Mit der Änderung des Onlinezugangsgesetzes will der Bund die Länder in den Portalverbund bringen. Die Antragsassistenten stoßen auf Kritik.

Die Umsetzung des 2017 beschlossenen Onlinezugangsgesetzes (OZG) ist nicht geglückt. Eigentlich sollten bis zum Jahresende 2022 ein Großteil der Verwaltungsverfahren digitalisiert sein. Laut OZG-Dashboard sind derzeit aber nur 119 der insgesamt 575 Verwaltungsverfahren bundesweit online verfügbar. Und auch bei diesen ist zunächst nur die digitale Antragstellung gemeint. Die digitale Bearbeitung der Anträge in den Verwaltungen ist noch weit seltener möglich.

Bund nimmt Basisdienste in die Hand

Der Entwurf für eine gesetzliche Änderung des Onlinezugangsgesetzes liegt vor und ist derzeit in der Abstimmung. Er sieht unter anderem eine Streichung der Umsetzungsfrist vor und macht die Digitalisierung der Verwaltung zu einer Daueraufgabe. Die Belange der Kommunen sollen stärker berücksichtigt werden. Ferner will der Bund zentrale Basisdienste wie ein einheitliches Bürgerkonto und Postfach bereitstellen. Im Entwurf ist zudem von einem „barriere- und medienbruchfreien Zugang zu elektronischen Verwaltungsleistungen aller Verwaltungsträger“ die Rede.

Landkreise kritisieren Antragsassistent

Aus dem Niedersächsischen Landkreistag wird in Bezug auf die Änderung des Onlinezugangsgesetzes insbesondere die Konzentration auf die Antragsseite der Verwaltungsvorgänge kritisiert: „Die unter anderem vom Nationalen Normenkontrollrat angemahnte Standardisierung und Harmonisierung von Verwaltungsprozessen findet sich nicht im Entwurf wieder.“ Der Bund versuche erneut, die Länder zu einer Vereinheitlichung ihrer Antragsstrecken zu bewegen.

So sollen diese zur Verwendung einer als „Antragsassistenten“ bezeichneten IT-Komponente verpflichtet werden. Diese sei ein „eigenständiges elektronisches Angebot an den Nutzer, welches die elektronische Abwicklung einer oder mehrerer Verwaltungsleistungen von Bund oder Ländern betrifft“. Der neue Antragsassistent habe sich jedoch bereits beim Einer-für-Alle-Prinzip (EfA) für OZG-Leistungen nicht bewährt. Er bringe „keinen wirtschaftlichen und technischen Nutzen für die kommunale Verwaltung“, urteilt der Landkreistag.

Sonderauswertung des Start-City-Indexes

In einer Untersuchung deutscher Großstädte hat der Branchenverband Bitkom gerade noch einmal den Digitalisierungsgrad der öffentlichen Verwaltung dokumentiert. Eine Sonderauswertung des Smart-City-Indexes 2022 ermittelt für lediglich zehn Prozent der Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern die Möglichkeit einer komplett digitalen Antragstellung von Bauvorhaben. Nur in 17 Prozent der Städte konnte ein Umzug innerhalb der Stadt online angemeldet werden.

Weit verbreitet sind dagegen digitale Anmeldung in Kitas (95 Prozent) sowie die digitale Kfz-Zulassung (91 Prozent) und Abmeldung (93 Prozent). Auch die Anmeldung eines Gewerbes ist in 79 Prozent der Großstädte digital möglich. Bei der Abmeldung sind es 75 Prozent. Die Verbreitung der digitalen Anwendungen hat sich gegenüber dem Vorjahr teilweise deutlich erhöht. Bei der Kitaanmeldung betrug der Anstieg neun Prozentpunkte.

Nürnbergs Verwaltung digital führend

In der Kategorie „Verwaltung“ des Smart-City-Indexes 2022 liegt Nürnberg an der Spitze, gefolgt von Heilbronn, Düsseldorf und Heidelberg. München folgt auf dem fünften Rang vor Bonn, Stuttgart, Mannheim und Karlsruhe. Michael Pfefferle, Smart-City-Experte des Bitkom, empfiehlt für die Neuregelung des OZG eine stärkere Digitalisierung in den Behörden. „Digital bedeutet nicht nur papierlose Anträge, sondern auch die digitale Bearbeitung und Kommunikation mit dem Bürger“, sagte er bei der Vorstellung der Sonderauswertung.

g.schilling@stadtvonmorgen.de

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