Die Pläne von Bundesfinanzminister Olaf Scholz, die Finanzhilfen für Kommunen in der Coronakrise mit einer Lösung des Altschuldenproblems zu verknüpfen, treffen auf geteiltes Echo. Der Dissens droht, die kommunale Familie zwischen den Wohlhabenderen und den Verschuldeten zu spalten. Die von Scholz vorgeschlagene Altschuldenhilfe sei „auch in neuem Gewand nicht zustimmungsfähig“, ließ der Präsident des Deutschen Landkreistags, Reinhard Sager, heute mitteilen. Die Oberbürgermeister von Städten aus Bundesländern wie Baden-Württemberg oder Bayern, die von kommunalen Altschulden weniger betroffenen sind, äußerten sich zuletzt ähnlich ablehnend.
Der Deutsche Städtetag hingegen lobte die Vorschläge Scholz als „großen Wurf“. Auch das Aktionsbündnis „Für die Würde unserer Städte“, das die Anliegen hoch verschuldeter Kommunen vertritt, bezeichnete sie als „finanzpolitische Großtat“.
Scholz hatte zur Unterstützung von Kommunen in der Coronakrise vorgeschlagen, dass der Bund und die Länder deren Gewerbesteuerausfälle jeweils hälftig übernehmen. An diesen Gedanken knüpfte er eine Idee zur Altschuldenlösung: In gleichem Zug könnten Bund und Länder die Kommunen, die unter besonders hohen Lasten Kassenkredite leiden, davon ebenfalls befreien. Insgesamt hätten die Finanzhilfen für Kommunen so ein Volumen von rund 57 Milliarden Euro.
Streit um Altschulden: „Scholz riskiert Scheitern des ganzen Pakets“
In seiner heutigen Mitteilung bezeichnete Sager den ersten Teil des Vorschlags, wonach sich Bund und Länder die Steuerausfälle der Kommunen in Höhe von 11,8 Milliarden Euro teilen, als „eine gute Grundlage“. Eine Altschuldenübernahme weist der Präsident des Landkreistags jedoch kategorisch zurück. „Wenn der Bundesfinanzminister die zu begrüßende Kompensation der Gewerbesteuerausfälle mit seinem bekannten Vorschlag zur hälftigen Übernahme kommunaler Altschulden in Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland verknüpft, riskiert er ein Scheitern des ganzen Pakets. Diese Verbindung soll offensichtlich der Altschuldenübernahme zum Durchbruch verhelfen. Das Gegenteil wird der Fall sein.“
Sager begründet seine Ablehnung damit, dass eine Altschuldenübernahme die Investitionskraft der betroffenen Gemeinden nur marginal stärke. Die Zinsbelastung sei derzeit nämlich niedrig und mache am Haushalt der Kommunen nur einen geringen Anteil aus. Ohnehin seien für die Rückführung der kommunalen Altschulden und die Verhinderung neuer Kassenkredite die jeweiligen Länder zuständig, nicht der Bund. „Hessen, Niedersachen oder Schleswig-Holstein haben vorgemacht, dass und wie das zu schaffen ist“, so Sager.
Sager fordert Übernahme von Hartz-IV-Leistungen durch den Bund
Stattdessen fordert der Landkreistag Ergänzungen des Konjunkturpakets der Bundesregierung im Sinne zusätzlicher Mittel für Digitaliserung und Breitbandausbau. Auch die coronabedingten Mehrausgaben für Hartz-IV-Leistungen in Höhe von rund 2,7 Millionen Euro sollten mit Bundesmitteln refinanziert werden. Darüber hinaus macht Sager insbesondere auf die Belastungen der Tourismuswirtschaft, des Gaststätten- und Hotelgewerbes sowie des Einzelhandels in der Coronakrise aufmerksam.