Bund und Länder einigen sich auf die hälftige Finanzierung. Das Deutschlandticket soll nun schnellstmöglich realisiert werden.

„Das Deutschlandticket wird jetzt kommen, auch sehr zügig“, verkündete Bundeskanzler Olaf Scholz auf der Pressekonferenz im Anschluss an die Sitzung mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 8. Dezember. „Es sind alle Hürden beseitigt, so dass die Verantwortlichen in den Ländern und den Verkehrsunternehmen jetzt alles daran setzen können, dass das auch schnell und zügig vorangeht.“ Das Deutschlandticket soll wie geplant für monatlich 49 Euro angeboten werden.

Hälftige Kostenteilung

Niedersachsens Ministerpräsident Stefan Weil betonte die bundesweite Gültigkeit des Nahverkehrstickets. Das sei der eigentliche Wert des neuen Angebots. Mit ihm könne man nicht nur über kommunale Grenzen und Grenzen der Verkehrsverbünde sondern auch über Ländergrenzen hinweg unterwegs sein.

Es sei Einvernehmen darüber erzielt worden, die im Jahr 2023 anfallenden Kosten hälftig zu tragen. Auch künftig wolle man die Kosten hälftig zwischen Bund und Ländern teilen, sagte Weil. Die weitere Tarifgestaltung müsse man nach den Erfahrungen des ersten Jahres noch festlegen. Aus dem Deutschen Städte- und Gemeindebund (DStGB) heißt es dazu: „Die Kommunen setzen darauf, dass es im kommenden Jahr gelingen wird, auch für die Folgejahre eine funktionierende Finanzierung zu vereinbaren.“

Im Beschlusstext ist noch kein klarer Zeitplan festgelegt: „Etwaige Mehrkosten, die den Unternehmen im Einführungsjahr durch Mindereinnahmen entstehen, werden Bund und Länder je zur Hälfte tragen. In den Folgejahren vereinbaren Bund und Länder gemeinsam, wie die Finanzierung durch Ticketeinnahmen und die vereinbarten Zuschüsse in Höhe von je 1,5 Milliarden Euro sichergestellt wird.“

Schnelle Umsetzung

Der Verband der Verkehrsunternehmen (VDV) begrüßte die Einigung. „Jetzt hat die Branche die nötige Finanzierungssicherheit, um das Deutschland-Ticket so schnell wie möglich umzusetzen“, sagte VDV-Hauptgeschäftsführer Oliver Wolff.

„Es müssen nun zeitnah einige gesetzgeberische Prozesse umgesetzt werden, z. B. die Anpassung des Regionalisierungsgesetzes, die beihilferechtliche Zustimmung der EU-Kommission und nicht zuletzt die Lösung der entsprechenden Tarifgenehmigung“, erläuterte er die nächsten Schritte.

Für die Gesetzgebung sei zunächst der Bund zuständig, die Länder müssten die Voraussetzungen in den Haushalten schaffen. „Die Verkehrsunternehmen und Verbünde werden parallel dazu die umfangreichen technischen und vertrieblichen Anpassungen vorantreiben“, kündigte er an. Der 1. April als Starttermin für das Deutschland-Ticket sei noch erreichbar.

g.schilling@stadtvonmorgen.de

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