Die Ampel-Koalition stellt ihren Koalitionsvertrag vor. Darin finden sich zentrale kommunale Anliegen wieder – etwa eine Altschuldenlösung.

„Wir wollen ein neues kooperatives Miteinander mit den Kommunen. Unser Ziel sind leistungsfähige Kommunen mit einem hohen Maß an Entscheidungsfreiheit vor Ort, eine verlässliche öffentliche Daseinsvorsorge, eine starke Wirtschaft und eine engagierte Zivilgesellschaft. Gleichwertige Lebensverhältnisse sind die Basis für Vertrauen in unsere Demokratie und halten unser Land zusammen.“

Gestern stellten SPD, Grüne und FDP um den designierten Bundeskanzler Olaf Scholz unter dem Titel „Mehr Fortschritt wagen“ ihren Koalitionsvertrag vor. Aus Sicht der Kommunen finden sich darin einige ihrer Anliegen wieder. An vielen Stellen spricht der Koalitionsvertrag von einem „direkten Dialog“ mit der kommunalen Ebene, konkret von einer „engeren, zielgenaueren und verbindlichen Kooperation zwischen Bund, Ländern und Kommunen“. Zudem heißt es in dem Papier: „Wir brauchen leistungsstarke und handlungsfähige Kommunen.“ Dies betrifft auch den Bereich Finanzen: Hochverschuldete Kommunen können neue Hoffnung auf eine Altschuldenlösung schöpfen.

Koalitionsvertrag stellt Altschuldenlösung in Aussicht

Den Kommunen, die unter Altschulden ächzen, die sich aus eigener Kraft nicht mehr von ihnen befreien können und denen „die Finanzkraft für dringend notwendige Investitionen fehlt“, stellt der Koalitionsvertrag eine „Entlastung“ in Aussicht. „Dazu bedarf es einer gemeinsamen, einmaligen Kraftanstrengung des Bundes und der Länder.“ Dies könne allerdings nur in einem „übergreifenden Konsens gelingen, der das Einvernehmen der Länder erfordert und einer Änderung des Grundgesetzes bedarf“.

Gespräche darüber wolle die Bundesregierung „zeitnah im Jahre 2022“ aufnehmen. „Dabei soll dafür Sorge getragen werden, dass eigene Beiträge zur Entschuldung geleistet werden, eine erneute derartige Überschuldung künftig rechtssicher verhindert, die Investitionskraft gestärkt und ein enges Monitoring etabliert wird.“

Zudem müsse „auf eine ausgewogene Lastenverteilung zwischen den Ebenen der öffentlichen Haushalte geachtet werden“, heißt es im Koalitionsvertrag. „Insbesondere bei neuen Aufgaben, die der Bund auf die anderen Ebenen übertragen will, wird auf die Ausgewogenheit der Finanzierung stärker geachtet.“

Klimaarbeit und Mobilität im Fokus

Darüber hinaus fokussiert der Koalitionsvertrag in den Bereichen Klimaschutz und Klimaanpassung sowie Mobilität die kommunale Ebene. Er „bekennt sich zu seiner Unterstützung kommunaler Investitionstätigkeit, unter anderem im Bereich des Klimaschutzes und der Transformation“. Die Koalitionäre haben vereinbart, dass sie „Kommunen bei Investitionen in Klimaresilienz, insbesondere in eine klimafeste Wasserinfrastruktur, die Extremniederschlägen und Niedrigwasser Rechnung trägt“, unterstützen.

Im Bereich der Mobilität untermauert die Koalitionsvertrag die Bedeutung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) nicht zuletzt im Kontext des Klimaschutzes. Zudem sei eine „nachhaltige, effiziente, barrierefreie, intelligente, innovative und für alle bezahlbare Mobilität“ ein „zentraler Baustein der Daseinsvorsorge, Voraussetzung für gleichwertige Lebensverhältnisse und die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschafts- und Logistikstandorts Deutschland“. Demnach will die Koalition die „Infrastruktur ausbauen und modernisieren sowie Rahmenbedingungen für vielfältige Mobilitätsangebote in Stadt und Land weiterentwickeln“.

Dazu kündigt der Koalitionsvertrag unter anderem an, die Regionalisierungsmittel ab 2022 zu erhöhen. 2022 gleiche der Bund wie bisher die pandemiebedingten Ausfälle im ÖPNV aus. „Wir wollen Länder und Kommunen in die Lage versetzen, Attraktivität und Kapazitäten des ÖPNV zu verbessern. Ziel ist, die Fahrgastzahlen des öffentlichen Verkehrs deutlich zu steigern.“ Außerdem wolle man Qualitätskriterien und Standards für Angebote und Erreichbarkeit für urbane und ländliche Räume definieren.

Auch die insbesondere von Städten viel geforderte Flexibilisierung des Straßenverkehrsrechts für einen größeren lokalen Gestaltungsspielraum adressiert der Koalitionsvertrag. „Wir werden Straßenverkehrsgesetz und Straßenverkehrsordnung so anpassen, dass neben der Flüssigkeit und Sicherheit des Verkehrs die Ziele des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung berücksichtigt werden, um Ländern und Kommunen Entscheidungsspielräume zu eröffnen.“

Städtebau, Förderkulissen, Smart Regions

Im Bereich des Städtebaus bekennt sich der Koalitionsvertrag zur „Neuen Leipzig-Charta“ und der nutzungsdurchmischten Stadt. Zudem stellt er eine Erhöhung der Städtebauförderung in Aussicht. Ebenso verweist er auf das Programm „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“, das mit der Städtebauförderung kompatibel zu machen sei.

Grundsätzlich gelte es, das gesamtdeutsche Fördersystem zu flexibilisieren und zu entbürokratisieren – insbesondere im Hinblick auf finanzschwache Kommunen und, was deren Erbringung von Eigenanteilen betrifft. Darüber hinaus möchte die Koalition Verwaltungs-, Planungs- und Genehmigungsverfahren verschlanken und beschleunigen.

Was die Digitalisierung betrifft, zielt der Koalitionsvertrag darauf ab, deren „Chancen für Stadt und Land besser zu erschließen“. Unter anderem soll dafür das Bundesprogramm „Smart Cities“ fortgeschrieben und um den Aspekt Smart Regions erweitert werden.

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