Der Finanzausgleich in Rheinland-Pfalz ist verfassungswidrig. Dies hat der Verfassungsgerichtshof des Landes in Koblenz heute entschieden. Die Stadt Pirmasens und der Landkreis Kaiserslautern hatten gegen die Schlüsselzuweisung der Jahre 2014 und 2015 geklagt. Am 11. November wurde darüber mündlich verhandelt, heute hat das Gericht seine Entscheidung bekanntgegeben.
Koblenzer Urteil: „Neues Kapitel“ für den Finanzausgleich
„Das gegenwärtige System des kommunalen Finanzausgleichs in Rheinland-Pfalz entspricht nicht den Anforderungen (…) der Landesverfassung“, urteilt das Verfassungsgericht. Es verpflichtet den Gesetzgeber dazu, „eine Neuregelung spätestens zum 1. Januar 2023 zu treffen“. Bis dahin ist das bisherige Recht weiter anwendbar.
Da die rheinland-pfälzischen zu den höchstverschuldeten Kommunen der Republik zählen, strahlt das Urteil eine Signalwirkung für die Situation der kommunalen Haushalte und die Finanzbeziehungen zwischen Kommunen und ihren Ländern aus. Für die Finanzsituation der Kommunen im Land öffne sich nun ein „neues Kapitel“, sagt OBM Markus Zwick aus Pirmasens. Gegenüber den Fachmedien „OBM-Zeitung“ und „Der Neue Kämmerer“ spricht er von einem „historischen Tag für die kommunale Familie in Rheinland-Pfalz und für die Stadt Pirmasens“.
Kommunale Spitzenverbände fordern Entschuldungskonzept
Im Anschluss an die Urteilsverkündung meldeten sich heute die kommunalen Spitzenverbände aus Rheinland-Pfalz – der Gemeinde- und Städtebund, der Landkreistag und der Städtetag – mit einer gemeinsamen Pressemitteilung zu Wort. Darin fordern sie eine „höhere Finanzausstattung und Beseitigung der eingetretenen Folgen“. Der kommunale Finanzausgleich 2021 sei um 400 Millionen Euro anzuheben, um „eine Fortsetzung der Verfassungswidrigkeit zu vermeiden“.
Zudem erwarten sie ein Entschuldungskonzept des Landes für die Kommunen. Die Neuregelung des Finanzausgleichs müsse gemeinsam mit den Kommunen erarbeitet werden. „Davon unabhängig wird die kommunale Seite prüfen, ob mehr als 13 Jahre Verfassungswidrigkeit zu Schadenersatz- oder Folgenbeseitigungsansprüchen der Kommunen gegenüber dem Land führen.“
Urteil hat auch freiwillige Leistungen im Blick
Der bisherige rheinland-pfälzische Finanzausgleich sichere den Gemeinden und Gemeindeverbänden „nicht die zur Erfüllung ihrer eigenen und der übertragenen Aufgaben erforderlichen Mittel“, heißt es in dem heutigen Urteil des Koblenzer Gerichts. Die Bestimmungen zur Ermittlung der Finanzausgleichsmasse ließen zudem „kein System der Aufgaben- beziehungsweise Bedarfsorientierung erkennen“. Daher böten sie „keine Gewähr für einen aufgabengerechten Finanzausgleich“.
Dabei bezieht sich der Verfassungsgerichtshof nicht zuletzt auf die besonders umstrittenen sogenannten freiwilligen Leistungen einer Kommune. Auch hierfür bedürfe es mindestens eine minimalen Ausstattung. „Die Finanzausstattungsgarantie ist in der Regel jedenfalls dann verletzt, wenn den Kommunen die zur Wahrnehmung der zugewiesenen und eines Minimums freier Aufgaben zwingend erforderliche Mindestfinanzausstattung vorenthalten und so einer sinnvollen Betätigung der Selbstverwaltung die Grundlage entzogen wird.“
Ebenso müssten die aufgrund der prekären Finanzsituation besonders mit Kassenkrediten belasteten Kommunen in die Lage versetzt werden, diese abzubauen. Das Land dürfe nur „in eng begrenzten Ausnahmesituationen“, in denen seine Finanzlage „erheblich beeinträchtigt ist“, die „grundsätzlich zu gewährende Mindestfinanzausstattung“ der Kommunen unterschreiten.
Hirsch: „Lichtblick für die kommunalen Finanzen in schweren Zeiten“
Das Verfassungsgericht hatte sich in der Vergangenheit wiederholt mit dem kommunalen Finanzausgleich beschäftigt und diesen beanstandet. Dies hatte unter anderem 2013 das Landesgesetz zur Reform des kommunalen Finanzausgleichs zur Folge. Die Reform führte offenbar aber nicht zu der erhofften Entlastung der Kommunen.
Insofern sei das neue Urteil nun ein „Lichtblick für die kommunalen Finanzen in schweren Zeiten“, sagt OBM Thomas Hirsch aus Landau, stellvertretender Vorsitzender des rheinland-pfälzischen Städtetags. „Wir Kommunen vertreten schon lange die Position, dass die Finanzausgleichsregelungen nicht verfassungsgemäß sind. Dass nun endlich Klarheit geschaffen wurde, ist gut.“ Eine Lösung müsse auch die Altschuldenproblematik umfassen. „Dieser Ballast aus der Vergangenheit muss abgebaut werden, sonst ist es nicht möglich, die Kommunen in eine gute Situation für die Zukunft zu bringen.“