Aktuelle Wahlen stehen im Zeichen der Coronakrise. Am 13. September finden in Nordrhein-Westfalen die Kommunalwahlen inklusive zahlreicher Oberbürgermeisterwahlen statt. Bei den Wahlen gelten die AHA-Regeln: Abstand, Hygiene und Alltagsmasken.
Kommunalwahlen in NRW: Virtuelle Wahlparty in Hagen
Auch die Wahlpartys sind von den Coronaregeln betroffen. In Hagen gibt es anlässlich der Kommunalwahl am 13. September am Abend des Wahltags eine virtuelle Wahlparty. Sie wird in Form eines Livestreams über die städtische Internetseite übertragen.
„Insbesondere für die Kandidaten ist eine solche Wahlparty ein emotional wichtiger Abschluss eines anstrengenden Wahlkampfes“, sagt Oberbürgermeister Erik Schulz. Dennoch müsse man darauf verzichten. Die Durchführung einer solchen Veranstaltung sei unter Berücksichtigung der für geschlossene Räume geltenden Coronaregeln, was Hygiene und Abstände betrifft, nicht umsetzbar. Stattdessen zeigt der Livestream Vorberichte, aktuelle Hochrechnungen, vorläufige Endergebnisse sowie Interviews.
Diese Coronaregeln gelten in Hagener Wahllokalen
Darüber hinaus gelten in den Wahllokalen die gängigen Coronaregeln. Dies stellt die Organisation der Wahlen in den Kommunen vor besondere Herausforderungen: Es gilt, sowohl die Wahlhelfer als auch die Wählenden bestmöglich vor dem Coronavirus zu schützen. Entsprechend sind die Wahllokale und das Wahlprocedere zu gestalten. Die wesentlichen Regeln dabei sind:
- Bei der Auswahl der Gebäude, in denen Wahllokale errichtet werden, ist zu beachten, dass die Räumlichkeiten die Umsetzung von Schutzmaßnahmen zulassen. Für Alten- und Pflegeheime beispielsweise, wo in der Vergangenheit Wahlkabinen eingerichtet waren, hat die Stadt Hagen daher alternative Standorte gesucht, wenn keine räumliche Trennung von Bewohnern und Wählenden möglich war.
- Zudem stattet das Wahlamt der Stadt Hagen die einzelnen Wahllokale mit Spuckschutzwänden, Mund- und Nasenschutzmasken, Handschuhen sowie Desinfektionsmittel zur Reinigung der Hände und der Tische aus. Wahlhelfer lüften die Räume regelmäßig. Die Tische sind in entsprechendem Abstand zueinander aufgestellt.
- In den Wahllokalen besteht eine Maskenpflicht. Die Wählenden sind gebeten, eigene Kugelschreiber mitzubringen. In den Wahlräumen dürfen sich nur so viele Personen aufhalten, dass die Abstandsregeln mit einem Mindestabstand von anderthalb Metern eingehalten werden können. In Einzelfällen darf nur eine Person zur Stimmabgabe den Wahlraum betreten.
Briefwahlunterlagen werden in Hagen nicht automatisch verschickt
Die Stadt Hagen empfiehlt die Briefwahl als eine Möglichkeit der Stimmabgabe, bei der die Infektionsgefahr aufs Minimum reduziert ist. Die Briefwahlunterlagen müssen hier allerdings wie bisher beantragt werden.
Anders ist das im baden-württembergischen Konstanz. Dort findet die OBM-Wahl am 27. September statt. Vorab werden auf Empfehlung des baden-württembergischen Innenministeriums die Briefwahlunterlagen automatisch an die Hauptwohnsitze aller Wahlberechtigten geschickt. Die Briefwahlunterlagen gehen den Wählern also unaufgefordert zu.
Bei der bayerischen Kommunalwahl wurde zuletzt die Stichwahl am 29. März, in der Phase des Lockdowns, sogar nur per Briefwahl durchgeführt. Da der Freistaat Bayern den Katastrophenfall ausgerufen hatte, konnte ausschließlich postalisch abgestimmt werden. Dabei ließ sich in Summe keine signifikante Auswirkung auf die Wahlbeteiligung feststellen.