Der Deutsche Städtetag spricht sich angesichts „dramatisch steigender Energiepreise“ für die geplante Heizkostenpauschale für Wohngeldbezieher und Bafög-Geförderte aus. Vom Bund fordert er eine Abschaffung der EEG-Umlage zur Entlastung der Verbraucher. Gleichzeitig bezieht er im Streit zwischen Verbraucherschützern und den Grundversorgen, die aufgrund der Marktturbulenzen für Neukunden höhere Tarife angesetzt hatten, Position im Sinne der betroffenen Stadtwerke. Dies brachte Städtetagpräsident Markus Lewe, OBM aus Münster, heute bei einer Pressekonferenz im Anschluss an Sitzungen des Präsidiums und Hauptausschusses des Verbands zum Ausdruck.
Steigende Energiepreise: EEG-Umlage abschaffen
Der Bund müsse die EEG-Umlage nach dem Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) „möglichst noch in diesem Jahr komplett abschaffen“, sagt Lewe. Dies könne einen Teil dazu beitragen, „den überproportionalen und unverhältnismäßigen Anstieg der Stromkosten abzufedern“.
Gleichzeitig bedeute eine Abschaffung der EEG-Umlage keineswegs eine Gefährdung der Klimaschutzziele, die weiterverfolgt werden müssten. Vielmehr gelte es, soziale Belange mit den ambitionierten Zielen der Energiewende in Einklang zu bringen. Ohnehin sei die EEG-Umlage überholt, meint Lewe. Zudem drohe der aufkommende Frust über steigende Energiepreise das Vertrauen der Menschen in Klimaschutzmaßnahmen zu unterspülen. Dem müsse gegengesteuert werden.
Steigende Energiepreise: Soziale Folgen in Städten
Die steigenden Energiepreise brächten in den Städten insbesondere soziale Folgen mit sich. Schließlich belasteten sie „vor allem Haushalte, die ohnehin schon wirtschaftlich eingeschränkt sind“, erklärt Lewe. Teils seien Energiepreise um das Achtfache angestiegen.
Der geplante Heizkostenzuschuss im Wohngeld sorge für eine gewisse Entlastung von „unverhältnismäßig steigenden Energiepreisen“. Es geht dabei um über eine Million Haushalte in Deutschland. Statt solcher Einmalzahlungen sollten die Energiekosten allerdings grundsätzlich im Wohngeld als Faktor, etwa im Sinne einer Klimakomponente, eingepreist werden, meint Lewe.
Städtetag stützt Stadtwerke im Streit mit Verbraucherschützern
Im Zusammenhang mit dem Streit zwischen Verbraucherschützern und Energieversorgern positioniert sich der Städtetag eindeutig im Sinne der kommunalen Unternehmen, die vor Ort die Grund- und Ersatzversorgung aufrechterhalten. Bei dem Streit, der insbesondere in Nordrhein-Westfalen ausgefochten wird, wehrt sich die dortige Verbraucherschutzzentrale juristisch gegen Grundversorger, die Neukunden einen höheren Tarif abverlangen als Bestandskunden. Entzündet hatte sich der Konflikt am Vorgehen der kommunalen Versorger Rheinenergie, Stadtwerke Gütersloh und WSW Wuppertaler Stadtwerke.
Hintergrund ist, dass das Geschäftsmodell einiger „Billiganbieter“ angesichts steigender Preise für die Beschaffung von Strom und Gas nicht mehr aufgeht. Der teurere Bezug lässt sie ihre niedrigen Preise nicht halten. Zahlreiche Verträge sind nun hinfällig, die davon betroffenen Kunden fallen in die Grund- beziehungsweise Ersatzversorgung meist kommunaler Unternehmen.
Diese haben allerdings meist konservativ und langfristig kalkuliert. Die neue, große Nachfrage ehemaliger Kunden von „Billiganbietern“ können die Stadtwerke daher nur durch kurzfristige Bezüge am Energiemarkt zu höheren Preisen decken. Folglich verlangen sie im Hinblick auf ihre nun ebenfalls höheren Beschaffungskosten von den Neukunden einen höheren Tarif als von den Bestandskunden. Gegen diese Tarifunterschiede zwischen Bestands- und Neukunden in der Grund- beziehungsweise Ersatzversorgung setzen sich die Verbraucherschützer zur Wehr.
Energiemarkt: Stärkere Kontrolle durch Bundesnetzagentur
Die Stadtwerke erwiesen sich in dieser kritischen Situation als Anker der Daseinsvorsorge und der Energieversorgung, so Lewe. Als Grund- und Ersatzversorger seien sie auch der Versorgungsgarant für die Kunden, deren Anbieter nun ausfielen. Es dürfe aber nicht sein, dass diejenigen, die für niedrigere Preise ein höheres Risiko in Kauf genommen und sich von den Stadtwerken abgewandt hätten, nun einen Anspruch auf die gleichen Tarife geltend machen dürften wie diejenigen, die seit Jahren Kunden der konservativ wirtschaftenden Stadtwerke seien. Es könne nicht sein, „dass die Stadtwerke und ihre treue Kundschaft für fragwürdige Geschäftsmodelle anderer Anbieter zur Kasse gebeten werden“, sagt Lewe.
Unterschiedliche Preise innerhalb der Grund- und Ersatzversorgung erachtet er demnach als fair und marktgerecht. Hinsichtlich des Streits mit dem Verbraucherschutz um die Frage nach einer Differenzierung der Preise in Nordrhein-Westfalen spricht Lewe von einer „fragilen Rechtslage“. Er gehe allerdings davon aus, dass die Preisunterschiede zulässig seien. Aber: „Rechtsklarheit würde in einem solchen Fall außerordentlich weiterhelfen.“
Gleichsam fordert der Städtetag eine stärkere Marktkontrolle durch die Bundesnetzagentur. Gerade der Energiemarkt sei für die Daseinsvorsorge elementar. „Billiganbieter mit risikoreichen Geschäftsmodellen haben auf dem Markt nichts zu suchen.“