Das Land Baden-Württemberg plant, den Einsatz von Fotovoltaikanlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden zu erleichtern. Damit will es den Klimaschutz besser mit dem Denkmalschutz in Einklang bringen. Bereits im Winter hatten Oberbürgermeister Uli Burchardt aus Konstanz und Jochen Cornelius-Bundschuh, Landesbischof der Evangelischen Landeskirche in Baden, in einem gemeinsamen Schreiben an Ministerpräsident Winfried Kretschmann auf die diesbezügliche Notwendigkeit hingewiesen. Entsprechend begrüßt es Burchardt, „dass das Land nun neue Leitlinien für die besondere Berücksichtigung des Klimaschutzes auf Dächern von denkmalgeschützten Gebäuden verabschiedet hat“.
Erneuerbare Energien wichtig für Klimaschutz
Um Klimaziele zu erreichen, spielt der Ausbau der erneuerbaren Energien im Gebäudebestand eine maßgebliche Rolle. Gerade Dachflächen bieten ein großes Potential zur Energieproduktion mittels Fotovoltaiktechnik. Bei denkmalgeschützten Gebäuden waren bislang allerdings regulatorische Bedingungen oft ein Hemmnis. Diese Hürde soll in Baden-Württemberg nun gesenkt werden.
Demnach soll der Denkmalschutz dem Ausbau der regenerativen Energien nicht weiter sperrig im Wege stehen, sofern die Installation einer Solaranlage auf dem Dach das Gebäude nicht erheblich beeinträchtigt. Was das Erscheinungsbild betrifft, soll der Fokus auf gestalterisch angepassten Lösungen liegen.
Nachhaltigkeit: Denkmalschutz und Klimaziele verbinden
Dies stärke nicht nur den Klimaschutz, sondern komme auch der Vereinbarkeit von Klimazielen und Denkmalschutz entgegen, teilt die Stadt Konstanz mit. Denn ohnehin stehe der Denkmalschutz für eine nachhaltige Bauweise. Diese könne man nun besser mit der lokalen Energiegewinnung für Strom und Wärme verbinden. Konstanz möchte bis 2035 weitgehend klimaneutral sein, das Land Baden-Württemberg bis 2040.
In Konstanz steht die komplette Altstadt als Ensemble unter Denkmalschutz. Mit den neuen Landesvorgaben können die historischen Dächer leichter als Energieerzeugungsflächen genutzt werden. Dafür will die Stadt bis zum Jahresende einen Leitfaden zur Kategorisierung der Altstadtdächer bezüglich der jeweils zu erwartenden Denkmalschutzvorgaben für Photovoltaikanlagen vorlegen. Gleichzeitig möchte sie ein Solarkataster veröffentlichen, das für die Energieproduktion geeignete Dachflächen aufzeigt. Anträge für die Installation von Solaranalgen auf Gebäudedächern im Geltungsbereich der Stadtbildsatzung möchte sie „wohlwollend“ prüfen.