Rheinland-Pfalz plant eine Altschuldenlösung für Kommunen. Doch der Bund der Steuerzahler meldet verfassungsrechtliche Bedenken an.

Eine Lösung für von Altschulden belastete Kommunen in Rheinland-Pfalz rückt näher. Nachdem Finanzministerin Doris Ahnen im Dezember dem Landtag entsprechende Ideen vorstellte, haben nun die Fraktionen der dortigen Ampelkoalition aus SPD, FDP und Grünen sowie der Freien Wähler und der CDU signalisiert, sich über eine „Verfassungsänderung zur Entlastung der Kommunen beim Schuldenabbau“ verständigen zu wollen. Doch es keimt Kritik daran: Die kommt insbesondere vom rheinland-pfälzischen Bund der Steuerzahler, der in dem Vorhaben eine Gefahr für die Schuldenbremse sieht.

Kreditübernahme soll für das Land keine Einnahme sein

Konkret geht es um die Übernahme der Hälfte kommunaler Liquiditätskredite in der Größenordnung von drei Milliarden Euro. Dafür bedürfe es im Sinne der Rechtssicherheit einer Anpassung der Landesverfassung, erklärt die SPD-Landtagsfraktion in einer Presseinformation. Der neue Verfassungsabsatz soll demnach festlegen, dass die Übernahme kommunaler Liquiditätskredite – anders als die Aufnahme eigener Kredite – für das Land nicht mit Einnahmen verbunden ist. Im Haushalt des Landes würde sich die Kreditübernahme anhand der Zins- und Tilgungszahlungen niederschlagen.

Während die finanziell teils hochbelasteten rheinland-pfälzischen Städte den Plänen der Landesregierung hoffnungsfroh entgegensehen, kritisiert sie der rheinland-pfälzische Bund der Steuerzahler jedoch als „politisch falsch“. Steuerzahlerbund-Geschäftsführer Rene Quante spricht von einem „verfassungsrechtlich höchst zweifelhaften“ Vorhaben. Insbesondere die „Umdeklaration“, dass die Übernahme milliardenschwerer Kommunalkredite für das Land keine Einnahme aus eigenen Krediten darstellen soll, sei eine „Wortklauberei“, die dazu diene, die Schuldenbremse zu „überlisten“, so Quante.

Entschuldungsvorhaben setze Schuldenbremse außer Kraft

Faktisch setze ein solcher Parlamentsbeschluss die Schuldenbremse per Verfassungsänderung außer Kraft. Dies könne nicht sein, meint Quante. Denn: „Wenn eine große Landtagsmehrheit nach Belieben für politische Projekte bestimmen könnte, dass die Schuldenbremse plötzlich nicht anzuwenden ist, wäre sie letztlich wertlos.“ Zudem wären „nach der politischen Logik der Fraktionen“ dann alle Landeskredite, deren Einnahmen an Dritte fließen, theoretisch mit der Schuldenbremse vereinbar.

Quante verweist darauf, dass der Bund der Steuerzahler im langjährigen Finanzstreit zwischen dem Land und den Städten um die Kommunalfinanzen „stets an der Seite unserer Kommunen“ gestanden habe. „Seit rund 13 Jahren sind die Kommunen in Rheinland-Pfalz Opfer verfassungswidriger Finanzausgleiche geworden.“ Dies bestätigte zuletzt der rheinland-pfälzische Verfassungsgerichtshof, weshalb das Land den Kommunalen Finanzausgleich derzeit neu ausrichten muss.

„Allerdings heiligt der gute Zweck nicht die Mittel“, so Quante. „Offenbar denken die Fraktionen, dass der Landtag ein Ausnahmefindungsrecht hätte, wenn ihnen die Vorgaben des Grundgesetzes nicht passen. Doch wenn es so wäre, was wäre die Schuldenbremse dann noch wert?“

Info

Die Fachzeitschrift „Der Neue Kämmerer“ berichtet ausführlich zum Thema, auch mit Stimmen aus den kommunalen Spitzenverbänden des Landes Rheinland-Pfalz. Der komplette Beitrag ist hier zu finden.

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