Eine lokale Verpackungsteuer führt die Stadt Tübingen zum 1. Januar 2022 ein. Damit will sie den Verpackungsmüll vor Ort reduzieren. Zudem möchte sie im Sinne der Kreislaufwirtschaft, des Klimaschutzes und der Ressourcenschonung wirken. Auf Einwegverpackungen und -geschirr erhebt sie jeweils 50 Cent netto, auf Einwegbesteck 20 Cent. Die Steuer tritt in Kraft, obwohl der örtliche Franchisenehmer einer großen Fast-Food-Kette dagegen klagt.
Palmer will „der Wegwerfgesellschaft Grenzen aufzeigen“
Unter dem Titel „Pionierarbeit in Tübingen“ stellte Oberbürgermeister Boris Palmer das Projekt heute bei einer digitalen Pressekonferenz vor. Mit der Verpackungssteuer wolle man „der Wegwerfkultur Grenzen aufzeigen“, so Palmer. In den vergangenen Jahren sei die Zahl der Mülleimer in Tübingen ständig gewachsen. Dennoch hätten die Gefäße dem Wachstum des Müllaufkommens nicht standgehalten. Hiergegen wolle man ansteuern. Man wolle die Müllmenge reduzieren, das Klima schützen und Mehrweglösungen fördern.
Unter die Verpackungsteuer fallen Einwegverpackungen und Bestecke für Getränke und Speisen, die für den sofortigen Verzehr an Ort und Stelle gedacht sind. Das Material der Verpackungen spielt dabei keine Rolle. Auf die Steuer selbst wird Umsatzsteuer erhoben. Pro Einzelmahlzeit ist die Steuerhöhe auf 1,50 Euro begrenzt.
Verpackungsteuer: Kategorisierung wirkt stellenweise kompliziert
Allerdings wirkt die Kategorisierung der Einwegverpackungen zumindest auf den ersten Blick stellenweise kompliziert. Dass dies die Kontrolle durchaus erschwert, wurde beim Pressegespräch bestätigt. Die von der Steuer betroffenen Betriebe habe man allerdings mit einer Kampagne umfassend über die neuen Regeln informiert und sei nirgendwo auf gravierende Probleme bei der Umsetzung getroffen.
Zu den bürokratischen Wirren gehört, dass etwa die Papiertasche für ein warmes Fleischkäsebrötchen verpackungsteuerpflichtig ist, die Papiertasche für ein kaltes aber nicht. Zudem gibt es eine Reihe an Ausnahmen von der Steuer. Dazu gehören etwa die Lieferung von Speisen und Getränken, Getränkebehälter, die der gesetzlichen Pfandpflicht unterliegen, oder die Verpackungen von Lebensmitteln, die für den Vorrat beziehungsweise späteren Verzehr – wie Obst, Gemüse, Käse, Wurst, Tiefkühlkost – bestimmt sind.
Rechtstreit um Verpackungsteuer verhindert Inkrafttreten nicht

OBM Boris Palmer aus Tübingen (Quelle: Stadt Tübingen/Gudrun de Maddalena)
Rund 460 Betriebe und Geschäfte sind von der neuen, lokalen Steuer betroffen. Einer davon, der Franchisenehmer einer Fast-Food-Kette, greift die Steuer mit dem Antrag auf ein Normenkontrollverfahren an. Palmer erwartet die diesbezügliche mündliche Verhandlung vor dem baden-württembergischen Verwaltungsgerichtshof im ersten Quartal 2022. „Pionierarbeit bedeutet manchmal auch Rechtsarbeit“, meint der Oberbürgermeister pragmatisch.
Allerdings hat der Rechtsstreit keine aufschiebende Wirkung. Die Steuer tritt zum 1. Januar in Kraft. Sollte das Gericht sie – wider Palmers Erwartung – verwerfen, werde die Stadt das Geld an die Betriebe zurückerstatten. Da die Kommune die Steuereinnahmen für 2022 in ihren Haushalt nicht eingepreist hat, seien für die Stadt keinerlei Ausfälle zu erwarten.
Gleichwohl geht Palmer davon aus, dass das Gericht die Tübinger Verpackungsteuer bestätigt. Dabei verweist er auf ein aktuelles Urteil des Bundesverfassungsgerichts, dass dem Ressourcen- und Klimaschutz im Hinblick auf kommende Generationen eine höhere Priorität einräumt als dies bisher in der Rechtsprechung an vielen Stellen der Fall ist. Für den Klimaschutz gelte es, „an einem Strang zu ziehen“ – Nachhaltigkeit müsse doch das Anliegen aller sein, so der Oberbürgermeister.
Verpackungsteuer flankiert Förderung von Mehrwegsystemen
Die Verpackungsteuer flankiert ein städtisches Förderprogramm zur Einführung von Mehrwegsystemen. Demnach zahlt die Stadt lokalen Unternehmen die Hälfte der Kosten für die Umstellung ihres Betriebs von Einweg- auf Mehrweglösungen. Gedeckelt ist die Förderung bei 500 Euro. Gewerbliche Spülmaschinen werden außerdem ebenfalls mit 50 Prozent bis maximal 1.000 Euro bezuschusst.
In Tübingen gibt es mehrere geschäftsübergreifende Mehrwegsysteme und diverse sogenannte Insellösungen einzelner Betriebe. Um Mehrweglösungen flächendeckend in die Breite zu bringen, habe das städtische Förderprogramm alleine jedoch nicht genug Dynamik entfacht, erklärt Palmer. Daher sieht er die Verpackungsteuer als einen flankierenden Hebel, die Umstellung auf Mehrwegsysteme zu begünstigen. Tatsächlich verzeichne man bereits vor der Einführung der Steuer am 1. Januar einen entsprechenden Trend zum verstärkten Einsatz von Mehrwegsystemen.
Keine Prognose zur Höhe der Steuereinnahmen
Wie viel Geld die Stadt durch die neue Steuer einzunehmen plant, könne man allerdings noch nicht sagen, meint Palmer. Als zusätzlichen Aufwand verbucht sie die Personalkosten für zwei Stellen in der Größenordnung von zusammen rund 100.000 Euro.