Bund und Länder einigen sich auf Kostenübernahmen. Der Deutsche Landkreistag fühlt sich „ein Stück weit im Stich gelassen“.

Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine hat die Energieversorgung verteuert und zahlreiche Menschen in die Flucht getrieben. Mit der finanziellen Abmilderung der Folgen befassten sich gestern Bund und Länder. Zuvor beschloss das Bundeskabinett die sogenannten Preisbremsen für Strom, Gas und Fernwärme. Dazu hatte eine Expertenkommission am Montag Vorschläge formuliert.

Zusagen bei den Flüchtlingskosten

In der Pressekonferenz im Anschluss an das Bund-Länder-Treffen kündigte Bundeskanzler Olaf Scholz finanzielle Unterstützung für die Kommunen an. Zusätzlich zur Aufnahme der ukrainischen Flüchtlinge in die Grundsicherung werde der Bund für deren Versorgung in diesem und im nächsten Jahr weitere 1,5 Milliarden Euro zahlen. Für Flüchtlinge aus anderen Herkunftsländern stelle der Bund den Ländern ab 2023 jährlich eine Pauschale von 1,25 Milliarden Euro bereit. Dafür entfallen jedoch die bisherigen Pauschalen. Damit sollen den Ländern im kommenden Jahr 2,75 Milliarden Euro für die Flüchtlingsversorgung aus dem Bundeshaushalt zufließen..

Kritik an der Unterstützung durch den Bund kommt vom Deutschen Landkreistag. Dessen Präsident Reinhard Sager kommentierte die Ergebnisse der Bund-Länder-Gespräche gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland mit deutlichen Worten: „Wir fühlen uns von Bund und Ländern ein Stück weit im Stich gelassen. Nicht nur, dass die Kommunen als Hauptbelastete der Flüchtlingswelle bei den Spitzengesprächen bislang außen vor sind. Wir pochen seit Langem darauf, 2022 und in den Folgejahren die Wohnkosten für anerkannte Flüchtlinge vom Bund ersetzt zu bekommen.“ Sager fordert darüber hinaus von den Ländern, dass sie „die vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel an die Kommunen weiterleiten“. Die Länder müssten „die kommunalen Belastungen vollständig kompensieren, unbeschadet dessen, was der Bund übernimmt.“

Preisbremsen bei Energie und ÖPNV

Einen wesentlichen Entlastungsschritt für Unternehmen und Bevölkerung stellen die Preisbremsen dar, auf die sich die Bundesregierung verständigt hat. Danach werden Gas- und Fernwärmekunden einmalig im Dezember in Höhe eines Durchschnittsverbrauchs entlastet. 2023 wird der Preis für Gas bei 12 Cent, bei Fernwärme bei 9,5 Cent und bei Strom bei 40 Cent je Kilowattstunde für einen Basisverbrauch von 80 Prozent gedeckelt. Mit den Ländern einigte sich der Bund auf ein Nachfolgeangebot für das 9-Euro-Ticket. Für die Nutzer des Nahverkehrs soll es ein günstiges Deutschlandticket zum Preis von 49 Euro monatlich geben.

Den Kommunen bringen die Preisbremsen Entlastungen bei den eigenen Energiekosten. Zudem erhalten die Stadtwerke als Energieversorger Erstattungen der Dezemberabschläge vom Bund. Das mindert die Gefahr von Zahlungsausfällen der Kunden. Die kommunalen Verkehrsunternehmen erhalten Ausgleichszahlungen für das neue Deutschlandticket. Der Landkreistag kritisiert jedoch, dass „das gesamte Risiko der Kostendeckung bei den Verkehrsunternehmen und den Aufgabenträgern verbleibt.“ Immerhin konnte eine Erhöhung der Regionalisierungsmittel um 1 Milliarde Euro erreicht werden, diese sollen zudem jährlich um 3 Prozent steigen. Doch auch für den Präsidenten des Deutschen Städtetags, Markus Lewe, bleibt das Ergebnis enttäuschend. „Es droht weiter, dass Fahrpläne ausgedünnt werden müssen,“ sagte er der Deutschen Presse-Agentur.

Unterstützung für Krankenhäuser und Stadtwerke

Für die Unterstützung von Krankenhäusern, Universitätskliniken und Pflegeeinrichtungen sieht der Beschluss des Bund-Länder-Treffens bis zu 8 Milliarden Euro aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds vor. Damit sollen Härtefälle aufgrund  gestiegener Energiekosten aufgefangen werden. Insgesamt sind für Härtefälle, die die höheren Kosten trotz Strom- und Gaspreisbremse nicht bewältigen können, 12 Milliarden Euro vorgesehen. Auch über Hilfen für Stadtwerke mit Liquiditätsengpässen wurde gesprochen. Im Beschluss verweisen Bund und Länder auf „die eingerichteten Systeme von KfW, anderen Förderbanken oder vergleichbaren Einrichtungen“.

g.schilling@stadtvonmorgen.de

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