Freiburgs OBM Martin Horn will seine Stadt zur Tempo-30-Modellkommune machen. Das BMVI reagiert auf OBM-Nachfrage abwehrend auf die Idee.

Das Bundesverkehrsministerium reagiert abwehrend auf den Vorstoß von OBM Martin Horn aus Freiburg, in seiner Stadt modellhaft flächendeckend ein Tempo-30-Limit einzuführen. Zwar könnten nach einer Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) einzelne Maßnahmen zur Verkehrssicherung und Verkehrsregelung modellhaft vor Ort erprobt werden. Aber: „Flächendeckende Tempo-30-Modellversuche können nicht angeordnet werden, da dies von den Vorschriften der StVO, insbesondere von der Regelgeschwindigkeit 50 km/h abweichen würde“, teilt das Bundesverkehrsministerium (BMVI) auf Nachfrage der OBM-Zeitung mit.

BMVI befasst sich mit Tempo-30-Zonen

Allerdings habe man bereits im März die Bundesanstalt für Straßenwesen mit einer Untersuchung beauftragt, so das BMVI. Diese solle die Folgen erörtern, die eine Ausdehnung von innerörtlichen streckenbezogenen Geschwindigkeitsbeschränkungen auf 30 Stundenkilometer aus Lärmschutzgründen für die Sicherheit, Leichtigkeit und Ordnung der Verkehrsabläufe habe.

Ebenso befasse sich das Bündnis für moderne Mobilität unter anderem mit der Einrichtung von Tempo-30-Zonen, heißt es aus dem BMVI. Im Bündnis stimmen sich Kommunen, Bund und Länder über Mobilitätslösungen ab. Aus Sicht der Kommunen sind im Bündnis die kommunalen Spitzenverbände, darunter der Deutsche Städtetag, vertreten.

Tempo-30-Idee: OBM Horn schreibt an Minister Scheuer

OBM Horn hatte vor wenigen Tagen in einem Schreiben an Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer den Vorschlag unterbreitet, in Freiburg modellhaft die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 auf 30 Stundenkilometer abzusenken. Davon sollten nur wenige Verkehrsadern ausgenommen bleiben.

Nach aktueller Rechtslage beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften 50 Stundenkilometer. Die Straßenverkehrsbehörden der Länder können Tempo 30 aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs anordnen. Abseits der Hauptverkehrsstraßen kann dies etwa Wohngebiete betreffen. Auf Hauptverkehrsstraßen kann dies streckenbezogen zum Beispiel vor Kindergärten, Pflegeheimen oder Krankenhäusern geschehen.

Horn begründet seinen Vorschlag, die Regelungssystematik umzukehren und nicht Tempo 30 sondern Tempo 50 zur Ausnahme zu machen, unter anderem mit dem Argument für eine moderne Mobilität. Fahrradfahrer wären besser integriert. Die Sicherheit im Straßenverkehr steige. „Es wäre ein wichtiger Beitrag für eine nachhaltige Verkehrswende, für die Sicherheit und die Lebensqualität.“

Horn zu Tempo 30: „Zeit für den nächsten Schritt“

Die Reaktionen auf seinen Vorschlag fallen gemischt aus: „Es gab sehr viel Zustimmung, aber klar auch Gegenwind“, so Horn auf Nachfrage der OBM-Zeitung. „Ich glaube, die meisten Autofahrer wünschen sich eine Vereinheitlichung bei den Regelungen, so dass einfach mehr Klarheit auf den Straßen herrscht.“

Vor 30 Jahren habe man in Freiburg damit begonnen, Tempo 30 in Wohngebieten einzuführen. Das sei heute längst Konsens in Bezug auf Nachhaltigkeit und Verkehrssicherheit. „Jetzt ist es allmählich Zeit für den nächsten Schritt“, sagt Horn. „Ich bin gespannt, ob Minister Scheuer unserem Wunsch für einen Modellversuch entgegen kommen wird.“

Auch Städtetag für Tempo-30-Limit in Städten

Zuletzt regte auch der Deutsche Städtetag ein generelles Tempo-30-Limit in Städten im Sinne der Sicherheit von Fußgängern und Radfahrern an. Neben der Priorisierung des Fuß- und Radverkehrs forderte er vom Bund mehr eigene Möglichkeiten bei der Verkehrslenkung, bei Geschwindigkeitsbeschränkungen und bei der Erprobung neuer Regeln im Straßenverkehr für die Kommunen.

Am Montag teilte die Stadt Frankfurt am Main mit, Tempo 40 auf den „wichtigen Straßen in der Innenstadt“ einzuführen. Hintergrund ist die Einhaltung der Grenzwerte für Stickoxyde (NOx). Zur Verbesserung der Luftreinheit hat das Land Hessen Tempo 40 auf Straßen mit erheblicher Verkehrsbelastung in der Innenstadt als eine Maßnahme berücksichtigt.

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