Tübingen wagt den Schritt ins Digitale: Der Stadtrat tagt via Videokonferenz und Livestream. Dem Beispiel von OBM Boris Palmer sollten weitere folgen.

Die Gesetze und Regeln zum Livestream einer Parlamentssitzung hinken der medialen Realität hinterher. Die Gesetzgeber sind dringend gefragt, die Vorschriften eindeutig zu fassen. Das kann im demokratischen Sinne nur heißen: öffentliche Sitzungen sind öffentlich – ob im Saal oder im Netz. Gegenteilige Argumente klingen wie Ausreden.

Das sieht offenbar auch OBM Boris Palmer aus Tübingen so. Er geht voran und nutzt die Gelegenheit, die sich im Zeichen der Coronakrise ergibt, für einen, wie er sagt, „längst überfälligen“ Schritt: den Livestream der Gemeinderatssitzung.

Skeptiker wenden das Datenschutz-Argument nicht konsequent an

Nicht alle Städte stehen diesem Format offen gegenüber. Aber kurios: Viele der skeptischen Städte, die 2018 in einer diesbezüglichen Umfrage der OBM-Zeitung den Datenschutz als Grund gegen eine Liveübertragung angaben, wendeten schon damals ihr eigenes Argument zumindest nicht konsequent an. Denn gleichzeitig nutzten sie moderne Social-Media-Dienste zur Bürgerinformation. Doch gerade diverse Social-Media-Netzwerke stehen bezüglich des Datenschutzes doch massiv in der Kritik.

„Die Stadtratssitzungen sollen möglichst viele Bürger sehen können, schließlich werden die Stadträte von den Bürgern gewählt. (…) Je mehr Information den Bürgern zur Verfügung gestellt wird, umso weniger erscheinen die Stadtverwaltung oder der Stadtrat als undurchsichtiges, schwarzes Loch.“ So lautete 2018 die Antwort aus Jena auf unsere OBM-Umfrage zum Livestream. Ganz im Sinne einer Smart City. Also: Boris, lass Dich nicht unterkriegen! Stream on!

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