Rheinland-Pfalz legt einen neuen Kommunalen Finanzausgleich vor. Darauf reagieren die Kommunen unterschiedlich. Teils kommt deutliche Kritik.

Die rheinland-pfälzische Landesregierung stellte in der vergangenen Woche bei einer Pressekonferenz in der Landeshauptstadt Mainz die Pläne für die Neufassung des Kommunalen Finanzausgleichs (KFA) vor. Der rheinland-pfälzische Verfassungsgerichtshof hatte 2020 den bestehenden KFA auf Klage der Stadt Pirmasens und des Landkreises Kaiserslautern für verfassungswidrig erklärt. Ministerpräsidentin Malu Dreyer bezeichnet die KFA-Reform nun als eine bedeutende Kraftanstrengung und wichtiges Signal an die Kommunen. Doch in der kommunalen Familie brodelt es weiter. Der Gemeinde- und Städtebund fordert bereits „Nachbesserungen“ am neuen KFA, und die Stadt Pirmasens bleibt kampfbereit.

„Neuanfang der kommunalen Selbstverwaltung“

Der vorliegende Gesetzentwurf stelle eine Erhöhung der Zuweisungen an die Kommunen im Jahr 2023 um 275 Millionen Euro gegenüber dem Vorjahr in Aussicht. Seit 2013 sei die Finanzausgleichsmasse in Rheinland-Pfalz um 1,761 Millionen Euro auf 3,761 Milliarden Euro gestiegen, so Dreyer. Neben der Neujustierung der Kommunalfinanzen sieht der Gesetzentwurf eine Anpassung der Nivellierungssätze bei der Grundsteuer A von 300 auf 345 Prozent, bei der Grundsteuer B von 365 auf 465 Prozent und bei der Gewerbesteuer von 365 auf 380 Prozent vor.

„Die Konzeption des KFA ist eine Chance für einen Neuanfang der kommunalen Selbstverwaltung, die nicht nur den Anforderungen einer bedarfsgerechten Finanzausstattung gerecht wird, sondern auch dem Leitbild gleichwertiger Lebensverhältnisse im Land Rheinland-Pfalz folgt“, sagt Finanzministerin Doris Ahnen. Dies gelte insbesondere vor dem Hintergrund, dass das Land demnächst unter Berücksichtigung eines Sockelbetrags die Hälfte der kommunalen Liquiditätskredite übernehmen will. In Summe geht es hierbei um rund drei Milliarden Euro. Im Zusammenhang mit der KFA-Reform spricht der rheinland-pfälzische Innenminister Roger Lewentz von einer „engen Einbindung der kommunalen Spitzenverbände“. Insgesamt seien 17 Gespräche geführt worden.

Gemeinde- und Städtebund fordert „Nachbesserungen“

Gleichwohl kommt aus Reihen der Kommunen Kritik. Der neue KFA bleibe „deutlich hinter den Erwartungen zurück“, heißt es in einer Stellungnahme des rheinland-pfälzischen Gemeinde- und Städtebunds. Der Verband fordert eine „deutliche Nachbesserung“. Dabei zielt er auf die Erhöhung der Nivellierungssätze ab: „Die vorgesehenen Regelungen werden die Gemeinden und Städte faktisch dazu zwingen, die Hebesätze der Grund- und Gewerbesteuer und somit die Last der ohnehin durch die Inflation und die Energiekrisen stark belasteten Bürger sowie der Wirtschaft weiter zu erhöhen.“

Zudem warnt der Gemeinde- und Städtebund davor, dass die im neuen KFA angelegten Maßstäbe den Finanzbedarf der Kommunen nicht adäquat abbildeten. „Denn bei der Bewertung der Aufgaben wurden diese zum Teil stark zusammengefasst und darüber hinaus bei den nachgewiesenen Kosten pauschale Kürzungen vorgenommen.“ Zudem würden Probleme wie der seit Jahren wachsende Investitionsstau, die Übertragung immer neuer Aufgaben auf die Kommunen oder die rezessionsbedingten Kostensteigerungen nicht berücksichtigt.

