Eine „langfristige Strategie“ für den Umgang mit der Coronakrise sowie in diesem Zusammenhang ein starkes Zeichen gegen Hass und Hetze forderten der Präsident des Deutschen Städte- und Gemeindebunds (DStGB) Ralph Spiegler sowie der Hauptgeschäftsführer des Verbands Gerd Landsberg heute in der Bundespressekonferenz. Dabei adressierten sie als Standortbestimmung der Städte und Gemeinden zum Jahresstart zentrale Themen an die Bundespolitik. Darunter: eine Altschuldenlösung, die Finanzausstattung zur Bewältigung von Transformationsaufgaben wie der Klimaanpassung sowie die zentrale Rolle der Kommunen für die Energie- und die Mobilitätswende. Zudem legt der DStGB seinen sogenannten Zukunftsplan Deutschland vor. Das Papier ist auf der Seite des Verbands hier abrufbar.
Corona: Spiegler fordert „langfristige Strategie“
Zu den aktuell drängendsten Themen der Städte und des Landes gehört der Kampf gegen die Coronakrise. Was diesen betrifft, fordert Spiegler eine „langfristige Strategie“. Dabei unterstreicht er das kommunale Engagement, das sich bislang als wichtiger und leistungsstarker Baustein im Pandemiemanagement erweise. Die Kommunen seien auch in Zukunft die zentralen Akteure im Kampf gegen die Krise.
Ausdrücklich nennt Spiegler exemplarisch die „Vorbereitung der vierten Impfung“ oder den Betrieb von Impfzentren. Zudem befürworte der Städte- und Gemeindebund die bundespolitisch aufkommenden Diskussionen über die Einführung einer Impflicht sowie ein zentrales Impfregister.
Corona: Hass und Hetze „nicht hinnehmbar“
Hinsichtlich der gesellschaftlichen Debatte um Corona, um die Maßnahmen gegen die Pandemie und um das Impfen stellt Spiegler allerdings hitzige Auseinandersetzungen fest. Diese gingen in ihrer Vehemenz teils über den demokratischen Meinungsaustausch hinaus. Sie seien meist zwar nur von einem „kleinen Teil der Gesellschaft“ getrieben, führten aber bisweilen zu Hass und Hetze. Bedrohungen von Politikern, Rathausmitarbeitern, Polizei- oder Rettungskräften seien „nicht hinnehmbar“. Dass solche vermehrt stattfänden, sei „kein gutes Zeugnis für diese Gesellschaft“.
Gleichzeitig gebe es jedoch auch Demonstrationen der Zivilgesellschaft gegen radikale Tendenzen. Die „radikale Minderheit“ dürfe „diesen Rechtsstaat nicht ad absurdum führen“, so Spiegler. Dies gelte etwa für das Phänomen von als „Spaziergänge“ bezeichneten und zugleich ausartenden Demonstrationen gegen Coronamaßnahmen, die sich derzeit vermehrt in sozialen Medien formieren.
Investitionsstau und Altschulden hemmen Transformation
Mit Blick auf Transformationsaufgaben wie den Klimaschutz und die Klimaanpassung, die Digitalisierung oder den Ausbau der Kinderbetreuung sei eine auskömmliche Finanzausstattung der Kommunen wichtig. Sie verzeichneten einen „enormen Investitionsstau“ in einer Größenordnung von 150 Milliarden Euro, so Spiegler. Teile der Infrastruktur drohten zu verfallen. Demgegenüber weise der Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung an vielen Stellen in die richtige Richtung: „Finanzielle Spielräume müssen verbessert werden.“
Dies betreffe auch eine Lösung für die Altschulden, unter denen viele Städte und Gemeinden leiden. Spiegler beziffert die Summe von kommunalen Liquiditätskrediten auf insgesamt rund 35 Milliarden Euro. Um diese abzubauen, sei eine gemeinsame Kraftanstrengung von Bund und Ländern gefragt. Einige Länder seien diesbezüglich bereits erste Schritte gegangen beziehungsweise hätten solche jüngst angekündigt.
„Zweiter Rettungsschirm“ gegen Coronaausfälle
Mit Blick auf die zusätzlichen Belastungen und Finanzausfälle durch die Coronakrise hätten Bund und Länder 2020 zwar Finanzhilfe geleistet. 2021 rechneten die Kommunen allerdings mit einem „Defizit von rund neun Milliarden Euro“. Zu befürchten sei außerdem, dass 2022 eine ähnliche Summe auf die Kommunen zukomme. Insgesamt sei deren „Lage nicht sehr ermutigend“.
Daher fordert Spiegler nach 2020 einen „zweiten Rettungsschirm“ zur Kompensation der Gewerbesteuer- und der Einkommensteuerausfälle. Nur so könnten die Kommunen ihre Rolle als Konjunkturmotor mit öffentlichen Investitionen erfüllen.
Mehr Tempo bei Energiewende und Klimaschutz
Finanzielle Spielräume bräuchten die Städte und Gemeinden auch in ihrer Rolle als Umsetzer der Klimaschutzziele. Dabei sei die Energiewende eine „zentrale Herausforderung“, so Landsberg. Um nach der Abkehr vom Atomstrom und dem Kohleausstieg die Stromversorgung „zu akzeptablen Preisen“ sicherzustellen, müssten die erneuerbaren Energien massiv ausgebaut werden.
Gas könne dafür eine „Brückentechnologie“ sein. In diesem Zusammenhang sei der umstrittene Vorschlag der Europäischen Union, Gas als nachhaltig zu klassifizieren, gut: „Auch Gas kann nachhaltig sein, wenn es Kohlekraft ersetzt“, meint Landsberg. Sei es für den Bau neuer Gaskraftwerke oder für die Errichtung von Windrädern und den Ausbau erneuerbarer Energien – in jedem Fall seien die Kommunen und ihre Stadtwerke wesentliche Akteure für die Energiewende.
Um die Transformation zu meistern, bedürfe es allerdings vereinfachter und schlankerer Verfahren. Landsberg fordert ein „Klimaschutzbeschleunigungsgesetz“. Zudem müssten Klimaanpassung und Klimaschutz ähnlich des Küstenschutzes als „gemeinsame Verantwortung von Bund, Ländern und Kommunen“ im Grundgesetz verankert werden.
Mobilität: Wohnen und Arbeit in Einklang bringen
Darüber hinaus fordert Spiegler einen stärkeren Fokus auf eine vernetzende Mobilität. Im Zusammenhang mit der Wohnungsnot in Ballungsräumen erinnert der DStGB-Präsident an „Regionen, in denen Leerstände herrschen“. Es gelte, beide Aspekte – Wachstum und Schrumpfung – in Beziehung zueinander zu setzen. Verbesserungen der Verkehrsbeziehungen könnten die Mobilität fördern. Dies könne sowohl überhitzte Wohnungsmärkte entlasten als auch „dort, wo es enorme Leerstände gibt, Anreize schaffen, hinzuziehen“.
Dass es in Deutschland 120 Mittelzentren ohne Bahnanschluss gebe, sei verheerend. „Verkehr muss so organisiert sein, dass Wohnen und Arbeit auch im ländlichen Raum in Einklang gebracht werden können.“