Die Jahreskonferenz der Ministerpräsidenten, die in der vergangenen Woche in Hannover lief, greift einige Anliegen der Kommunen auf. Diesbezüglich beschließen die Länderchefs zwar wenig Konkretes, doch sie untermauern die Forderung nach einem Schutzschirm für Stadtwerke in der Energiekrise. In einem gemeinsamen Appell hatten der Deutsche Städtetag, der Städte- und Gemeindebund, der Verband kommunaler Unternehmen und der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft zuvor darauf gedrängt.
Ein Schutzschirm für Stadtwerke gegen die Energiekrise
In ihrem Beschluss spiegeln die Länderchefs das grundsätzliche Anliegen des Appells wider. Von der Bundesregierung fordern sie einen „von Bund und Ländern gemeinsam getragenen Schutzschirm für Stadtwerke und kommunale Energieversorger“. Es gelte, „mögliche wirtschaftliche Schieflagen zu verhüten und Dominoeffekte zu vermeiden, die die Versorgungssicherheit insgesamt bedrohen könnten“.
Die Hilfe solle es betroffenen Stadtwerke ermöglichen, Notlagen zu überbrücken. Exemplarisch führen die Länderchefs in ihrem Beschluss Bürgschaftsprogramme für Beschaffungsprobleme im außerbörslichen Handel, eine durch den Bund abgesicherte Forderungsausfallversicherung in Anlehnung an ähnliche Instrumente während der Coronakrise, staatliche Liquiditätshilfen, um Vorfinanzierungsbedarfen gerecht zu werden, sowie ein befristetes Insolvenzmoratorium an.
Länderchefs beraten über die Energiesicherheit
Darüber hinaus unterstreichen sie die „Notwendigkeit, die Höhe der Energiekosten – insbesondere für private Haushalte, Unternehmen und die soziale Infrastruktur – schnellstmöglich zu begrenzen“. Sie sprechen sich für die sogenannten Gaspreisbremse aus. Dabei müsse allerdings „sichergestellt werden, dass die Energieversorger rechtzeitig (im Voraus) die erforderlichen Summen erstattet bekommen, um nicht zusätzlich in der Krise Liquidität zu verlieren“, heißt es in dem Beschluss der Ministerpräsidenten. „Auf diese Weise wirkt die Gaspreisebremse dann auch stützend für die Energieversorger, weil dadurch Zahlungsausfälle vermieden werden könnten.“
Für die langfristige Sicherheit der Energieversorgung drängen die Ministerpräsidenten auf einen raschen Umbau des bestehenden Systems. Der Ausbau der Windenergie müsse „schnellstmöglich“ vonstattengehen. Dafür bedürfe es einer „Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung“. In ähnlichem Geist verweisen die Länderchefs auf die Nutzung von Biogas, den Photovoltaikausbau sowie den „Auf- und Ausbau einer Wasserstoffwirtschaft auf Basis erneuerbarer Energien“. Um die Akzeptanz von Windenergie- und Photovoltaikprojekten vor Ort zu stärken, sei der Bundesgesetzgeber überdies aufgefordert, die jeweiligen Betreiber dazu zu verpflichten, betroffene Anwohner und Kommunen finanziell am Betrieb der Anlagen zu beteiligen.
Weitere Themen: Wohnraum, ÖPNV, Krankenhäuser
Mehr Tempo und „bessere Rahmenbedingungen“ fordern die Ministerpräsidenten auch in Sachen Wohnraum. Die von der Bundesregierung angekündigte Aufstockung der öffentlichen Wohnraumförderung auf 14,5 Milliarden Euro halten sie für „notwendig“. Zudem begrüßen sie die Bestrebungen, auch im Bereich des Wohnungsbaus Planungs- und Genehmigungsverfahren zu beschleunigen. Für dieses Ziel sei die Digitalisierung gezielt zu nutzen.
Bund und Länder müssten einen „umfassenden Maßnahmenkatalog zur Beschleunigung des Wohnungsbaus erarbeiten und zügig umsetzen“, heißt es im Beschluss der Länderchefs. Dabei beziehen sich die Ministerpräsidenten explizit auf die Ergebnisse bereits bestehender Initiativen wie des Bündnisses bezahlbarer Wohnraum, in das auch die kommunalen Spitzenverbände eingebunden sind. Das Bündnis legte seine Vorschläge für den Wohnungsbau in Deutschland vor wenigen Tagen in einem Arbeitspapier vor.
Hinsichtlich weiterer Lastenverteilungen im Zusammenhang mit der Energiekrise verweisen die Ministerpräsidenten schließlich auf ihre Sitzung vom 28. September. Darin ging es unter anderem um die Flüchtlingsfinanzierung, die zukünftige Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) sowie die Abfederung von krisenbedingten Mehrkosten bei Krankenhäusern. Dafür brauche es ein „Gesamtkonzept“ im Kontext der staatlichen Entlastungsmaßnahmen.