Düsseldorf stemmt sich gegen das E-Scooter-Wirrwarr. Die Stadt beschließt eine Strategie. Doch de facto ist ihr Handlungsspielraum begrenzt.

E-Scooter sind ein neuer Baustein urbaner Mobilität. In der Konkurrenz der Verkehrsteilnehmer um Raum sorgen die Elektroflitzer allerdings bisweilen für ein zusätzliches Wirrwarr. Die Stadt Düsseldorf kämpft seit Monaten dagegen an: Gegen wildes Abstellen der Gefährte, gegen waghalsiges Fahren, gegen das Werfen von E-Scootern in den Rhein. Nun hat die Stadt eine „Strategie für den Umgang mit E-Scooter-Sharing“ beschlossen. Doch ihr Handlungsspielraum ist begrenzt – auch, weil die E-Scooter sich nicht nur recht anarchisch durch die Straßen schlängeln, sondern auch gesetzlich nicht adäquat erfasst sind.

Düsseldorf will restriktiveren Umgang mit E-Scootern

Am vergangenen Mittwoch beschloss der Düsseldorfer Ordnungs- und Verkehrsausschuss die E-Scooter-Strategie. Damit will er deren „zunehmenden Einfluss auf den öffentlichen Raum“ stärker regulieren, wie es in seiner Beschlussvorlage heißt. Es bestehe „akuter Handlungsbedarf“ – hinsichtlich der Verkehrssicherheit, des Stadtbildes und des Umweltschutzes im Zusammenhang mit den im Rhein gelandeten Rollern samt Akkus.

Seit 2019 gibt es E-Scooter-Anbieter in der nordrhein-westfälischen Landeshauptstadt. Bereits in der Vergangenheit engagierte sich die Stadt für eine harmonischere Integration der Roller ins Verkehrsgeschehen. Aber: „Das Abschalten von akustischen Signalen in den Nachstunden, die Einführung von Scooterstationen und Parkverbotszonen im Innenstadtbereich und die Vorbereitung von Bergungsaktionen von Fahrzeugen aus dem Rhein können als erste Erfolge gewertet werden, (…) führten jedoch in Gänze noch zu keiner vertretbaren Situation.“ Daher setze man nun auf eine restriktiveren Umgang mit den Scootern.

Scooterstationen und Gesamtflottenobergrenze

Konkret sieht die E-Scooter-Strategie Zonen – insbesondere den Innenstadtbereich – vor, in denen das wilde Abstellen von E-Scootern verboten sein soll. Bislang können die E-Scooter durch ein digitales Bezahl- und Mietsystem überall abgestellt und wieder gemietet werden. Stattdessen soll es in den Parkverbotszonen nun definierte Scooterstationen geben, wo die Roller konzentriert geparkt werden.

Zudem erhöht die Stadt ihre Sondernutzungsgebühren für die E-Scooter-Anbieter von 20 auf 50 Euro pro Fahrzeug und Jahr. Darüber hinaus möchte die Stadt über die Sondernutzungserlaubnis eine Gesamtflottenobergrenze einführen. Eine Quote von einem E-Scooter pro 100 Einwohner ist angestrebt. In Düsseldorf sind derzeit fünf E-Scooter-Anbieter mit 12.700 Fahrzeugen aktiv – zukünftig sollen nur noch 6.500 E-Scooter im Stadtgebiet fahren. Davon sollen höchstens 1.800 Elektroroller im Stadtzentrum unterwegs sein dürfen.

Nur begrenzter Einfluss der Stadt aufs E-Scooter-Geschehen

An dieser Stelle stellt sich allerdings die Frage, wie schlagkräftig eine solche Regel überhaupt sein kann. Dafür, dass tatsächlich nur 1.800 E-Scooter in der Innenstadt fahren, will die Stadt die E-Scooter-Anbieter in die Verantwortung nehmen. In der Beschlussvorlage heißt es dazu: „Da die Anbieter keinen Einfluss darauf haben, wohin die Nutzer mit den Fahrzeugen fahren, werden die Anbieter zu Umverteilungsmaßnahmen verpflichtet. Zur Überprüfung der Verteilung in nahezu Echtzeit wird der Stadtverwaltung zukünftig ein Dashboard zur Verfügung stehen.“

Dabei zeigen sich auch grundsätzliche Regelungslücken, was die speziellen Anforderungen von E-Scootern an den Stadtverkehr betrifft. Darauf weist die Beschlussvorlage ebenfalls hin: „Aktuell sind den Handlungsmöglichkeiten der Stadt aufgrund der rechtlichen Rahmenbedingungen, insbesondere der Gleichstellung von E-Scootern mit Fahrrädern, Grenzen gesetzt.“ Beispielsweise brächte ein Fahrverbot für E-Scooter demzufolge auch ein Fahrverbot für Fahrräder mit sich.

„Darüber hinaus gibt es auf Bundesebene dringenden Klärungsbedarf hinsichtlich verschiedener Rechtsgrundlagen.“ Dazu gehörten die Fragen nach einer Nutzungsvoraussetzung in Form eines Führerscheins für Elektrokleinstfahrzeuge, nach einer differenzierten Ausschilderung für Fahrräder und Elektrokleinstfahrzeuge sowie nach dem sogenannten Geofencing – einer digitalen Lösung, die das Befahren einzelner Bereiche verhindert.

Stadt hofft auf freiwillige Selbstverpflichtung der Anbieter

Über diese Maßnahmen hinaus möchte die Stadt in Abstimmung mit Verkehrsakteuren wie Polizei und Verkehrswacht zusätzlich Präventions- und Informationsarbeit zur Sicherheit, zum Fahren und zum Abstellen der Gefährte betreiben. Außerdem möchte sie mit den E-Scooter-Anbietern in Dialog treten und regelmäßige Gespräche zur Qualitätskontrolle führen. In diesem Zusammenhang hofft sie, eine freiwillige Selbstverpflichtung der Anbieter verhandeln zu können.

Dieses Vorhaben der Stadt zielt einerseits darauf ab, Lösungen für das ordnungsgemäße Abstellen der Fahrzeuge zu finden, etwa durch den Einsatz von Ordnungspersonal der Anbieter oder eine standardisierte fotografische Dokumentation des Abstellvorgangs. Gleichsam zielt es auf die Verkehrssicherheit ab: Etwa sollen die Anbieter ihre Roller technisch so ausstatten, dass sie von nicht mehr als einer Person gefahren werden können, oder einen Unfallfonds für Schadensfälle einrichten.

Andererseits möchte die Stadt mit den privatwirtschaftlichen Mobilitätsunternehmen soziale Standards verabreden sowie Umwelt- und Nachhaltigkeitsvereinbarungen treffen. Dazu gehören etwa die Festanstellung von Personal oder emissionsfreie Fahrzeuge für die Fahrten zum Akkutausch an den Rollern.

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