In den Streit um die Tübinger Verpackungsteuer schaltet sich die Deutsche Umwelthilfe (DUH) ein. Die Umweltschutzorganisation springt der Stadt bei. Sie fordert von Umweltministerin Steffi Lemke eine Klarstellung, dass Kommunen eine lokale Verpackungsteuer zur Vermeidung von Müll durch Einwegverpackungen erheben dürfen. Die Stadt Tübingen hatte zum 1. Januar eine solche eingeführt, befindet sich darüber allerdings in einem Rechtsstreit mit einem Franchisenehmer der Fast-Food-Kette McDonald’s.
Verpackungsteuer: Tübingen streitet mit McDonald’s
„Gerade in Zeiten von Ressourcen- und Energieknappheit ist es absolut haarsträubend, effektive Maßnahmen gegen die wahnsinnigen Einwegmüllberge auszubremsen“, sagt DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz. „Wenn Umweltministerin Lemke keine bundeseinheitliche Abgabe von mindestens 20 Cent auf Einweg-to-go-Verpackungen angeht, sollte sie wenigstens klarstellen, dass Städte und Gemeinden über das Verpackungsgesetz hinaus gegen die zunehmende Vermüllung vorgehen dürfen. Welchen Sinn soll eine Umweltgesetzgebung des Bundes haben, die den Städten untersagt, es besser zu machen?“
Tübingen hatte zum Jahreswechsel die Besteuerung von Einwegverpackungen eingeführt. Gleichzeitig fördert die Stadt ein lokales Mehrwegsystem. Gegen die Steuer klagt allerdings ein Fast-Food-Betrieb. Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim hatte daraufhin die Tübinger Verpackungsteuer gekippt und auf die Verantwortung des Bundes für die Abfallvermeidung verwiesen. Die Stadt geht gegen das Urteil in Revision. Mindestens bis zum Ende des Verfahrens wird die Verpackungsteuer vorerst weiter erhoben.
Welchen Spielraum haben Städte im Kampf gegen To-go-Müll?
Laut Tübingens Oberbürgermeister Boris Palmer und DUH zeigt die Verpackungsteuer bereits eine positive Wirkung zur Reduzierung des Müllaufkommens in der Innenstadt. Insgesamt sei die Verteuerung von Einweggeschirr „eine der wirksamsten Maßnahmen gegen die Müllflut von jährlich 220.00 Tonnen Einweg-to-go-Abfall in Deutschland“, teilt die DUH heute mit.
„Die Bundesumweltministerin könnte einen wichtigen Beitrag zum Erfolg unseres Revisionsverfahrens leisten“, meint Palmer. „Sie sollte klarmachen, was Inhalt und Gegenstand der bundesrechtlichen Regelung im Verpackungsgesetz ist und welchen Spielraum die Kommunen im Kampf gegen Einweg-to-go-Verpackungen tatsächlich haben.“
DUH kritisiert: Lemkes Reaktion „nicht ausreichend“
Gemeinsam mit der DUH hatte sich Palmer nach eigenen Angaben diesbezüglich an die Ministerin gewandet. Lemke habe sich allerdings nicht zum laufenden Verfahren äußern wollen und auf eine bessere kommunale Müllsammlung und Abfallberatung verwiesen, bemängelt die DUH nun. Diese defensive Haltung sei „angesichts der sich immer weiter verschärfenden Klima-, Müll- und Ressourcenkrise nicht ausreichend“, heißt es in der Mitteilung des Umwelt- und Verbraucherschutzverbands.