Die Gebietsstrukturreform in Mecklenburg-Vorpommern sorgt auch zehn Jahre später noch für massive Kritik vom Städte- und Gemeindetag.

Zehn Jahre nach der Kreisgebietsreform in Mecklenburg-Vorpommern zieht der Städte- und Gemeindetag ein vernichtendes Fazit. „Der einzig positive Effekt der Reform ist, dass unser Beispiel andere Bundesländer abgeschreckt hat“, sagt der Verbandsvorsitzende Thomas Beyer, Bürgermeister aus Wismar, in einer Pressemeldung vom Freitag.

Kreisverwaltungen „zu weit von den Gemeinden entfernt“

Die Erwartungen der Städte und Gemeinden an die Reform sei ohnehin nicht groß gewesen. Es habe von Beginn an „erheblichen Widerstand in den ehemaligen Landkreisen und Städten“ gegen das Reformvorhaben gegeben. Heute seien „selbst die Versprechungen des Landesgesetzgebers, die mit der Landkreisneuordnung verbunden wurden, nicht erfüllt“, so Beyer.

Durch die Reform seien „Großkreise“ geschaffen worden, wodurch sich die jeweiligen Kreisverwaltungen „zu weit von ihren Gemeinden entfernt“ hätten. Das führe dazu, dass sich die Städte und Gemeinden bei lokalen Problemen – sogar bei der Organisation der Maßnahmen im Kampf gegen die Coronakrise – oft „alleine gelassen“ fühlten. Exemplarisch verweist Beyer auf die Jugendarbeit: Im Bereich der Jugendclubs müssten die großen kreisangehörigen Städte sogar Mittel bereitstellen, um die Aufgabenerfüllung sicherzustellen, obwohl die Landkreise gesetzlich dafür zuständig seien.

Verlust an Gestaltungskraft der Städte und Gemeinden

Letztlich habe die Gebietsstrukturreform zu einem Verlust an lokaler Entscheidungskompetenz und örtlicher Eigenverantwortung geführt. Dies gehe einher mit einem Verlust an zentralörtlicher Bedeutung der Städte und Gemeinden sowie an Gestaltungsspielraum der lokalen Entscheidungsträger und an Identifikationskraft der Kommunen. Die Rolle des urbanen Raums, also der Städte und Gemeinden, als treibende Kraft in der Regionalentwicklung leide massiv darunter. Bisweilen „fremdelten“ viele Landkreise mit größeren Gemeinden. Dies betreffe insbesondere die ehemals kreisfreien Städte Neubrandenburg (Foto oben), Stralsund, Greifswald und Wismar.

„Die Funktionalreform mit einer Verlagerung von Entscheidungskompetenz von der Landes- auf die Kreisebene“ habe „so gut wie gar nicht stattgefunden“, obwohl diese gerade eine Begründung für die Kreisvergrößerungen gewesen sei, heißt es in der Mitteilung Städte- und Gemeindetags. Ebenso gebe es keine Verlagerung von Aufgaben von der Landkreis- auf die Gemeindeebene, um weite Wege für die Bürger abzufangen. In vielen Fällen entscheide daher „der ferne Landkreis“ über lokale Fragen.

Gebietsreform finanziell keine Entlastung für Städte und Gemeinden

Auf diese Weise habe sich die Qualität der Verwaltungen auf Kreisebene nicht verbessert, in einzelnen Bereichen sogar verschlechtert. Auch finanziell sieht der Kommunalverband keine Verbesserung für die Städte und Gemeinden durch die Gebietsstrukturreform. Die Effizienzrente von 100 Millionen Euro in zehn Jahren komme bei den kreisangehörigen Städten und Gemeinden nicht an – stattdessen sei die Kreisumlage in den vergangenen Jahren gestiegen.

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