OBM Christian Schuchardt schließt sich in Sachen Flüchtlingsfinanzierung der Kritik an den Sparplänen von Bundesfinanzminister Olaf Scholz an.

Die Kritik der Kommunen an den Plänen von Bundesfinanzminister Olaf Scholz, die Flüchtlingshilfe zu kürzen, reißt nicht ab. Mit zahlreichen Kommunalverbänden meldet sich nun auch der Würzburger OBM Christian Schuchardt zu Wort. Schuchardt ist zugleich Vorsitzender des Finanzausschusses des Bayerischen Städtetags.

 

Die Kommunen seien vielfältig aktiv, wenn es um Integration gehe. Das Spektrum reiche von gesundheitlicher Versorgung über Sprachkurse, Kitaplätze, Wohnraum bis hin zu Arbeits-, Bildungs- und Freizeitangeboten. Damit übernähmen sie eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. „Wenn hier gespart werden soll“, ärgert sich Schuchardt, „verschiebt der Bundesfinanzminister die längerfristigen Lasten aus der Flüchtlingskrise auf die Städte und verkennt, dass Integration eine jahrzehntelange Daueraufgabe ist.“ Der Erfolg von Integration sei dadurch massiv gefährdet.

 

„An den Kosten für Integration und Versorgung von Asylbewerbern, anerkannten, aber auch geduldeten Flüchtlingen zu sparen, bedeutet soziale Folgekosten, die erheblich höher sind. Hätte der Bund bei früheren Einwanderungswellen, beginnend in den 60er-Jahren, größere Integrationsanstrengungen unternommen, hätten viele Aufwendungen in sogenannten Problemstadtteilen gespart werden können“, so Schuchardt. Mit den Sparplänen des Finanzministers „drohen Missstände, deren finanziellen und gesellschaftspolitischen Folgen noch viel weitreichender sein werden – auf Kosten der Menschen in unseren Kommunen“.

 

Bisher erhielten die Länder vom Bund eine Pauschale von 670 Euro pro Monat für Ausländer im Asylverfahren, dazu eine Integrationspauschale von zwei Milliarden Euro, die nach Bevölkerungsstärke auf die Länder verteilt wurde. Außerdem übernahm der Bund die Kosten für die Unterkunft von anerkannten Asylbewerbern. Künftig möchte der Bund nur noch die Pauschale von insgesamt 16.000 Euro pro Geflüchtetem zahlen. Die Summe soll auf die ersten fünf Jahre nach der Ankunft des Geflüchteten verteilt werden, anfangs mit höheren, später mit niedrigeren Zahlungen. Dies entspricht gemittelt 267 Euro pro Monat.

 

Zudem soll den Kommunen die Erstattung der flüchtlingsbedingten Kosten der Unterkunft gestrichen werden. In Würzburg waren dies laut Angaben der Bundesagentur für Arbeit 2018 etwa 3,33 Millionen Euro. Bayernweit beliefen sich die flüchtlingsbedingten Kosten der Unterkunft im Jahr 2018 auf 140 Millionen Euro.

 

Würden die Pläne umgesetzt, bedeute dies Ausgabenkürzungen an anderer Stelle. Schuchardt: „Das schafft Sozialneid, der Wasser auf den Mühlen der AfD ist. Das nennt man, sich zu sanieren auf Kosten anderer, hier der kommunalen Ebene.“

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