Städtetag warnt vor „überzogenen Erwartungen“

Der rheinland-pfälzische Städtetag äußert sich hingegen weniger bissig. „Die Reform des kommunalen Finanzausgleichs ist definitiv ein Schritt in die richtige Richtung. Die tatsächlichen Bedarfe der Kommunen werden mit dem neuen System viel stärker berücksichtigt“, sagt der geschäftsführende Direktor Michael Mätzig auf Nachfrage. Viele Städte erhielten durch die Neuregelung mehr Geld.

Doch Mätzig merkt zugleich an: „Bei allem Grund zur Freude muss aber auch klar sein, dass das Land hier nur den Mindestbedarf der Kommunen in den Blick genommen hat.“ Nach wie vor müssten die Städte „viel Kraft aufwenden, um ihre Haushalte über Einsparungen und Steuererhöhungen auszugleichen“. Mätzig sagt nicht zuletzt mit Blick auf aktuelle Krisen wie die Energiepreissteigerungen und die damit verbundenen Zusatzbelastungen der Kommunen: „Vor überzogenen Erwartungen an die Reform sei also gewarnt.“

Reform nur „Kosmetik“? Kritik aus Pirmasens

Derweil gibt man sich in der Stadt Pirmasens, die mit ihrer Klage gegen die Schlüsselzuweisung im bisherigen Finanzausgleich die Reform überhaupt erst losgetreten hatte, weiterhin kampfbereit. Die bislang bekannten Eckdaten der KFA-Reform ließen zwar noch keine abschließende Bewertung zu. Doch auf den ersten Blick seien sie für ihn eine „riesengroße Enttäuschung“, sagt Oberbürgermeister Markus Zwick. Er spricht von „reiner Kosmetik“. Denn in der Sache löse die Reform das Finanzproblem von Pirmasens, die zu den höchstverschuldeten Städten der Republik zählt, voraussichtlich nicht.

Der Verfassungsgerichtshof habe dem Land aufgetragen, den KFA bedarfsorientiert neuzugestalten. Nach einer eigenen Modellrechnung verbessere der neue KFA das Jahresdefizit der Stadt allerdings lediglich von 18 auf 10 Millionen Euro. So würden die Mittelzuweisungen weiterhin nicht dem Finanzbedarf der Stadt gerecht. Ein Haushaltsausgleich – einer, der im Hinblick auf eine mögliche Altschuldenübernahme durch Bund und Land den Aufwuchs neuer Schulden verhindert, – bleibe in Ferne, meint Zwick.

Pirmasens sieht keine Chance auf Haushaltsausgleich

Wie in der Vergangenheit werde die Stadt zukünftig wohl neue Schulden machen müssen – allein im Bereich Soziales liegt das jährliche Delta bei über 30 Millionen Euro. Nicht einmal durch eine realistische Erhöhung der Hebesätze für kommunale Steuern ließen sich derartige Lücken ausgleichen, kritisiert Zwick die in der KFA-Reform geplante Anpassung der Nivellierungssätze.

Schon seit Jahren dauere die verfassungswidrige, prekäre Finanzsituation, in der sich die Stadt befindet, an. Nun zeichne sich die Gefahr ab, dass dies so bleibe. Beim Land will Zwick das Gespräch darüber suchen, um für eine Lösung zu werben. Abermals den Rechtsweg beschreiten zu müssen, würde noch einmal Jahre in Anspruch nehmen, in denen immer neue Schulden zusammenkämen.

Stadt streitet vor dem Bundesverfassungsgericht

Insofern mache die KFA-Reform eine Grundsatzentscheidung über Kommunalfinanzen im Spiegel des Grundgesetzes „nicht weniger relevant – im Gegenteil“, so Zwick. Die Stadt strengt diesbezüglich derzeit ohnehin eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht an. Dabei will sie geklärt wissen, ob eine unzureichende Finanzausstattung von Kommunen gegen deren Selbstverwaltungsgarantie im Grundgesetz verstößt.

Dass sich nun trotz der Anforderungen, die der rheinland-pfälzischen Verfassungsgerichtshof an das Land bezüglich einer Neufassung des KFA stellt, an der misslichen Finanzsituation der Stadt grundsätzlich wohl nichts ändere, könne sich für den Fall Pirmasens als eine „Steilvorlage“ vor dem Bundesverfassungsgericht erweisen. Zwick: „Wir hoffen auf Karlsruhe.“

a.erb@stadtvonmorgen.de

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