OBM Martin Horn aus Freiburg spricht sich für mehr Handlungsspielraum von Kommunen bei der Gestaltung des lokalen Verkehrsraums aus. In einem Schreiben an Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer schlägt er Freiburg als Modellkommune vor, Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit einzuführen. Damit knüpft er an einen Vorstoß des Deutschen Städtetags an: Bereits im Januar regte Städtetagvizepräsident Markus Lewe, OBM aus Münster, ein generelles Tempo-30-Limit in den Städten an.
Tempo 30: Mobilitätswende, Sicherheit und Lebensqualität

OBM Martin Horn aus Freiburg (Quelle: Stadt Freiburg/Fionn Große)
Die Straßenverkehrsordnung sieht als innerörtliche Höchstgeschwindigkeit grundsätzlich Tempo 50 vor. Lokale Geschwindigkeitsbeschränkungen können nur ausnahmsweise eingeführt werden und sind etwa mit der sensiblen Situation in Wohngebieten zu begründen. Freiburg möchte nun zur Modellkommune werden, in der Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit gilt. „Mit dieser Initiative möchten wir vorangehen. Es gibt zahlreiche überzeugende Gründe für eine Harmonisierung auf Tempo 30 in der Stadt“, sagt Horn.
Er rückt seinen Vorstoß in den Kontext der Debatte um eine moderne Mobilität, um Nachhaltigkeit und um mehr Verkehrssicherheit. „Von dem Modellversuch würden alle profitieren. Autofahrer hätten Klarheit, und der Verkehr würde besser fließen. Fahrradfahrer und Fußgänger wären besser integriert und verkehrstechnisch geschützt“, so Horn. „Und es wäre ein wichtiger Beitrag für eine nachhaltige Verkehrswende, für die Sicherheit und die Lebensqualität.“ Nur wenige übergeordnete Straßen sollen vom Tempo-30-Limit ausgenommen bleiben.
„Flickenteppich aus Tempo-30-Zonen hätte ein Ende“
Zuspruch erhält Horn auch vom baden-württembergischen Verkehrsminister Winfried Hermann. Er bezeichnet eine solche Regelung für Städte als „überfällig im Interesse der Verkehrssicherheit“. Der „Flickenteppich aus zahllosen Tempo-30-Zonen verbunden mit einem beträchtlichen Schilderwald hätte ein Ende“, so Hermann.
Auch andere kommunale Spitzenverbände stützen die Idee Horns. Im März hatte etwa der hessische Städtetag einen Zehn-Punkte-Plan zur Verkehrswende vorgestellt. Darin ist die Forderung nach mehr straßenverkehrlicher Entscheidungskompetenz für Kommunen unter anderem hinsichtlich der innerörtlichen Geschwindigkeitsbegrenzung ebenfalls enthalten.