Der Deutsche Landkreistag fordert vor dem Hintergrund der aktuellen Debatte um die neue Mobilfunktechnologie 5G einen flächendeckenden Ausbau. Zudem kritisiert er „nachdrücklich“ die Entscheidung der Bundesnetzagentur, im Rahmen der bevorstehenden Auktion der Mobilfunklizenzen auf den Erlass von Auflagen für eine flächendeckende Versorgung auch jenseits der Wohngebiete und der wichtigsten Verkehrswege zu verzichten.
Es gelte, eine international wettbewerbsfähige Infrastruktur zu entwickeln. Dabei könne man die Versorgung mit einem leistungsfähigen Mobilfunk gerade nicht mit den zu versorgenden Haushalten bemessen. „Anders als beim Breitband kann man bei 5G ja bereits deshalb nicht auf zu versorgende Haushalte abstellen, weil es sich eben gerade um Mobilfunk handelt“, unterstreicht der Präsident des Landkreistages Reinhard Sager. „Wenn zum Beispiel eine Navigationsapp nur auf dem heimischen Rechner funktioniert, ist damit niemandem gedient. Der Mehrwert solcher Apps liegt doch in ihrer mobilen Nutzung, gerade auch außerhalb der bewohnten Gebiete.“
Die Entscheidung der Bundesnetzagentur, wonach diese Versorgungsauflagen entlang bestimmter Verkehrswege schon dann als erfüllt gelten, wenn auch nur ein Anbieter ein Netz errichtet habe, halte man „für besonders zweifelhaft“, so Sager. „Um unter diesen Umständen Funklöcher für die Kunden anderer Anbieter zu vermeiden, sollte die Möglichkeit bestehen, die Mobilfunkbetreiber zum lokalen Roaming zu verpflichten. Das kann und darf kein Tabu sein. Ultima ratio könnte auch eine staatliche Infrastrukturgesellschaft sein, wie sie für den Autobahnbau bereits gegründet wurde.“
Am Ende sei eine wirkliche Flächendeckung eine Frage gleichwertiger Lebensverhältnisse. „Es kann doch nicht sein, dass gleichwertige Entwicklungschancen in Stadt und Land als eines der wichtigsten Politikziele dieser Legislaturperiode allseits beschworen werden, um im gleichen Atemzug zu sagen: Leider gilt das aber nicht für 5G. Das darf insbesondere nicht die Sichtweise des Bundes sein“, so Sager. Dies teilt der Landkreistag mit.
In der kommenden Ausgabe der OBM-Zeitung (1/19) findet sich ein ausführlicher Beitrag zum Thema aus kommunaler Sicht.