Als erstes Bundesland legt Niedersachsen alle EfA-Entwicklungen vor. Neue digitale Antragsverfahren im Themenfeld „Gesundheit“.

Die EfA-Entwicklungen in den Ländern kommen voran. Für die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) haben sich Bund und Länder auf eine Aufgabenteilung bei der Entwicklung der erforderlichen Onlineverfahren geeinigt. Nach dem Prinzip „Einer für Alle“ (EfA) setzen die Länder Onlinedienste aus insgesamt 14 Themenfeldern um und bieten sie anderen Ländern und Kommunen zur Übernahme an. Niedersachsen hat bis Jahresende 2022 als erstes Bundesland alle EfA-Entwicklungen in seiner Zuständigkeit fertiggestellt, verkündete die Landesregierung am vergangenen Donnerstag. Verantwortlich war das Land insbesondere für den Bereich Gesundheit.

Gesundheitsverfahren digitalisiert

So bietet Niedersachsen nun Onlinedienste für die Feststellung einer Schwerbehinderung, die Infektionsschutzbelehrung und die Hilfe zur Pflege an. Die Onlineangebote der Landesverwaltung und der niedersächsischen Kommunen würden auch bereits rege genutzt, meldet das zuständige Gesundheitsministerium. Die Landesregierung spricht von 35.000 Infektionsschutzbelehrungen und 15.000 Anträgen auf Feststellung einer Schwerbehinderung. Auch eine digitale Annahme der Anträge im Fachverfahren Schwerbehinderung konnte bereits eingerichtet werden. Laut Bundesinnenministerium deckt das Themenfeld Gesundheit rund 60 verschiedene Verwaltungsleistungen für die Lebenslagen Gesundheitsvorsorge, Behinderung, Pflege, Krankheit und Tod ab.

Austausch über Nachnutzung

Die Ergebnisse werden von der Landesregierung positiv bewertet. Gesundheitsminister Andreas Philippi sieht in der Bereitstellung der digitalen Angebote einen „Meilenstein für mehr digitalen Zugang von Bürgern zu wichtigen Verwaltungsleistungen“. Anträge könnten leicht und barrierefrei von zu Hause aus gestellt werden. Die Landesregierung hat ein reges Interesse anderer Bundesländer an einer Nachnutzung registriert und einen Austausch begonnen, damit die Leistung möglichst schnell dort ebenfalls angeboten werden können.

Weitere Verfahren liegen vor

Auch andere Bundesländer stellen bereits Onlineverfahren zur Verfügung. Im FIT-Store der FITKO (Föderale IT-Kooperation) sind unter anderem der digitale Bauantrag des Landes Mecklenburg-Vorpommern und das Breitband-Portal zur Verlegung von Leitungen der Länder Hessen und Rheinland-Pfalz als verfügbar verzeichnet. Führend im Angebot von OZG-Leistungen sind laut dem „Dashboard Digitale Verwaltung“ jedoch Bayern und Hessen. Während dort 198 beziehungsweise 191 Leistungen flächendeckend angeboten werden, sind es in Niedersachsen erst 141.

g.schilling@stadtvonmorgen.de

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