In einem offenen Brief macht Oberbürgermeister Uli Burchardt aus Konstanz unter dem Motto „Mehr Klimaschutz wagen“ auf das Spannungsfeld zwischen Klimaschutz und Denkmalschutz aufmerksam. Das Schreiben hat Burchardt gemeinsam mit dem Landebischof der Evangelischen Kirche Baden, Jochen Cornelius-Bundschuh, verfasst und an den baden-württembergischen Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann adressiert. Beide plädieren dafür, angesichts des Klimawandels das Potential zur Nutzung regenerativer Energien auszuschöpfen – insbesondere hinsichtlich des Einsatzes von Fotovoltaikanlagen auf den Dächern denkmalgeschützter Gebäude.
Denkmalschutz: Potential von Dachflächen für Fotovoltaik
Das Erreichen der Klimaneutralität in Baden-Württemberg bis 2040 und in Konstanz bis 2035 werde teils durch regulatorische Rahmenbedingungen erschwert und verlangsamt. Wolle man die etwa zuletzt bei der Weltklimakonferenz in Glasgow global ausgerufenen Klimaziele erreichen, müssten sich „alle bewegen, schneller werden, agiler werden, ambitioniertere Klimaschutzmaßnahmen in die Realität umsetzen“. Dazu gehöre die „Anpassung des Denkmalschutzes“.
In vielen urban verdichteten Räumen sei die Stromerzeugung aus Windkraft nur begrenzt möglich. Ebenso sei in vielen Städten nur wenig Platz für große Fotovoltaik-Freiflächenanlagen. „Gerade hier bieten Dachflächen das größte Potential zur Nutzung erneuerbarer Energie“, heißt es in dem offenen Brief an Ministerpräsident Kretschmann.
Reversible Fotovoltaikanlagen ohne Eingriff in die Bausubstanz
Allein in Konstanz entfielen 15 Prozent des noch für eine Fotovoltaiknutzung verfügbaren Dachflächenpotentials auf denkmalgeschützte Gebäude. Zudem stünden von den rund 160 städtischen Objekten mehr als 50 Prozent unter Denkmalschutz. Bei kirchlichen Liegenschaften sei der Anteil denkmalgeschützter Gebäude sogar deutlich höher. Der Denkmalschutz verhindere damit in vielen Fällen die Produktion von erneuerbarer Energie und wichtige Schritte der Energiewende.
Demgegenüber sei es allerdings möglich, Fotovoltaikanlagen auf Dächern zu installieren, ohne die schützenswerte Bausubstanz zu beeinträchtigen, schreiben Burchardt und Cornelius-Bundschuh. Dafür bedürfe es allerdings „dringend einer Neuorientierung bei der Abwägung von Klimaschutz und Denkmalschutz und damit einhergehend eines Kriterienkatalogs für den Fotovoltaikausbau“. Insbesondere bei reversiblen Maßnahmen müssten Klimaschutzbelange vor dem Denkmalschutz stehen.