroffenen Betriebe zu kompensieren. „Diese Grenze muss fallen oder weit nach oben verschoben werden und gegebenenfalls bei 500 liegen. Ebenso muss sichergestellt werden, dass auch die Betriebe einbezogen werden, die im November 2019 noch gar nicht am Markt waren“, sagt Mohrs.