Der Freiburger OBM Martin Horn kann sein Amt nun mit allen Rechten und Pflichten ausüben.

Der Verwaltungsgerichtshof hat das Verfahren zur Anfechtung der OBM-Wahl in Freiburg geschlossen. Damit ist auch die Stellung von Martin Horn als Amtsverweser beendet. OBM Horn kann somit sein Amt mit allen Rechten und Pflichten ausüben. Im Wesentlichen bedeutet dies, dass er bei Entscheidungen im Gemeinderat ein Stimmrecht erhält.

 

2018 wurde Horn zum OBM gewählt. Bereits im vergangenen November hatte das Verwaltungsgericht eine Klage wegen Anfechtung der OBM-Wahl zurückgewiesen. Das Verwaltungsgericht begründete seine Entscheidung damit, dass die Klage wegen Prozessunfähigkeit der Klägerin unzulässig sei. Außerdem konnte das Gericht keine Verstöße gegen Wahlvorschriften erkennen, die einen Einfluss auf das Wahlergebnis gehabt hätten. Daraufhin stelle die Klägerin Antrag auf Zulassung einer Berufung beim Verwaltungsgerichthof. Dieser Antrag ist nun abschließend abgelehnt worden. Dies teilte der Verwaltungsgerichtshof heute der Stadt Freiburg mit.

 

Oberbürgermeister Martin Horn reagierte erleichtert auf die Entscheidung: „Rechtsmittel einzulegen ist ein wichtiges Mittel der Demokratie, auch wenn ein solches Gerichtsverfahren manchmal irritierende Aspekte aufweisen kann. Dass die unrühmliche Etappe des Amtsverwesers nun nach neun Monaten endgültig zu Ende geht, macht mich sehr froh“, teilt Horn in einer Pressemeldung der Verwaltung mit.

Aktuelle Beiträge