Der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) sieht die Altschuldenfrage auch auf der Ebene des Bundes weiter als ungelöst an. „Das Thema bleibt auf der Tagesordnung, wir werden nicht nachlassen“, sagte der Präsident des DStGB, Bürgermeister Ralph Spiegler aus Nieder-Olm, am gestrigen Donnerstag bei einer Pressekonferenz in Mainz auf Nachfrage der Fachmedien „Der Neue Kämmerer“ und „OBM-Zeitung“.
DStGB kämpft weiter für Altschuldenlösung auf Bundesebene
Damit widerspricht Spiegler dem Hauptgeschäftsführer des Deutschen Landkreistags, Hans-Günter Henneke. Der hatte gegenüber DNK und OBM zuletzt einen „Schlussstrich unter die Kassenkreditdiskussion“ gefordert. Mit dem Coronahilfspaket des Bundes und den darin vereinbarten Unterstützungsmaßnahmen für Kommunen gehöre das Thema nicht länger auf Bundesebene, sondern bleibe eine Frage der betroffenen Länder und Kommunen.
Spiegler sieht das anders. Zwar sei das für die Jahre 2021 und 2022 rund 130 Milliarden Euro umfassende Konjunkturprogramm des Bundes, das zu großen Teilen den Kommunen zugutekomme, ein „ordentliches Wort“. Dass darin das Altschuldenproblem keine – wie ursprünglich von Bundesfinanzminister Olaf Scholz geplant – Berücksichtigung finde, sei allerdings ein „Wertmutstropfen“.
Dabei brauche es doch gerade angesichts der Coronakrise handlungsfähige und finanziell stabile Kommunen. „Corona wirkt wie ein Brennglas“, so Spiegler. Dabei gewinne die Altschuldenproblematik an Brisanz.
Altschuldenfrage versus gleichwertige Lebensverhältnisse
Der DStGB hofft daher auf eine Altschuldenlösung in der nächsten Legislaturperiode. „Alle politischen Parteien bekennen sich zu gleichwertigen Lebensverhältnissen“, sagte DStGB-Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg bei der Pressekonferenz. „Diese sind mit der ungelösten Altschuldenfrage nicht vereinbar.“ Die Lebensrealität in Kommunen weise gravierende Unterschiede zwischen hochverschuldeten und finanziell stabil aufgestellten auf.
Landsberg regt Altschuldentilgungsfonds an
Als neuen Ansatz zur Altschuldenlösung regt Landsberg einen Altlastentilgungsfonds des Bundes an. Die Coronakrise reiße absehbar eine große Lücke in der Größenordnung von 750 Milliarden Euro in den Staatshaushalt. Um diese auszugleichen, ließe sich das niedrige Zinsniveau für die Einrichtung eines Sondervermögens nutzen. In diesen Zusammenhang könnten die Altschulden der Städte und Gemeinden, die mit 50 Milliarden Euro beziffert werden, einbezogen werden.