Gestern starteten sieben Städte die „Initiative Tempo 30“. Unmittelbar danach teilte die Stadt Bonn mit, daran teilnehmen zu wollen.

Die „Städteinitiative Tempo 30 für mehr Lebensqualität in Städten und Gemeinden“ findet weitere Mitstreiter. Unmittelbar nachdem die sieben Städte ihre Initiative gestern vorstellten, gab die Bundesstadt Bonn bekannt, sich dieser anzuschließen. Aachen, Augsburg, Freiburg, Hannover, Leipzig, Münster und Ulm wollen in Modellversuchen vor Ort Tempo 30 als innerörtliche Regelgeschwindigkeit einführen.

Städte fordern mehr Einfluss auf den lokalen Verkehrsraum

Die Initiative zielt darauf ab, den Kommunen größere Handlungsspielräume bei der Gestaltung der lokalen Verkehrssituation zuzugestehen. Dies betrifft insbesondere die Regelung der örtlichen Geschwindigkeit. Dafür fordert sie eine Änderung der rechtlichen Rahmenbedingungen.

In Städten spiele sich die Verkehrswende ab, die Kommunen seien auf dem Feld der Mobilität entscheidende Akteure. „Dass unsere Städte eine Verkehrswende brauchen, findet immer breiteten Zuspruch. Und zwar nicht nur mit Blick auf das Klima, sondern auch konkret zugunsten der Menschen in unseren Städten und der Qualität ihres Lebensumfelds“, sagt OBM Katja Dörner aus Bonn.

Tempo 30 als Gestaltungsinstrument

In diesem Zusammenhang müsse es den Städten zustehen, Tempo 30 als verkehrlich, sozial, ökologisch und baukulturell angemessene Höchstgeschwindigkeit dort anzuordnen, wo sie es für sinnvoll erachten – auch für ganze Straßenzüge im Hauptverkehrsstraßennetz und gegebenenfalls stadtweit als neue Regelhöchstgeschwindigkeit. Die Gestaltung des Verkehrs müsse mit dem Ziel lebenswerter und klimaangepasster Städte in Einklang stehen.

Die Leistungsfähigkeit für den Verkehr werde durch Tempo 30 nicht eingeschränkt, die Aufenthaltsqualität in den Städten dagegen spürbar erhöht, heißt es in einer Presseinformation der Bundesstadt Bonn. Und auf die Länge des Straßennetzes bezogen sei Tempo 30 in den allermeisten Städten ohnehin schon längst die Regel und nicht mehr die Ausnahme.

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