Die Stadt Pirmasens und der Landkreis Kaiserslautern klagen „für die kommunale Familie“ gegen den Finanzausgleich. Morgen wird verhandelt.

„Wir sind der Meinung, dass der Finanzausgleich gegen die Verfassung verstößt“, sagt OBM Markus Zwick aus Pirmasens. Daher klagt die Stadt gegen das Land Rheinland-Pfalz. Das tut sie gemeinsam mit dem Landkreis Kaiserslautern. Morgen wird darüber vor dem Landesverfassungsgerichtshof in Koblenz verhandelt. Das Urteil wird auch von Kommunen anderer Bundesländer, die in ähnlicher Situation sind, mit Interesse erwartet. Mit einer unmittelbaren Urteilsverkündung ist allerdings nicht zu rechnen.

Defizite, hohe Altschulden, kaum freiwillige Leistungen

Aus Sicht der Kommunen ist ihre Mindestfinanzausstattung durch das Land nicht gewährleistet. Dafür streite man „stellvertretend“ für die kommunale Familie in Rheinland-Pfalz, sagt Zwick. Formal beklagen die Stadt und der Landkreis ihre Schlüsselzuweisungsbescheide der Jahre 2014 und 2015 (Pirmasens) und des Jahres 2015 (Kaiserslautern).

Die Stadt und der Landkreis seien auch deswegen „prädestiniert“ zu klagen, da beide unter hohen Altschulden und Liquiditätskrediten litten, erklärt Landrat Ralf Leßmeister. Zudem befänden sich die freiwilligen Leistungen beider auf einem Minimum. Trotz intensiver Konsolidierungsanstrengungen hätten beide keine Chance darauf, der Finanzmisere aus eigener Kraft zu entkommen. Die Situation habe sich in den vergangenen Jahren verfestigt, obwohl die Niedrigzinsphase andauerte und sich die Wirtschaft vor der Coronakrise positiv entwickelte.

Wachsendes Delta: Keine Aussicht auf bessere Finanzlage

Schon 2012 bescheinigte das sogenannte Neuwied-Urteil den rheinland-pfälzischen Kommunen eine unzureichende Finanzausstattung. Daraufhin besserte das Land seinen Finanzausgleich nach. Doch das Nachsteuern ändere an der Grundsituation nichts, bemängeln Zwick und Leßmeister. Sie erkennen die Bemühungen des Landes zwar an, doch die Aufgaben und die damit verbundenen Ausgaben der Kommunen stiegen in höherem Maße an als die dafür verfügbaren Finanzmittel. Zwick: „Das Delta im Sozialbereich wächst weiter.“

Die Stadt Pirmasens und der Landkreis Kaiserslautern sind keine Einzelfälle. Elf der 20 höchstverschuldeten Kommunen der Republik liegen in Rheinland-Pfalz. Pirmasens kämpft mit einer Prokopfverschuldung von 10.000 Euro. Das Defizit im Haushalt der Stadt beläuft sich 2020 voraussichtlich auf 20 Millionen Euro. Um die Altschulden in den nächsten 30 Jahren abtragen zu können, müsse man über den Ausgleich des Defizits hinaus jährlich rund 14 Millionen Euro aufbringen, erklärt Zwick.

„Schulterschluss“ zwischen Land und Kommunen

Für den städtischen Haushalt erhofft sich Zwick von dem Rechtsstreit vor dem Verfassungsgerichtshof, „dass wir am Ende bei schwarzen Zahlen landen oder zumindest keine neuen Schulden machen müssen“ und bestenfalls „dass es eine freie Finanzspitze gibt“. Zudem wünscht er sich nach Klärung der Frage einen „Schulterschluss“ zwischen dem Land und den Kommunen zur Lösung der prekären Finanzsituation.

Doch über den Streit vor dem rheinland-pfälzischen Verfassungsgerichtshof hinaus setzen sich die Stadt und der Landkreis auch auf Bundesebene juristisch mit dem Land in Sachen Finanzausstattung auseinander. „Vom Bundesverfassungsgericht erhoffen wir uns die Klarstellung, dass es eine freie Finanzspitze für die Kommunen geben muss, um die Selbstverwaltung der Kommunen umsetzen zu können“, erklärt Zwick. Damit sehe man die „Finanzausstattung im Lichte des Grundgesetzes“. Das Bundesverfassungsgericht hat über die Zulassung der Beschwerde noch nicht entschieden.

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