NRW-Kommunen stellen Anforderungen an OZG-Nachfolgegesetz. Gemeinsames Papier wirbt für ganzheitlichen Ansatz der Verwaltungsdigitalisierung.

Kurz vor Jahresende appellieren die Städte, Kreise und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen für mehr Planungssicherheit bei der Verwaltungsdigitalisierung. In einer Pressemitteilung stellen die kommunalen Spitzenverbände des Bundeslandes fest: „Bund und Land müssen klare rechtliche, zeitliche und finanzielle Voraussetzungen für die flächendeckende Digitalisierung und Vernetzung der Verwaltung für 2023 und darüber hinaus schaffen.“

Helmut Dedy (Städtetag), Martin Klein (Landkreistag) und Christof Sommer (Städte- und Gemeindebund) fordern für die Kommunen finanzielle Unterstützung und Planungssicherheit ein. „Inzwischen ist allen Beteiligten klar, der Bund ist mit dem bisherigen Onlinezugangsgesetz zu kurz gesprochen“, stellen Dedy, Klein und Sommer fest. Dessen Umsetzung habe sich zu sehr auf Online-Formulare konzentriert. Nötig sei aber eine ganzheitliche IT-Architektur mit Standards, offenen Schnittstellen und nachnutzbaren Diensten.

Roll-out von EfA-Lösungen erfordert Standards

Ein entscheidendes Hemmnis für die effiziente Nachnutzung von bereits entwickelten Lösungen sehen die Verbände in fehlenden technischen und finanziellen Voraussetzungen. Das Prinzip „Einer für Alle“ (EfA) erfordere eine stärkere Standardisierung und eine Klärung der damit einhergehenden Datenschutzfragen. In ihrem Thesenpapier fordern die Verbände, „dass nicht jede Kommune bei jeder nachnutzbaren Leistung eine eigene Datenschutzbeurteilung durchführt, sondern eine zentrale datenschutzrechtliche Beurteilung erfolgt.“

Vereinheitlichung der Konten und Plattformen

Mit Blick auf das Servicekonto.NRW bemängeln die Autoren, dass die Anbindung der EfA-Dienste nicht durchgehend gesichert sei. Daher sei eine Konsolidierung in das Nutzerkonto Bund zu überlegen. Ebenso sollten die Portale für Verwaltungsleistungen möglichst auf eine einzige Plattform zusammengeführt werden. Auch für die Umsetzung eines rechtssicheren Postfaches sowie der stärkere Einsatz der eID des Personalausweises sprechen sich die Verbände aus. Zudem werde für die EfA-Dienste eine standardisierte und verbindliche Zahlungsschnittstelle benötigt.

Registermodernisierung verabredet

Bei der Besprechung des Bundeskanzlers mit den Regierungschefs und Regierungschefinnen der Länder am 8. Dezember 2022 wurden dazu bereits Beschlüsse gefasst. So soll der Bund eine nutzerfreundliche Identitätslösung schaffen. Hinzu soll eine „umfassende Regelung aller datenschutzrechtlichen Sachverhalte im Kontext der OZG-Umsetzung“ kommen.

Im Beschluss wird festgehalten, „dass die verwaltungsinternen Abläufe im Rahmen der Registermodernisierung ertüchtigt werden, damit Behörden die in der Verwaltung bereits vorhandenen Registerdaten mit Einwilligung der Verwaltungskunden digital erhalten können und nicht erneut erheben müssen (‚Once-Only‘-Prinzip)“.

g.schilling@stadtvonmorgen.de

Aktuelle Beiträge