Bis Jahresende sollen die Verwaltungsleistungen der deutschen Behörden digital verfügbar sein. Eine Studie zieht Bilanz.

Seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (kurz: Onlinezugangsgesetz, OZG) im Jahr 2017 arbeiten Bund, Länder und Kommunen an der Digitalisierung von insgesamt 575 Verwaltungsleistungen. Laut dem Dashboard OZG-Umsetzung sind aktuell 80 Verfahren im Status Go-Live, 203 in der Umsetzung und 71 in der Planung, das sind 62 Prozent der Gesamtzahl. Hervorgehoben werden Nutzerzahlen und Zufriedenheitswerte der Anwendungen Bewohnerparkausweis, ALG II und BAföG.

Onlineangeboten fehlt der Mehrwert

Eine Studie im Auftrag der Friedrich-Ebert-Stiftung hat nun unter dem Titel „Bürgernahe Verwaltung digital?“ nach eigenen Angaben die „Digitalisierung und Automatisierung im Praxistest“ untersucht. Die Ergebnisse sind ernüchternd: „Von einem flächendeckenden Angebot digitaler oder teilautomatisierter Lösungen ist man selbst bei Vorreiterprojekten noch weit entfernt,“ heißt es in der Studie. Untersucht wurden die Verwaltungsleistungen für Kraftfahrzeuge (An-, Ab- und Ummeldung) und Eltern (Geburtsanzeige, Eltern-., Kindergeld).

Die Ergebnisse der Untersuchung zeigen eine geringe flächendeckende Verbreitung des i-Kfz und eine Nutzungsquote von lediglich 0,17 Prozent im ausgewählten Landkreis Elbe-Elster. In Ingolstadt, das das Onlineverfahren bereits seit 15 Jahren nutzt, sind es 1,6 Prozent. Als Begründung heißt es aus den Kommunen, die Antragstellung sei online nicht einfacher als analog. Bei der digitalen Beantragung von Elternleistungen wird vor allem die Komplexität der Verfahren genannt. Das Bremer Projekt ELFE stößt laut Studie insbesondere an Grenzen der Digitalisierungsbarkeit der Verfahren.

Verwaltung stößt an Kapazitätsgrenzen

Für die Autorinnen und Autoren der Studie zeigen zwar beide Beispiele Fortschritte in der Digitalisierung. In beiden Fällen sei die Initiative von den Kommunen ausgegangen. Doch die geringe Akzeptanz und Nutzung der Angebote sorge dafür, dass „bislang kaum signifikante Änderungen in der Arbeitsorganisation und Beschäftigtensituation empirisch beobachtbar sind.“ Es kommt also offenbar nicht zu den erhofften Entlastungen für die Verwaltung. Zudem stiegen dort die Anforderungen und die Arbeitsbelastung. Digitalisierungsprojekte müssten zusätzlich bearbeitet werden. Die Studie sieht jedoch bei weiteren Umsetzungserfolgen und zunehmender Nutzung auch positive Auswirkungen auf institutioneller und personeller Ebene. Dazu bedürfe es jedoch einer besseren Ausgestaltung der digitalen Transformation.

g.schilling@stadtvonmorgen.de

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